BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12383 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 19.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Kosten der Unterkunft in Hamburg Die Entwicklung der Mieten in Hamburg ist für viele Menschen in der Stadt nach wie vor ein Problem. Eine Studie der Haspa kommt zu dem Ergebnis, dass die Mieten in den letzten zwölf Jahren in Hamburg um 30 Prozent gestiegen sind. Die Wohnungsmarktuntersuchung des Gymnasiums Ohmoor unterstreicht diese Ergebnisse. Demnach betrug die Neuvermietungsmiete in Hamburg in 2017 im Schnitt 12,68 Euro, in 2009 lag die Neuvermietungsmiete hingegen noch unter 10 Euro. Haushalte, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens haben, müssen in Hamburg bis zu 46 Prozent für ihre Bruttokaltmiete aufbringen. Bei Haushalten, die mehr als 140 Prozent des Durchschnittseinkommens haben, liegt die Mietbelastung nur bei 17 Prozent. Für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden die sogenannten Kosten für Unterkunft (KdU) und Heizung von der Sozialbehörde übernommen, soweit diese als angemessen erachtet werden. Die Kosten der Unterkunft gehören zu den grundlegenden Bedarfen, die bei Bedürftigkeit durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu decken und abzusichern sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (AA) wie folgt: 1. Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten der Stadt Hamburg für die Kosten der Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach SGB II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, im Jahr 2017? Bitte monatsweise angeben. Monat SGB II (in EUR) SGB XII (in EUR) AsylbLG (in EUR) Summe (in EUR) 01/2017 44.193.453 13.963.295 1.624.926 59.781.674 02/2017 42.808.314 14.199.665 1.614.805 58.622.784 03/2017 41.454.483 14.449.439 1.578.602 57.482.524 04/2017 42.315.444 14.340.271 1.510.762 58.166.477 05/2017 43.246.613 14.559.084 1.463.739 59.269.436 06/2017 43.104.276 14.463.029 1.419.384 58.986.689 07/2017 42.720.721 14.194.195 1.369.880 58.284.796 08/2017 43.484.254 14.200.162 1.350.958 59.035.374 09/2017 43.798.881 14.437.378 1.315.057 59.551.316 10/2017 40.068.297 14.316.394 1.270.708 55.655.399 Drucksache 21/12383 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Monat SGB II (in EUR) SGB XII (in EUR) AsylbLG (in EUR) Summe (in EUR) 11/2017 42.359.912 14.444.794 1.279.631 58.084.337 12/2017 40.731.095 14.481.463 1.270.494 56.483.052 Gesamt 510.285.743 172.049.169 17.068.946 699.403.858 Die Werte stellen bis zum Abschluss der Haushaltsrechnung das vorläufige Ergebnis zum Stichtag 21.03.2018 dar. Veränderungen fallen nach aktuellem Kenntnisstand aber nicht mehr an. Im Übrigen wird auf die öffentlich zugänglichen statistischen Auswertungen des Statistik Service der Bundesagentur für Arbeit Wohn- und Kostensituation SGB II Jobcenter Hamburg, Freie und Hansestadt November 2017 verwiesen.1 2. Wie hoch waren die anerkannten Kosten der Stadt Hamburg für die Kosten der Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach SGB II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, im Jahr 2017? Bitte monatsweise angeben. Es erfolgt keine Differenzierung im Sinne der Fragestellung. Bei den anerkannten Kosten handelt es sich auch um die tatsächlichen Kosten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wie hoch ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Hamburg, deren Kosten der Unterkunft und der Heizung über dem jeweils angemessenen Richtwert der Arbeitshilfe zu § 22 SGB II, § 35 SGB XII und § 42a SGB XII liegen? Bitte nach Bruttokaltmiete und Heizkosten differenzieren. 4. Wie viele der unter Frage 3. genannten Bedarfsgemeinschaften sind davon Einpersonenhaushalte, Alleinerziehende und Bedarfsgemeinschaften mit und ohne Kinder? 5. Wie viele Bedarfsgemeinschaften wurden in Hamburg im Jahr 2017 aufgrund einer Überschreitung der Angemessenheitsgrenzen zu einer Kostensenkung aufgefordert? a) In wie vielen Fällen erfolgte keine Kostensenkung? b) In wie vielen Fällen erfolgte eine Kostensenkung? c) In wie vielen Fällen erfolgte daraus ein Umzug? Die zur Beantwortung der Fragen 3. bis 5. benötigten Daten werden nicht erfasst. Eine Auszählung der Einzelakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da Akten für mehr als 148.000 Bedarfsgemeinschaften überprüft werden müssten. Lediglich die Gesamtzahl der durchgeführten Kostensenkungsverfahren wird von Jobcenter team.arbeit.hamburg händisch erfasst. Im Jahr 2017 handelte es sich um 343 Fälle. 6. Wie hoch ist die durchschnittliche Summe, die aufgrund der Aufforderung zur Kostensenkung tatsächlich eingespart wurde? Siehe Antwort zu 3. bis 5. Es handelt sich hierbei im Übrigen nicht um Einsparungen, sondern um die Anpassung der Leistungen an die gesetzlichen Vorgaben. 1 https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_ Form.html?nn=1021940&year_month=201711&pageLocale=de&view=processForm&topicId= 1023396®ionInd=02.