BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12384 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 19.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Erfüllt die Vergabe städtischer Grundstücke im Rahmen von Konzeptausschreibungen die Erwartungen? „Die Vergabe städtischer Grundstücke orientiert sich stärker an der Qualität des planerischen Konzepts (zum Beispiel Anteil geförderter Wohnungsbau) und nicht mehr wie zuvor dem Höchstpreisverfahren.“ So heißt es in Verlautbarungen des Senats. Dabei wird quasi ausschließlich auf den Wohnungsmix bezüglich geförderter und frei finanzierter Mietwohnungen sowie Eigentumswohnungen Bezug genommen. Andere Aspekte werden nicht genannt. Außerdem werden der Verkauf von städtischen Flächen und die Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau aktiver gestaltet: Städtische Baugrundstücke werden nach Konzeptausschreibung vergeben. Für größere Areale werden Projektentwickler eingesetzt. Diese Maßnahmen werden ebenfalls intensiviert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was hat der Anteil geförderter Wohnungen bei einem Bauprojekt mit der Qualität eines planerischen Konzepts zu tun? 2. Kommen auch andere qualitative Kriterien wie städtebauliche Qualitäten, Freiraum- und Landschaftsplanung, Fassadengestaltung et cetera zur Anwendung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche? Bitte konkret aufführen. Städtische Geschosswohnungsbaugrundstücke werden im Rahmen von Konzeptausschreibungen ausgeschrieben. Dabei kommt es hinsichtlich der Qualität des zu bewertenden Gebotes auf alle gebotenen Kriterien und damit auch den Anteil geförderter Wohnungsbau an. Bewertet werden Wohnungspolitische Kriterien (wie zum Beispiel höherer Anteil geförderter Wohnungsbau (über die regelhaft 30 Prozent hinaus ), längere Belegungs- und Mietpreisbindungen, Anteil WA1-Bindung, Barrierefreiheit , Umwandlungsverzicht, Wohnungsmix, Besondere Zielgruppen), Städtebauliche Kriterien (zum Beispiel Durchführung eines Wettbewerbes und Anzahl der Teilnehmer, aber auch architektonische und städtebauliche Qualität der Planung, Qualität der Erschließung und Freiraumplanung) sowie Energieeffizienz und Nachhaltigkeit der Planungen. 1 WA = Wohnungen für vordringlich wohnungssuchende Menschen (Dringlichkeitsschein) Drucksache 21/12384 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Projektentwickler wurden für welche größeren Areale eingesetzt ? Die Projektentwicklungen der im Rahmen von Konzeptausschreibungen vermarkteten größeren Areale wurden durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen oder die IBA Hamburg GmbH durchgeführt. 4. Wie viele Konzeptausschreibungen gab es in den Jahren 2011 bis 2018? Bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln. Im Jahr 2011 acht, im Jahr 2012 neun, im Jahr 2013 acht, im Jahr 2014 22, im Jahr 2015 26, im Jahr 2016 18, im Jahr 2017 15 und im Jahr 2018 bisher keine. 5. Wurden neben freien Grundstücken auch andere Immobilien, etwa Gebäude zur Umnutzung und/oder Revitalisierung, im Rahmen von Konzeptausschreibungen angeboten und veräußert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche und mit welcher Zielsetzung? In den Jahren Jahr 2011 bis 2015 und 2017 wurden jeweils ein bebautes Objekt und in den Jahren 2016 und 2018 (Stand 23. März) kein bebautes Objekt angeboten. Sämtliche Objekte wurden mit der Zielsetzung Wohnungsbau und in einem Fall zusätzlich für soziale Nutzungen angeboten. 6. Gab es für alle im Rahmen von Konzeptausschreibungen angebotenen Objekte Gebote? Wenn nein, warum nicht? Nein, es gab nicht für alle Grundstücke Gebote. Die Gründe hierfür sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. 7. Wurden Gebote von Investoren abgelehnt? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen? Abgesehen von den in Ausschreibungsverfahren unterlegenen Bietern wurde in zwei Fällen jeweils nur ein Gebot für ein Grundstück abgegeben, das aber abgelehnt werden musste. Ein Gebot wurde aufgrund Unvereinbarkeit mit dem Baurecht abgelehnt, dem anderen Grundstücksgeschäft hat die Kommission für Bodenordnung (KfB) nicht zugestimmt. Die Gründe hierfür unterliegen der Verschwiegenheitspflicht der KfB. 8. Welche Arten von Konzepten wurden ausgeschrieben? Umfassten die Ausschreibungen auch andere Aspekte als den Anteil geförderter Wohnungen ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche waren das? Siehe Antwort zu 1. und 2. 9. Nach welchen Kriterien wird eine Anhandgabe oder der Verkauf bei mehreren Bietern final entschieden? Gemäß der in Antwort zu 1. und 2. genannten Kriterien entscheidet das beste Gebot. Zur Wahrung eines transparenten und diskriminierungsfreien Bieterverfahrens sind dabei die Kriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix gewichtet.