BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12385 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 19.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Situation von Christen in Asylverfahren Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sowie die ungestörte Religionsausübung. Zudem darf gemäß Artikel 3 GG niemand wegen seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Neben dem religiösen Neutralitätsgebot des Staates muss er also die Religionsfreiheit schützen. Mittelbar gelten diese Grundrechte auch zwischen den Grundrechtsträgern. Gleichwohl werden die Religions - und Bekenntnisfreiheit nicht von allen Flüchtlingen hinreichend beachtet . Zum Teil misshandeln muslimischen Flüchtlinge, aber auch muslimisches Sicherheitspersonal christliche Flüchtlinge. Besonders betroffen sind jene Flüchtlinge, die sich erst in Deutschland entschieden haben, zum Christentum zu konvertieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Asylbewerber waren im Zeitraum von 2014 bis heute in Hamburg christlichen Glaubens? Bitte pro Jahr angeben. 2. Wie viele Asylbewerber sind in diesem Zeitraum in Hamburg zum Christentum konvertiert? Bitte pro Jahr angeben. 3. Wie viele Asylanträge wurden in diesem Zeitraum in Hamburg damit begründet, dass im Herkunftsland die Verfolgung aufgrund der Abkehr vom Islam beziehungsweise der Ausübung des Christentums drohe? Bitte pro Jahr angeben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt die Asylverfahren in alleiniger Zuständigkeit durch (§ 5 Asylgesetz). Das BAMF hat mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. 4. Wie viele Fälle sind seit 2014 bekannt, in denen die Konvertiten Opfer von islamisch motivierter Gewalt wurden und gab es auch in Hamburg wieder Fälle von Diskriminierung christlicher Flüchtlinge, bei denen das Sicherheitspersonal involviert war? Wenn ja, was ist wann wie vorgefallen und was wurde daraufhin unternommen ? Bitte pro Jahr angeben. Der Polizei liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor. Sie erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Angaben zur Konfession beruhen auf Freiwilligkeit und werden bei der Polizei nicht regelhaft erfasst. Der Poli- Drucksache 21/12385 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zei wurden im erfragten Zeitraum keine Fälle von Diskriminierung christlicher Flüchtlinge bekannt, bei denen Sicherheitspersonal involviert war. Im Übrigen siehe Drs. 21/10538, 21/5664, 21/3166, 21/2912 und 20/12626. Darüber hinaus sind nach aktueller Abfrage bei den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen sowie der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. 5. Welche Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Christen und anderer wegen ihres Glaubens diskriminierter Asylbewerber haben der Senat oder die zuständigen Behörden jeweils wann eingeführt? Siehe Drs. 21/10538, 21/5664, 21/3166, 21/2912 und 20/12626.