BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12386 21. Wahlperiode 13.04.18 Große Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Christiane Schneider, Heike Sudmann, Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 19.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Gesamtkonzept der Wohnungslosenhilfe in Hamburg: Stand der Umsetzung Im Herbst 2012 stellte die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) ein „Gesamtkonzept der Wohnungslosenhilfe in Hamburg“ (Drs. 20/5867) vor. Mit dem Gesamtkonzept der Wohnungslosenhilfe in Hamburg hat der Senat umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation wohnungsloser Menschen und den Ausbau bestehender Angebote in der Wohnungslosenhilfe gebündelt. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Projektideen für spezifische Zielgruppen: psychisch erkrankte Menschen, Frauen, Familien und Alleinerziehende sowie junge Menschen. Der Umsetzungsprozess war ursprünglich auf drei Jahre ausgelegt und wurde durch einen Beirat, bestehend aus Akteuren/-innen aus Fachbehörden, Jobcenter , Bezirken, f & w fördern und wohnen AöR und der Freien Wohlfahrtspflege begleitet. Im Mai 2016 wurde der Arbeitsprozess abgeschlossen. Die Bilanz der Umsetzung des Gesamtkonzeptes scheint ernüchternd. Ein schon nicht ausreichendes Konzept wurde nur zu Teilen umgesetzt. Für eine Vielzahl an Bedarfslagen wurden keine passenden Maßnahmen und/oder Angebote entwickelt. Statt eines stringenten Konzeptes wurden viele Einzelmaßnahmen vorgestellt. Dabei fehlt es an inhaltlich aufeinander abgestimmten , zeitlich determinierten Handlungszielen. Zudem wurden nur mit wenigen Ausnahmen keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Gemäß des Gesamtkonzeptes Wohnungslosenhilfe liegt Wohnungslosigkeit dann vor, wenn Menschen über keinen mietvertraglich gesicherten Wohnraum verfügen und auf ordnungs- oder sozialrechtlicher Grundlage in einer Unterkunft der Wohnungslosenhilfe leben. Demnach waren in Hamburg Ende 2012 rund 5.400 Menschen ohne eigene Wohnung (vergleiche Seite 3). Zudem prognostiziert die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. seit Jahren einen dramatischen Anstieg der Wohnungslosigkeit, sodass auch von einem Zuwachs wohnungsloser Menschen in Hamburg ausgegangen werden kann. In der öffentlich-rechtichen Unterbringung (örU) sind die wohnberechtigten Zuwanderer , die als Flüchtlinge über die Erstaufnahmen in die örU gekommen sind und einen Drucksache 21/12386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufenthaltsstatus erworben haben, ebenso wohnungssuchend wie die wohnungslosen Haushalte. Darüber hinaus siehe Antworten zu 1. a. bis 1. k. a. Wie viele wohnungslose Menschen leben derzeit in Hamburg in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung? b. Insgesamt? Bitte nach Bezirken auflisten und für die Jahre 2016, 2017 und aktuell angeben. Zum Stand 28.2.2018 siehe Drs. 21/12359 (aufgegliedert nach wohnungslosen Personen und wohnberechtigten Zuwanderern). Für die Vorjahre 2016 und 2017 jeweils mit Stichtag 30.06. siehe Drs. 21/9984 und 21/5124. c. Davon Kinder unter 15 Jahren? d. Davon Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren? e. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahren? f. Davon Erwachsene zwischen 25 und 60 Jahren? g. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? Die Sozialstrukturdaten wurden erst ab November 2016 regelhaft erfasst. Die regelhaft erfassten Altersstrukturen weichen von den nachgefragten Altersangaben ab. Ersatzweise wird daher eine abweichende, jedoch differenziertere Altersstruktur hinterlegt. Die Altersstruktur kann nur über alle öffentlich-rechtlich untergebrachten Personen dargestellt werden, das heißt hierunter fallen auch die nicht wohnberechtigten Zuwanderer. Hamburg-Mitte: 28.2.2018 30.06.2017 30.11.2016 0 – 10 Jahre 1248 1510 1289 11 – 16 Jahre 518 676 519 17 Jahre 80 117 89 18 – 27 Jahre 1138 1533 1296 28 – 55 Jahre 1799 2243 1832 56 – 67 Jahre 183 220 205 Älter 70 81 69 Altona: 28.2.2018 30.06.2017 30.11.2016 0 – 10 Jahre 951 886 789 11 – 16 Jahre 340 362 313 17 Jahre 62 56 52 18 – 27 Jahre 1198 1250 1283 28 – 55 Jahre 1571 1436 1290 56 – 67 Jahre 186 189 166 Älter 259 41 36 Eimsbüttel: 28.2.2018 30.06.2017 30.11.2016 0 – 10 Jahre 260 248 242 11 – 16 Jahre 105 120 100 17 Jahre 21 10 18 18 – 27 Jahre 217 201 151 28 – 55 Jahre 584 612 564 56 – 67 Jahre 142 129 124 Älter 32 33 29 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12386 3 Hamburg-Nord: 28.2.2018 30.06.2017 30.11.2016 0 – 10 Jahre 1025 969 774 11 – 16 Jahre 364 369 314 17 Jahre 56 49 55 18 – 27 Jahre 962 1006 807 28 – 55 Jahre 1594 1546 1288 56 – 67 Jahre 192 181 144 Älter 56 49 53 Wandsbek: 28.2.2018 30.06.2017 30.11.2016 0 – 10 Jahre 1686 1214 1033 11 – 16 Jahre 838 447 344 17 Jahre 85 75 57 18 – 27 Jahre 1350 1053 1110 28 – 55 Jahre 2302 1688 1568 56 – 67 Jahre 228 198 185 Älter 62 45 50 Bergedorf: 28.2.2018 30.06.2017 30.11.2016 0 – 10 Jahre 1245 772 614 11 – 16 Jahre 508 352 283 17 Jahre 89 47 40 18 – 27 Jahre 1162 865 739 28 – 55 Jahre 1767 1225 1024 56 – 67 Jahre 226 158 137 Älter 81 53 44 Harburg: 28.2.2018 30.06.2017 30.11.2016 0 – 10 Jahre 666 579 451 11 – 16 Jahre 306 288 211 17 Jahre 52 50 27 18 – 27 Jahre 816 794 609 28 – 55 Jahre 1069 926 754 56 – 67 Jahre 90 73 54 Älter 27 16 12 h. Davon Frauen? Das Geschlecht wird ebenso wie die anderen Sozialstrukturdaten über alle Personengruppen der örU erfasst. Ansonsten siehe auch Antwort zu 1. c. bis 1. g. 28.2.2018 30.06.2017 30.11.2016 unter 18 über 18 unter 18 über 18 unter 18 über 18 HH-Mitte 845 266 854 314 848 303 Altona 637 401 607 384 535 363 Eimsbüttel 193 130 195 110 185 100 HH-Nord 686 239 656 240 552 185 Wandsbek 1152 208 989 265 683 254 Bergedorf 859 295 571 151 448 141 Harburg 471 216 414 190 312 151 i. Davon Transgender? j. Davon Menschen mit Behinderung? k. Davon pflegebedürftige Menschen? Drucksache 21/12386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Daten von Transgender, Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen Menschen werden nicht erfasst. 2. Auf Seite 17 des Gesamtkonzeptes der Wohnungslosenhilfe heißt es: Der Aufenthalt in der öffentlichen Unterbringung ist grundsätzlich eine befristete Zwischenlösung auf dem Weg in eigenen Wohnraum. Wiederum leben 63 Prozent der Bewohner/-innen länger als ein Jahr in der öffentlichen Unterbringung (vergleiche Seite 6). a. Wie lange leben wohnungslose Menschen derzeit im Durchschnitt in einer örU, bis sie in eine reguläre Wohnung vermittelt werden können ? b. Wie hat sich die Aufenthaltsdauer in den Jahren 2012 bis 2016 entwickelt ? c. Wie viele Menschen befinden sich länger als ein Jahr in der öffentlichen Unterbringung? d. Wie viele Menschen befinden sich länger als zwei Jahre in der öffentlichen Unterbringung? e. Wie viele Menschen befinden sich länger als drei Jahre in der öffentlichen Unterbringung? f. Wie viele Menschen befinden sich länger als vier Jahre in der öffentlichen Unterbringung? g. Wie viele Menschen befinden sich länger als fünf Jahre in der öffentlichen Unterbringung? h. Wie viele Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren leben länger als ein Jahr in der öffentlichen Unterbringung? i. Wie viele Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren leben zwei Jahre und länger in der öffentlichen Unterbringung? j. Wie viele Jungerwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren leben länger als ein Jahr in der öffentlichen Unterbringung? k. Wie viele Jungerwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren leben zwei Jahre und länger in der öffentlichen Unterbringung? Eine statistische Erfassung der Verweildauer erfolgt nur nach der Verweildauer in der aktuellen Unterkunft. Für die Gesamtverweildauer in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) von Zuwanderern und Wohnungslosen ist dies nicht aussagekräftig, da auch Umzüge in andere Unterkünfte stattfinden und die Betroffenen an- und abgemeldet werden. Eine Auswertung würde für den aktuellen Zeitpunkt händisch durchgeführt werden müssen. Dafür müssten insgesamt 19.936 Datensätze ausgewertet werden (4.650 für Wohnungslose und 15.286 für wohnberechtigte Zuwanderer). Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. l. Plant der Senat die Einführung einer Statistik/regelmäßigen Berichterstattung , die die Aufenthaltsdauer der in der öffentlichen Unterbringung lebenden Menschen erfasst? Nein. 3. Das Gesamtkonzept der Wohnungslosenhilfe Hamburg sieht eine Aufstockung der Platzkapazitäten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung um weitere 500 Plätze vor. Dabei sollen die unterschiedlichen Situationen und besonderen Bedürfnisse von Frauen sowie weiteren Zielgruppen berücksichtigt werden. Zudem heißt es in der Antwort des Senats auf die Drs. 21/10550, dass mit Stand 31. August 2017 bereits 854 zusätzliche Plätze für Wohnungslose in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung bereitgestellt werden konnten. Weiter heißt es, dass diese Zahl in den nächsten Monaten weiter gesteigert werden soll. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12386 5 Grundsätzlich werden die Unterkünfte der örU bedarfsgerecht belegt. Das heißt, es werden keine Kontingente für bestimmte Personengruppen geschaffen, die ausschließlich für diese vorbehalten und gegebenenfalls freigehalten werden, um die Zahl frei stehender Plätze möglichst gering zu halten. Dennoch wird bei der Belegung von Unterkunftsplätzen darauf geachtet, dass eine soziale Durchmischung, sowohl in Bezug auf die Haushaltsgrößen wie auch bezogen auf die Herkunftsländer, bestehen bleibt, um den sozialen Frieden in den Unterkünften sicherzustellen. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. a. bis 3. j. a. Wie viele Plätze gibt es in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung aktuell für Frauen? Bitte Platzzahl und Standort angeben. Besonders schutzbedürftige Personengruppen (unter anderem auch Frauen und Frauen mit Kindern) werden bevorzugt in den Teilbereichen der Unterkünfte versorgt, die sich nahe an den Verwaltungsbüros befinden. Für Frauen und Frauen mit Kindern gibt es darüber hinaus jedoch auch eigenständige Unterkünfte: Langelohhof mit 32 Plätzen, Notkestraße 105 mit 100 Plätzen, August-Krogmannstraße (Haus M) mit 93 Plätzen, Alsenstraße mit 93 Plätzen. b. Wie viele Plätze gibt es in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung aktuell für Familien mit Kindern? Bitte Platzzahl und Standort angeben . Für Familien mit Kindern gibt es keine gesonderten Unterkünfte. Familien werden regelhaft in allen Unterkünften untergebracht (mit Ausnahme der Unterkünfte für Alleinstehende). Ansonsten siehe Antwort zu 3. c. Wie viele Plätze gibt es in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung aktuell für Jungerwachsene (18 – 27 Jahre) insgesamt? Bitte Platzzahl und Standort angeben. Siehe Antwort zu 3. Für Jungerwachsene gibt es jedoch darüber hinaus das Jungerwachsenenprojekt (JEP) in der Hinrichsenstraße mit 19 Plätzen. Siehe hierzu auch Antwort zu 4. b. d. Wie viele Plätze gibt es in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung aktuell für junge Frauen (18- bis 27-Jährige), Pärchen und Jungerwachsene mit Hunden? Bitte jeweils die Platzzahl und den jeweiligen Standort angeben. Siehe Antwort zu 3. In den Unterkünften der örU ist in der Regel das Halten von Haustieren , so auch Hunden, aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen untersagt . Ausnahmen bestehen an den unten dargestellten Standorten, wo individuelle Vereinbarungen zwischen den Bewohnern und der Unterkunft möglich sind. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Kontingente: Hornkamp, Spliedtring/Horner Geest und Holstenkamp (hier auch mit der Verknüpfung Jungerwachsene und Haustiere). Im Übrigen siehe auch Antwort zu 4. b. e. Wie viele Plätze gibt es in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung aktuell für Senioren/-innen? Bitte Platzzahl und Standort angeben. f. Wie viele Plätze gibt es in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung aktuell für pflegebedürftige Menschen? Bitte Platzzahl und Standort angeben. Siehe Antwort zu 3. Sofern eine ambulante pflegerische Versorgung ausreichend ist und/oder Familienangehörige die Pflege übernehmen können, ist eine Unterbringung Drucksache 21/12386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 möglich. Sofern eine stationäre Aufnahme erforderlich ist, wird diese in bedarfsgerechten Einrichtungen der Pflege angestrebt. g. Wie viele barrierefreie Plätze gibt es aktuell in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung? Die barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Plätze werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Unterkunft Bezirk Anzahl der barrierearmen Plätze Holstenkamp Altona 32 Am Gleisdreieck Bergedorf 344 Wetternstraße Harburg 32 Eiffestraße 398 HH-Mitte 2 Hinrichsenstraße HH-Mitte 12 Hornkamp HH-Nord 3 Paul-Stritter-Weg HH-Nord 44 Poppenbütteler Weg Wandsbek 12 Sieker Landstraße Wandsbek 153 Raja-Ilinauk-Straße Wandsbek 264 Duvenacker Eimsbüttel 105 Poppelbütteler Berg Wandsbek 130 Billstieg HH-Mitte 4 Sandwisch Bergedorf 48 Brookkehre Bergedorf 48 Sinstorfer Kirchweg Harburg 40 Quelle f & w h. In welchen Stadtteilen und an welchen Standorten sind Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zwischen 2012 und 2017 geschaffen worden? Bitte nach Stadtteilen, Standorten sowie Platzanzahl und Zielgruppen angeben. Siehe Anlage 1. i. In welchen Stadtteilen und an welchen Standorten ist der Ausbau weiterer Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung geplant? j. Inwieweit sind hierfür Bau- oder Umbaumaßnahmen erforderlich? Bitte Standort, Planungsstand und Kosten nennen. Zu den Standorten der Jahresplanung 2018 siehe Drs. 21/11547 und http://www.hamburg.de/zkf-pressemeldungen/10287714/2018-01-19-zkf-prognoseund -kapazitaetsplanung/. Die Planung schließt auch 300 Plätze für Wohnungslose ein. Die dort aufgeführten Standorte Suurheid und Kielkoppelstraße 16 c sind zwischenzeitlich in Betrieb gegangen. Weiterhin sind folgende Standorte für 2019 in Planung: Bezeichnung Bezirk Stadtteil Geplante Kapazität Holsteiner Chaussee 395-397 Eimsbüttel Schnelsen 361 Baurstraße Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen Altona Othmarschen 200 Erforderliche Genehmigungs-, Bau- und Umbaumaßnahmen werden derzeit an allen Standorten umgesetzt. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 4. Das Gesamtkonzept der Wohnungslosenhilfe sieht die Weiterentwicklung des bestehenden Hilfesystems für spezifische Zielgruppen vor (siehe hierzu Seiten 19 und 20), wie beispielsweise die Einrichtung eines Clearinghauses für Frauen, die Einrichtung von Lebensplätzen für Men- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12386 7 schen, die dauerhaft keine Möglichkeit der Integration in Wohnraum herstellen können oder wollen sowie die Errichtung eines zweiten Standortes für unter 25-Jährige angelehnt an das Konzept des bereits bestehenden Jungerwachsenenprojektes (JEP). a. Inwieweit wurde die Einrichtung eines Clearinghauses für Frauen umgesetzt? Wenn ja, bitte Standort, Platzzahl, durchschnittliche Aufenthaltsdauer , durchschnittliche Belegung in Prozent sowie Auszug in Wohnraum angeben. Wenn nein, bitte Gründe hierfür angeben oder, falls weiterhin geplant, Planungsstand und Kosten nennen. Im Zusammenhang mit der Erörterung von Umsetzungsfragen über die im Gesamtkonzept vorgesehene Einrichtung von Clearinghäusern führten konzeptionelle Überlegungen dazu, eine mobile Lösung zu entwickeln. Ein Beschlussvorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW) wurde zur 10. Beiratssitzung zum Gesamtkonzept der Wohnungslosenhilfe in Hamburg vorgelegt (Clearing Mobil). Die aus dem Gesamtkonzept noch offenen Arbeitspakete werden im Rahmen des Arbeitskreises Wohnungslosenhilfe weitergeführt. Die AGFW hat in der Sitzung am 27. November 2017 zugesagt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. b. Inwieweit wurde die Errichtung eines zweiten Standortes für Jungerwachsene (unter 27 Jahre) umgesetzt? Wenn ja, bitte Standort, Platzzahl, durchschnittliche Aufenthaltsdauer , durchschnittliche Belegung in Prozent sowie Auszug in Wohnraum angeben. Wenn nein, bitte Gründe hierfür angeben oder, falls weiterhin geplant, Planungsstand und Kosten nennen. Die Umsetzung eines zweiten Jungerwachsenenprojekts (JEP 2) befindet sich in der Planung. Das JEP 2 soll im Rahmen eines Kooperationsprojekts umgesetzt werden, das die umfassenden Erfahrungen von f & w, dem Betreiber des bereits bestehenden JEPs und der Jugendhilfe durch den Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) einschließt. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. c. Inwieweit wurde die Einrichtung von Lebensplätzen umgesetzt? Wenn ja, bitte Standort, Platzzahl und durchschnittliche Belegung angeben. Wenn nein, bitte Gründe hierfür angeben oder falls weiterhin geplant Planungsstand und Kosten nennen. Zur Umsetzung dieses zielgruppenspezifischen Angebots wurde an den künftigen Betreiber der Lebensplätze f & w ein Grundstück im Bezirk Altona disponiert. Der geplante Neubau soll 23 – 26 Plätze für Wohnungslose bereitstellen, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters und/oder gesundheitlichen Einschränkungen keine Möglichkeit auf (Re-)Integration in eigenen Wohnraum haben. Die Einbindung eines professionellen Netzwerks aus pflegerischer, medizinischer und sozialpädagogischer Versorgung und eine bedarfsgerechte räumliche Ausstattung sind wesentliche Eckpunkte dieses Spezialangebots. Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase , in denen erste Planungsüberlegungen zum Bauvorhaben angestellt werden. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 5. Mit dem Handlungsfeld 4 „Prävention und Integration“ sieht das Gesamtkonzept eine Reihe an Maßnahmen vor, um gefährdete oder neue Wohnverhältnisse (nachhaltig) zu sichern. Hierzu zählen unter anderem das Modellprojekt „Starthilfe“ im Bereich Integration und Nachhaltigkeit, das Klienten/-innen über die Vermittlung in Wohnraum hinaus begleitet sowie Angebote der sozialen Beratungsstellen. a. In welchen Bezirken wurde das Projekt Starthilfe umgesetzt? Drucksache 21/12386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 b. Wie viele Personen haben das Projekt Starthilfe in Anspruch genommen? Bitte halbjährlich angeben. c. Wie lange dauerte im Durchschnitt eine Begleitung im Rahmen des Projektes? d. Wie viele Mitarbeitende waren in dem Projekt Starthilfe tätig? Bitte Vollzeitäquivalente nach Bezirken angeben. Das Modellprojekt Starthife wurde in den Bezirken Altona, Eimsbüttel und Harburg umgesetzt. 156 Haushalte haben das Projekt Starthilfe in Anspruch genommen. Abgeschlossene Starthilfeverfahren (Angaben in Haushalten) Halbjahr/Bezirk Eimsbüttel Harburg 1./2014 18 10 2./2014 27 9 1./2015 35 14 2./2015 27 16 Aus Altona liegen keine validen Daten vor, weil die Maßnahme dort über eine Erprobungsphase hinaus nicht fortgesetzt wurde. Alle abgeschlossenen Starthilfefälle sind regulär beendet worden. Im Rahmen des Projektes dauerte eine Begleitung durchschnittlich zwischen einem und zwei Monaten. Im Projekt Starthilfe waren drei Mitarbeitende tätig; in Altona 0,75 Vollzeitäquivalente (VZÄ), in Eimsbüttel ein VZÄ, in Harburg 0,75 VZÄ. Es handelte sich dabei um Personal , das berechtigt war, von der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH in den staatlichen Dienst zurückzukehren. e. Plant der Senat das Modellprojekt „Starthilfe“ über die ursprüngliche Laufzeit von drei Jahren fortzuführen? Wenn ja, in welchen Bezirken? Wenn nein, warum nicht? Nein. Das Modellprojekt Starthilfe wurde zum 31.12.2015 beendet. Grund war die Bearbeitung prioritärer Aufgaben und die daraus resultierende Verschiebung der Personalbedarfe . f. Wie viele Beratungen wurden im Rahmen der „offenen Beratung“ der sozialen Beratungsstellen in den Jahren 2012 bis aktuell insgesamt durchgeführt? Bitte nach Bezirken angeben. g. Wie viele der davon Ratsuchenden waren Frauen? Bitte in ganzen Zahlen und in Prozent für die Jahre 2012 bis aktuell angeben. h. Wie viele der davon Ratsuchenden waren unter 27 Jahre alt? Bitte in ganzen Zahlen und in Prozent für die Jahre 2012 bis aktuell angeben. Siehe Anlage 2. 6. Weiterhin heißt es auf Seite 20 des Gesamtkonzeptes der Wohnungslosenhilfe , dass insbesondere für minderjährige Wohnungslose ab 16 Jahre zielführend der Ausbau von Maßnahmen durch die Behörde geprüft werden soll. a. Wie viele minderjährige Wohnungslose, die sich zurzeit in der öffentlichen Unterbringung befinden, lebten vor Aufnahme in einer Wohnunterkunft in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nach § 30, 33 und 34 SGB VIII oder beim Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) oder in einer Erstversorgungseinrichtung (EVE)? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12386 9 Eine Aufnahme von Minderjährigen in die örU ist ausgeschlossen. Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. Im Übrigen bestimmen die Personensorgeberechtigten über den Aufenthaltsort ihres Kindes. b. Wie viele jungerwachsene Wohnungslose (18-27), die sich zurzeit in der öffentlichen Unterbringung befinden, lebten vor Aufnahme in einer Wohnunterkunft in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nach § 30, 33 und 34 SGB VIII oder beim Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) oder in einer Erstversorgungseinrichtung (EVE)? Entsprechende Informationen werden statistisch nicht erfasst. Im Beratungsgespräch können entsprechende Informationen freiwillig an das Unterkunfts- und Sozialmanagement herangetragen werden. Diese Informationen werden jedoch nicht zu Auswertungszwecken festgehalten. c. Welche Verfahren zum Übergang von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in eigenen Wohnraum gibt es? Die Erlangung eigenen Wohnraums ist Bestandteil der Hilfeplanung der Jugendämter im Zusammenwirken mit der Einrichtung der stationären Jugendhilfe mit dem jungen Menschen. Zur besonderen Berücksichtigung der Verselbständigung in der Hilfeplanung wurde das Instrument „selbständig leben“ im ASD eingeführt. Bereits seit 1994 unterstützt die Lawaetz-Service gGmbH mit dem Angebot jugend & wohnen junge Menschen aus stationärer Jugendhilfe bei der Suche und Anmietung von Wohnraum. Nach Einzug in den eigenen Wohnraum können die jungen Menschen das Angebot Home Support – Unterstützung für dein Zuhause nutzen, das durch die evangelische Stiftung Bodelschwingh angeboten wird. Im Übrigen siehe Drs. 21/11955. d. Wie viele jungerwachsene Wohnungslose (18 – 27 Jahre), die sich zuvor in der öffentlichen Unterbringung befanden, haben eigenen Wohnraum gefunden? Entsprechende Daten zu jungerwachsenen Wohnungslosen liegen nicht vor. e. Gibt es übergreifende Kooperationen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Wohnungslosenhilfe? Wenn ja, welche? Wenn nein, plant die Behörde solche übergreifenden Kooperationen zu initiieren? Es ist Aufgabe der Hilfeplanung der Jugendämter, mit dem jungen Menschen am Ende der Jugendhilfeleistung einen jeweils individuellen Übergang in selbständiges Wohnen zu ermöglichen, siehe Antwort zu 6. c. Junge Volljährige aus Einrichtungen der Jugendhilfe gehören zur Gruppe der vorrangig mit Wohnraum zu versorgenden Menschen (Dringlichkeitsschein). Kontakte der Jugendämter bestehen daher in entsprechenden Fällen zu den Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den Bezirksämtern, siehe auch Antwort zu 4. c. Im Übrigen: entfällt. f. Welche spezifischen Unterstützungsangebote gibt es in den Unterkünften der öffentlichen Unterbringung, die sich an Jugendliche und Jungerwachsene richten? Bitte Angebote nach Standorten aufschlüsseln . Das Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) in den Wohnunterkünften arbeitet mit den Bewohnern zusammen, um sie zu aktivieren, sich selbst helfen zu können. Hierzu werden Hilfeangebote des Regelsystems, die für die Bewohner bedarfsgerechte Hilfen anbieten, herangezogen. Die Bewohner werden informiert (hierzu gehören sowohl grundlegende gruppenspezifische Informationen als auch bedarfsorientierte Informationen) und – sofern dies notwendig ist – das UKSM vermittelt Kontakte zu den Drucksache 21/12386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Regelsystemen. Ziel der Beratung ist die Aktivierung der Bewohner und die Anbindung an das Regelsystem (die zuständigen Leistungsträger, Beratungsstellen, Job- Center und Jugendberufsagentur, Fachstellen für Wohnungsnotfälle, aber auch der Sozialraum mit Gesundheitshilfen, Suchthilfemaßnahmen, Jugendzentren, Sportvereinen et cetera). Die Bandbreite der dafür herangezogenen Maßnahmen reicht von schriftlichen Informationsangeboten über Beratungsgespräche und Gruppenveranstaltungen et cetera. Hierbei unterstützen sowohl ehrenamtlich tätige Bürger, wie auch Dienststellen, die vor Ort Informationsveranstaltungen durchführen. Die benannten Maßnahmen werden grundsätzlich in allen Unterkünften mit unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten beziehungsweise umgesetzt und gehören zum Aufgabenspektrum der UKSM. Aus diesem Grund wird auf eine Darstellung der Einzelmaßnahmen verzichtet. g. Plant der Senat Notschlafstellen für jungerwachsene Wohnungslose (18 – 27 Jahre) einzurichten? Wenn ja, inwieweit sind hierfür Bau- oder Umbaumaßnahmen erforderlich ? Bitte Standort, Planungsstand und Kosten nennen. Wenn nein, warum nicht? Notschlafstellen für Jungerwachsene sind angesichts des bestehenden Angebotes an Unterkünften der örU und an Notübernachtungsstätten, die möglichst schnell in örU vermitteln sollen, aus Sicht der zuständigen Behörde nicht erforderlich. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. b. 7. Mit dem Gesamtkonzept der Wohnungslosenhilfe wurde in Anlehnung an das bestehende Stufenmodell mit den Stufen 1 –3 die Einstufung in eine weitere Stufe 4 beschlossen. Demnach soll die sogenannte Stufe 4 Menschen umfassen, die in öffentlich-rechtlicher Unterbringung leben und im Rahmen des bisherigen Einstufungssystems der Fachstellen für Wohnungsnotfälle nicht erfasst wurden, da ihre Integrationshemmnisse für die Rückkehr in eigenen Wohnraum außerordentlich hoch sind. a. Wie viele Personen wurden von 2012 bis Ende 2017 jeweils in Vermittlungsstufe 1, 2, 3 des Fachstellenkonzepts eingestuft? Bitte machen Sie die Angaben jeweils halbjährlich. Die Anzahl der eingestuften Neufälle in der Wohnraumvermittlung ergibt sich aus der folgende Tabelle: Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 keine Einstufung Gesamt 1. Hj. 2012 266 572 48 83 969 2. Hj. 2012 272 467 51 78 868 1. Hj. 2013 274 481 56 67 878 2. Hj. 2013 289 477 44 50 860 1. Hj. 2014 309 477 34 57 877 2. Hj. 2014 381 513 43 62 999 1. Hj. 2015 490 602 34 76 1.202 2. Hj. 2015 612 531 38 75 1.256 1. Hj. 2016 894 497 36 85 1.512 2. Hj. 2016 1.207 518 40 91 1.856 1. Hj. 2017 1.720 460 30 83 2.293 2. Hj. 2017 1.418 388 35 93 1.934 Quelle: Datawarehouse, Dokumentationssystem der Fachstellen b. Wie viele Menschen wurden von 2012 bis Ende 2017 nicht oder noch nicht in die Stufen 1, 2 oder 3 eingestuft? Das Dokumentationssystem der Fachstellen weist neben den Einstufungen in die Stufen 1 – 3 das Merkmal „keine Einstufung“ aus. Diese Zahl umfasst sowohl öffentlich -rechtlich untergebrachte Haushalte, welche die Kriterien für eine Einstufung in die Stufen 1 – 3 nicht erfüllen, da ihre Integrationshemmnisse für die Rückkehr in eigenen Wohnraum außerordentlich hoch sind, als auch Haushalte, die nach der Zuweisung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12386 11 eines Platzes in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung einer Aufforderung, zum Einstufungsgespräch in der Fachstelle vorzusprechen noch nicht nachgekommen sind. Siehe hierzu Antwort zu 7. a. c. Wie viele Personen wurden von 2012 bis Ende 2017 in die neu eingeführte Vermittlungsstufe 4 des Fachstellenkonzepts eingestuft? Bitte machen Sie die Angaben jeweils halbjährlich. Eine Einstufung in Stufe 4 erfolgt derzeit durch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle nicht. Eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Gesamtkonzepts aus Vertretern der Wohnungslosenhilfe, der Behörden und f & w kam in 2016 zu dem Ergebnis, dem Beirat zum Gesamtkonzept zu empfehlen, die formale Einführung der Stufe 4 auszusetzen , da zunächst Hilfeangebote und Strukturen geschaffen werden müssen, in die die Fachstellen in Stufe 4 eingestufte Menschen vermitteln können, bevor für sie eine formale Einstufung erfolgen kann. Der Beirat folgte dieser Empfehlung. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. b. d. Welche Stellen sind mit der Vermittlung in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe von Personen mit der Stufe 4 betraut? Bitte die jeweiligen Stellen und Personalumfang benennen. Siehe Antwort zu 7. c. Darüber hinaus erhalten Bewohnerinnen und Bewohner, die sich in einer individuellen Gefährdungslage befinden, niedrigschwellige aufsuchende und begleitende Hilfen über die Mitarbeitenden der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe von f & w. Ziel ist es, materielle Lebensgrundlagen zu sichern, die individuelle Lage zu stabilisieren und Verschlechterungen zu verhindern sowie die Klienten langfristig an das Regelsystem heranzuführen. Hierfür stehen bei f & w fördern und wohnen AöR 6,5 VZÄ zur Verfügung . Das Angebot „Wohnen Plus“ in der Privatrechtlichen Vermietung von f & w fördern und wohnen AöR richtet sich an wohnungslose Alleinstehende und Familien, die aufgrund ihrer komplexen Problemlagen nicht einstufbar sind und auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt keine Chance haben. Sie erhalten in den von f & w fördern und wohnen AöR privatrechtlich vermieteten Wohnungen einen Mietvertrag und werden durch Sozialberatung und Hausverwaltung in der Wohnungs- und Lebensführung beraten und unterstützt. Die Personalausstattung umfasst: ein VZÄ Mietersozialberatung für 70 Wohnungen, zusätzlich Hauswart ein VZÄ für 110 Wohnungen. Derzeit gehören 225 Wohnungen an fünf Standorten zum Angebot „Wohnen Plus“. Haushalte, die zum Personenkreis „nicht einstufbar“ gehören und eine Wohnung im Rahmen der Privatrechtlichen Vermietung von f & w fördern und wohnen AöR gemietet haben, werden in der in der Antwort zu 7. a. abgebildeten Tabelle nicht gezählt, da sie sich nicht in öffentlich rechtlicher Unterbringung befinden. Da es sich bei den nicht in Stufen 1 – 3 einstufbaren Personen oftmals um Menschen mit einer seelischen Behinderung handelt, deren Zugang aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung heraus in die Angebote der Eingliederungshilfe, insbesondere der ambulanten Sozialpsychiatrie, erschwert ist, wurde im 3. Quartal 2017 ein Projekt niedrigschwellige Anbindung von Menschen in Wohnunterkünften an ASP Begegnungsstätten “ eingerichtet. Dieses ist angebunden an die Unterkünfte Bornmoor und Billbrookdeich. Die ASP Träger zweier nahe gelegener Begegnungsstätten bieten für eine Übergangszeit nach einem vereinbarten Turnus eine Sprechstunde (zwei bis drei Stunden) in der jeweiligen Wohnunterkunft an. Sie beraten Menschen mit psychischen Problemen und seelischer Behinderung dahin gehend, die offenen Angebote in der ASP Begegnungsstätte wahrzunehmen. Das Sprechstundenangebot dient dem Kennenlernen und dem Vertrauensaufbau. Mitarbeiter der ASP-Träger oder von f & w begleiten bei Bedarf die Menschen von der Wohnunterkunft zur entsprechenden Begegnungsstätte, von Bornmoor zum Ekenknick (Eidelstedter Platz) und vom Billbrookdeich zur Washingtonallee 68. Ziel ist, dass die Bewohner der Unterkünfte die Begegnungsstätten selbständig und ohne Begleitung aufsuchen, um die offene Beratung , die offenen Angebote und offenen Gruppenangebote der ASP Begegnungsstätte niedrigschwellig, das heißt ohne Bewilligungsbescheid, nutzen können. Dieses neue Drucksache 21/12386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Projektangebot wurde im Rahmen der bestehenden Personalkapazitäten der ASP Begegnungsstätten eingerichtet. e. Wie viele Personen mit Einstufung der Stufe 4 konnten seit 2012 bis aktuell in Einrichtungen der Eingliederungshilfe vermittelt werden? Siehen Antrwort zu 7. c. Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialpädagogischen Einzelfallhilfe von f & w konnten seit 2012 bis zum 31.3.2018 56 Personen in Angebote der Eingliederungshilfe vermittelt werden. f. Wie viele Personen mit Einstufung 4 leben aktuell in Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung? Siehe Antwort zu 7. c. 8. Das Gesamtkonzept der Wohnungslosenhilfe sieht konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung des bestehenden Hilfesystems im Handlungsfeld „Gesundheit“ vor (siehe hierzu Seiten 15 – 17). Dort heißt es dazu, dass die medizinischen Sprechstunden in den verschiedenen Tagesaufenthaltsstätten sowie mobile ärztliche Versorgungsangebote für obdachlose Menschen sehr stark frequentiert werden, dagegen die Nutzung des medizinischen Regelsystems unter Obdachlosen eher gering ist. a. Welche ärztlichen Versorgungsangebote gibt es außerhalb des medizinischen Regelsystems, die sich insbesondere an obdachlose Menschen richten? Bitte nach Bezirken, Trägern sowie ambulant/ stationär aufschlüsseln. Angebot Bezirk Träger Leistungsart Krankenstube für Obdachlose Hamburg-Mitte Caritasverband stationär Schwerpunktpraxis Johanniswall Hamburg-Mitte Caritasverband ambulant Schwerpunktpraxis Pik As Hamburg-Mitte f & w ambulant Schwerpunktpraxis Achterdwars Bergedorf f & w ambulant Mobile Hilfe Harburg/Altona/ Hamburg-Mitte Caritasverband ambulant Hinsichtlich der über das Regelsystem hinausgehenden ambulanten medizinischen Angebote in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wird verwiesen auf die Broschüre „Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen“, Auflage November 2017 (siehe : http://www.hamburg.de/obdachlosigkeit/veroeffentlichungen/116870/ hilfesystem-brosch/). b. Wie viele Plätze für eine stationäre Behandlung außerhalb von Krankenhäusern stehen derzeit für obdachlose Menschen in Hamburg zur Verfügung? Es stehen außerhalb von Krankenhäusern in der Krankenstube für Obdachlose 14 Bettenplätze mit gesundheitlicher, pflegerischer Versorgung und sozialer Betreuung sowie vier zusätzliche Betten mit gesundheitlicher, pflegerischer Versorgung und sozialer Betreuung zur Verfügung, die speziell für die Zielgruppe eines TBC-Projekts vorgehalten werden. c. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015 bis 2017 stationär in den speziell für Obdachlose vorgesehenen Einrichtungen behandelt ? Bitte Anzahl, Geschlecht, Alter und Versicherungsstatus angeben . Siehe Anlagen 3, 4 und 5. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12386 13 d. Wie viele Personen konnten nicht aufgenommen werden, da keine freien Plätze zur Verfügung standen? Bitte für die Jahre 2015, 2016 und 2017 quartalsweise aufschlüsseln. Bitte nach Geschlecht und Versicherungsstatus aufschlüsseln. Nicht aufgenommene potenzielle Patienten der Krankenstube 2015 63 2016 111 2017 286 Quelle: Caritasverband Hamburg e.V. Zu nicht aufgenommenen Patienten und Patientinnen werden regelmäßig keine Daten erhoben. 2017 erhöhte sich die Zahl der abgewiesenen Personen deutlich. Hierunter befanden sich jedoch auch Personen, die keiner stationären Aufnahme bedurften oder aus medizinischen Gründen an Krankenhäuser verwiesen werden mussten. Sofern Personen abgewiesen wurden, wurden ihnen sofern notwendig, Handlungsalternativen angeboten. e. Gibt es im Rahmen der stationären Behandlung außerhalb von Krankenhäusern Behandlungsangebote, die sich speziell an Frauen richten? Wenn ja, bitte Platzanzahl und durchschnittliche Aufenthaltsdauer angeben. f. Gibt es ärztliche Versorgungsangebote außerhalb des medizinischen Regelsystems, die sich speziell an schwangere obdachlose Frauen wenden? Siehe Drs. 21/8371. g. Wie erfolgt die Betreuung obdachloser Frauen nach einer Geburt? Sobald den zuständigen Dienststellen bekannt wird, dass Frauen mit Säuglingen obdachlos sind, wird in jedem Fall eine Unterbringung in der örU oder ersatzweise eine Versorgung in einem Hotel oder einer Pension sicher zu stellen. Die medizinische Betreuung der Mutter und des Kindes wird durch das medizinische Regelsystem sichergestellt und durch flankierende Maßnahmen, die im Falle einer vorhandenen Unterkunft in Anspruch genommen werden können, wie zum Beispiel die sogenannten Frühen Hilfen der Sucht.Hamburg und ihrer Kooperationspartner. h. Wie viele Behandlungen führen die jeweiligen ambulanten medizinischen Versorgungsangebote, die sich speziell an obdachlose Menschen richten, durch? Bitte Anzahl für 2015, 2016 und 2017 quartalsweise angeben sowie Alter, Geschlecht und Versicherungsstatus der behandelten Personen. In der Tagesaufenthaltsstätte Bundestraße wurden nach dortiger Auskunft und ausweislich der für die Jahre 2016 und 2015 vorliegenden Jahresberichte ärztliche Konsultationen im folgenden Umfang durchgeführt: 2015 640 2016 849 2017 490 In 95 Prozent der Fälle handelte es sich dabei nach dortigen Angaben jeweils um Personen, die nicht krankenversichert waren. In der Kemenate – Tagestreff für wohnungslose Frauen wird die Allgemeinmedizinische Versorgung ausweislich der Jahresberichte der Jahre 2017, 2016 und 2015 jeweils von 8 – 14 Personen pro Woche genutzt. Das CaFée mit Herz hat mitgeteilt, dass ärztliche Konsultationen im folgenden Umfang durchgeführt wurden: Drucksache 21/12386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 2015 225 2016 415 2017 429 Es handelte sich nach dortigen Angaben durchgehend um nicht krankenversicherte Personen. Darüber hinaus liegen keine Angaben vor. Im Übrigen siehe Anlagen 3, 4 und 5. i. Welche Angebote gibt es für psychisch kranke obdachlose Menschen ? Bitte nach Bezirk, Träger, Platzzahl sowie ambulant oder stationär aufschlüsseln. Psychisch kranken obdachlosen Menschen stehen alle Versorgungsangebote in den Hamburger Plankrankenhäusern mit psychiatrischen Versorgungsangeboten zur Verfügung . In den Schwerpunktpraxen am Johanniswall und im Pik As werden psychiatrische Sprechstunden angeboten, derzeit in zwei Sprechstunden à zwei Stunden pro Woche. In Kürze werden wieder drei psychiatrische Sprechstunden angeboten werden. Diesen Menschen steht darüber hinaus das Regelsystem der Eingliederungshilfe zur Verfügung, sofern bei den Betroffenen eine seelische Behinderung vorliegt. Ohne formelle Feststellung der Behinderung und ohne Leistungsbewilligung können obdachlose Menschen insbesondere das niedrigschwellige Angebot der offenen Treffs in den Begegnungsstätten der ambulanten Sozialpsychiatrie nutzen. Die für die Eingliederungshilfe zuständige Behörde erprobt darüber hinaus seit dem 1.9.2017 im Rahmen eines Modellprojekts ein Konzept zur besseren Anbindung von seelisch behinderten Menschen in Wohnunterkünften an geeignete ASP Begegnungsstätten . In diesem Rahmen bieten die ASP-Träger Sprechstunden in den Wohnunterkünften an und unterstützen die Bewohner beim Aufsuchen der Begegnungsstätte. Die Bewohner der Unterkunft Bornmoor im Bezirk Eimsbüttel können bei Bedarf die ASP Begegnungsstätte Ekenknick der Alsterdorf Assistenz West (ESA) nutzen, die Bewohner der Unterkunft Billbrookdeich die ASP Begegnungsstätte Washingtonallee des Trägers AbeSa – Ambulante Hilfen GmbH. j. Inwieweit werden die ambulanten und stationären medizinischen Versorgungsangebote von der BASFI finanziell unterstützt? Bitte nach Angebot, Träger und Höhe der Zuwendungen für 2015, 2016 und 2017 aufschlüsseln. Einrichtung Träger Zuwendungsbetrag Tagesaufenthaltsstätte Bundestraße Diakonie Hamburg 2015: 81.000 € 2016: 87.010 € 2017: 81.000 € Kemenate – Tagestreff für wohnungslose Frauen Verein Kemenate Frauen Wohnen e.V. 2015: 250.321,13 € 2016: 261.604,54 € 2017: 258.553,52 € Krankenstube für obdachlose Menschen Caritasverband 2015: 307.240 € 2016: 366.594 € 2017: 367.949 € Schwerpunktpraxen und Mobile Hilfe werden nicht über Zuwendungen finanziert, die Leistungen werden per Stundensatz abgerechnet. Angebot 2015 2016 2017 Schwerpunktpraxis Johanniswall 56.000 85.000 99.224 Schwerpunktpraxis Pik As Schwerpunktpraxis Achterdwars Mobile Hilfe 150.529 133.868 139.120 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12386 15 k. Gibt es drogen- und/oder alkoholfreie Unterkunftseinheiten für wohnungslose Menschen, die den Wunsch haben, clean beziehungsweise trocken zu leben in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung? Wenn ja, wie viele? Bitte nach Bezirken, Träger und Platzzahl aufschlüsseln . Wenn nein, plant der Senat die Einrichtung solcher Plätze? Im Rahmen der örU gibt es keine Unterkunftsplätze, die für diesen Personenkreis ausdrücklich vorgehalten werden. Im Rahmen der Belegungsplanungen der Unterkünfte wird jedoch grundsätzlich auf diesen Aspekt Rücksicht genommen. Die Einrichtung entsprechender Plätze ist derzeit durch die zuständige Behörde nicht geplant. l. Inwieweit wurde das Aufnahme- und Entlassungsmanagement nach Krankenhausaufenthalten überarbeitet und ein abgestimmtes Aufnahme - und Entlassungsmanagement für wohnungslose Menschen aufgebaut? Die Hamburger Plankrankenhäuser sind von der zuständigen Behörde aufgefordert worden, folgende Aspekte bei der Aufnahme und Entlassung wohnungsloser Menschen zu beachten: Wird ein/e obdach- oder wohnungsloser Patient/in in einem Krankenhaus in Hamburg behandelt, kann durch ein abgestimmtes und optimiertes Aufnahme- und Entlassungsmanagement ein Schritt zur Überwindung der Wohnungslosigkeit und durch eine gesicherte Versorgung des/r Patienten/in nach dem stationären Aufenthalt die Lebenssituation verbessert werden. Dazu gehören folgende Schritte: Aufnahme • Im Fall einer geplanten Aufnahme eines obdachlosen Menschen in das Krankenhaus sollte der Kontakt zum Krankenhaus – soweit möglich – bereits im Vorfeld durch den einweisenden Arzt/ die einweisende Ärztin hergestellt werden. • Bereits bei der Aufnahme eines/r obdachlosen Patienten/in im Krankenhaus muss die Entlassung geplant werden. • Im Rahmen einer Notfallaufnahme im Krankenhaus sollten entsprechende Stellen in der Notaufnahme (Aufnahmestation, Care/Case Management) eine Befragung des obdachlosen Menschen zeitnah durchführen. • Bei einer stationären Aufnahme im Krankenhaus eines obdach- oder wohnungslosen Patienten/Patientin sollte umgehend der Sozialdienst im Krankenhaus oder das Case Management des Krankenhauses informiert werden. Diese Information sollte spätestens 24 Stunden nach der Aufnahme erfolgen. Kontaktaufnahme Sozialdienst im Krankenhaus • Der Sozialdienst sollte Kontakt zur Patienten/in aufnehmen und die aktuelle Wohnsituation erörtern und je nach Bedarf, den Kontakt zu Unterbringungs- und Pflegeeinrichtungen oder Pflegediensten und Ärzten mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen im Umgang und Behandlung dieser Patienten, herstellen. Dazu gehören insbesondere die Schwerpunktpraxen für wohnungslose Menschen in Hamburg. • Der Sozialdienst im Krankenhaus sollte in engem Kontakt mit der behandelnden Station stehen und, sobald Informationen zum möglichen poststationären Versorgungsbedarf vorliegen, über die zu erwartende Bedarfslage informiert werden. • Alle Maßnahmen sollen ausschließlich mit Zustimmung des/r Patienten/in eingeleitet werden. Drucksache 21/12386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Entlassungsmanagement • Steht eine Entlassung aus dem Krankenhaus unmittelbar bevor, werden die eingeleiteten poststationären Angebote in Absprache mit dem/r Patienten/in abschließend abgestimmt. • Nach Entlassung sollte innerhalb von 48 Stunden durch den Sozialdienst evaluiert werden, ob die eingeleiteten Maßnahmen umgesetzt wurden. So kann die Betreuung obdachloser Patienten/innen für die Zukunft verbessert werden. m. Inwieweit wurden geeignete Versorgungsangebote für den Personenkreis der stationär pflegebedürftigen Wohnungslosen entwickelt und realisiert? Alle Personen mit einem Pflegegrad von zwei oder höher können grundsätzlich in vollstationäre Pflegeeinrichtungen einziehen. Als Alternative zu einer stationären Versorgung plant die Hartwig-Hesse-Stiftung in der Alexanderstraße im neuen Hartwig- Hesse-Quartier unter anderem Wohnungen für pflegebedürftige Obdachlose, die ambulant durch einen Pflegedienst sowie durch den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Hamburg-Altona versorgt werden sollen. 9. Auf Seite 23 des Gesamtkonzeptes heißt es, dass behördenübergreifend Lösungen für die Unterbringung arbeitssuchender obdachloser Menschen aus Osteuropa außerhalb der öffentlichen Unterbringung gefunden werden. Die kurzfristige Versorgung dieser Menschen im Rahmen des Winternotprogramms wird des Themas und der Bedarfe dieser Menschen nicht gerecht. a. Inwieweit wurden Übernachtungsmöglichkeiten für Arbeitsmigranten /-innen aus Osteuropa eingerichtet? Wenn ja, bitte Standort, Platzzahl und durchschnittliche Belegung angeben. Wenn nein, warum nicht? In der Bearbeitung der seinerzeit zum Gesamtkonzept definierten Arbeitspakete hinsichtlich der Unterbringung wohnungsloser Menschen ist bekräftigt worden, dass eine öffentlich-rechtliche Unterbringung bei entsprechenden Leistungsansprüchen unabhängig von der Nationalität erfolgt und bei fehlenden Leistungsansprüchen eine Rückkehrberatung vorzunehmen, Rückkehrhilfen anzubieten und gegebenenfalls bis zur Rückkehr eine Notunterkunft nachzuweisen sind. Vorrangig ist deshalb die Unterstützung bei der Klärung und dem Aufbau von Perspektiven für eine sichere Existenzgrundlage und erforderlichenfalls bei der Realisierung dahin gehender Leistungsansprüche , denn hiermit ist der Bezug von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt oder in staatlichen Wohnunterkünften verbunden. Hier hat der Senat mit Blick auf die dynamische Entwicklung im Bereich zuwandernder EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in den zurückliegenden Jahren seinen Schwerpunkt gesetzt (vergleiche Drs. 20/13740, 21/5292, 21/5420). N am e St ad tte il Pl ät ze N ut ze r B el eg un gs st ar t B em er ku ng Al be rt- E in st ei n- R in g Ba hr en fe ld 45 0 Zu w . 06 .0 3. 20 17 vo rh er E rs ta uf na hm e Al se ns tra ße Al to na -N or d 80 Zu w ./O bd l. 17 .0 5. 20 16 Am A sc he nl an d N eu gr ab en - Fi sc hb ek 23 6 Zu w ./O bd l. 28 .1 2. 20 15 Am A sc he nl an d N eu gr ab en - Fi sc hb ek 22 2 Zu w ./O bd l. 23 .0 3. 20 16 1. Er w . Am G le is dr ei ec k Bi llw er de r 25 00 Zu w . 28 .1 2. 20 16 Am R ad el an d H ei m fe ld 16 8 Zu w ./O bd l. 02 .1 2. 20 15 Am R öh ric ht N eu gr ab en - Fi sc hb ek 70 0 Zu w . 22 .1 2. 20 16 Am S ta dt ra nd W an ds be k 68 8 Zu w . 21 .0 2. 20 17 Am V er in gh of W ilh el m sb ur g 13 2 Zu w ./O bd l. 17 .0 8. 20 15 Au f d em S ül zb ra ck Ki rc hw er de r 25 6 Zu w . 14 .0 7. 20 16 Au gu st -K irc h- S tra ße Ba hr en fe ld 30 2 Zu w ./O bd l. 22 .1 2. 20 14 Au gu st -K irc h- S tra ße Ba hr en fe ld 17 6 Zu w ./O bd l. 17 .0 8. 20 16 1. Er w . Au gu st -K ro gm an n- St ra ße (H au s F) Fa rm se n- Be rn e 40 0 Zu w ./O bd l. 08 .1 2. 20 14 Au ße rb et rie bn ah m e 27 .1 0. 20 16 Au gu st -K ro gm an n- St ra ße (H au s M ) Fa rm se n- Be rn e 93 ob dl . Fr au en 03 .0 4. 20 17 Ba hn gä rte n M ar ie nt ha l 12 0 Zu w ./O bd l. 03 .0 6. 20 15 Bi llb ro ok Bi llb ro ok 60 0 Zu w ./O bd l. 13 .0 1. 20 15 Bl om ka m p Ba uf el d A O sd or f 31 2 Zu w ./O bd l. 24 .0 8. 20 17 1. Er w . Bl om ka m p Ba uf el d B O sd or f 13 8 Zu w ./O bd l. 14 .0 4. 20 16 Bo rs el st ra ße O tte ns en 27 Zu w ./O bd l. 14 .0 3. 20 16 Au ße rb et rie bn ah m e 31 .1 2. 20 16 Bo rs te le r C ha us se e G ro ß Bo rs te l 48 Zu w ./O bd l. 01 .1 2. 20 12 1. Er w . Br oo kk eh re Be rg ed or f 38 4 Zu w ./O bd l. 27 .0 5. 20 15 Br oo kk eh re Be rg ed or f 56 Zu w ./O bd l. 28 .0 4. 20 16 1. Er w . C on ta in er D ak ar w eg W in te rh ud e 28 O bd l./ Zu w . 23 .0 4. 20 13 Au ße rb et rie bn ah m e 13 .0 6. 20 16 C on ta in er F ar m se n Fa rm se n- Be rn e 28 Zu w ./O bd l. 01 .0 2. 20 14 Au ße rb et rie bn ah m e 29 .0 1. 20 18 C on ta in er H ol st ei ne r C ha us se e Sc hn el se n 44 O bd l. 28 .0 9. 20 12 C on ta in er M at tk am p Bi lls te dt 40 Zu w ./O bd l. 28 .0 9. 20 12 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12386 17 Anlage 1 N am e St ad tte il Pl ät ze N ut ze r B el eg un gs st ar t B em er ku ng C on ta in er T es se no w w eg W in te rh ud e 48 Zu w ./O bd l. 01 .0 2. 20 14 C ur sl ac ke r N eu er D ei ch I C ur sl ac k 10 0 Zu w ./O bd l. 01 .1 1. 20 12 1. Er w . C ur sl ac ke r N eu er D ei ch II Be rg ed or f 20 0 Zu w ./O bd l. 25 .1 1. 20 13 C ur sl ac ke r N eu er D ei ch II Be rg ed or f 16 0 Zu w ./O bd l. 14 .0 7. 20 15 1. Er w . C ux ha ve ne r S tra ße N eu gr ab en - Fi sc hb ek 19 0 Zu w ./O bd l. 01 .0 3. 20 16 Ei ffe st ra ße 3 98 H am m 19 1 Zu w . 02 .1 0. 20 15 Ei ffe st ra ße 4 8 Bo rg fe ld e 30 2 Zu w ./O bd l. 01 .0 3. 20 16 Es ch en w eg Fu hl sb üt te l 30 4 Zu w ./O bd l. 16 .0 3. 20 15 Fa rm se n Fa rm se n- Be rn e 31 8 Zu w ./O bd l. 01 .0 2. 20 13 Au ße rb et rie bn ah m e 29 .0 1. 20 18 Fl ug ha fe ns tra ße H um m el sb üt te l 30 Zu w ./O bd l. 22 .1 2. 20 16 1. Er w . Fl ug ha fe ns tra ße H um m el sb üt te l 20 8 Zu w ./O bd l. 05 .0 1. 20 15 Fr ei lig ra th st ra ße H oh en fe ld 19 6 Zu w ./O bd l. 04 .1 1. 20 15 Fr ei lig ra th st ra ße H oh en fe ld 16 2 Zu w ./O bd l. 05 .1 2. 20 16 1. Er w . Fr ie dr ic h- Fr an k- Bo ge n Be rg ed or f 20 0 Zu w . 22 .1 2. 20 14 Fr ie se ns tra ße 1 4 H am m er br oo k 47 4 Zu w . 12 .0 5. 20 16 Fr ie se ns tra ße 2 2 H am m er br oo k 35 0 Zu w . 29 .0 6. 20 16 Au ße rb et rie bn ah m e 11 .0 8. 20 17 G eo rg -W ilh el m -S tra ße W ilh el m sb ur g 12 6 Zu w ./O bd l. 16 .1 1. 20 14 G ra nd w eg Lo ks te dt 22 8 Zu w ./O bd l. 15 .0 3. 20 14 G ro ße H or st O hl sd or f 45 2 Zu w . 29 .1 1. 20 16 G rü ne r D ei ch H am m er br oo k 17 2 Zu w ./O bd l. 06 .0 5. 20 15 G ru ne w al ds tra ße R ah ls te dt 37 9 Zu w ./O bd l. 09 .0 5. 20 16 G ru ne w al ds tra ße R ah ls te dt 14 9 Zu w ./O bd l. 29 .0 8. 20 16 1. Er w . G ru ne w al ds tra ße R ah ls te dt 16 8 Zu w ./O bd l. 13 .0 9. 20 17 2. Er w . H ei nr ic h- H er tz -S tra ße Ba rm be k- Sü d 11 6 Zu w ./O bd l. 14 .0 3. 20 16 H ol m br oo k O th m ar sc he n 72 Zu w ./O bd l. 31 .0 8. 20 15 H ol m br oo k O th m ar sc he n 13 6 Zu w ./O bd l. 05 .1 0. 20 15 1. Er w . H ol st ei ni sc he r K am p Ba rm be k 10 0 Zu w ./O bd l. 21 .1 2. 20 15 H ol st en ka m p Ba hr en fe ld 10 6 Zu w ./O bd l. 16 .0 3. 20 15 1. Er w . Drucksache 21/12386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 N am e St ad tte il Pl ät ze N ut ze r B el eg un gs st ar t B em er ku ng H uf ne rs tra ße Ba rm be k 15 7 Zu w . 28 .1 0. 20 15 H uf ne rs tra ße Ba rm be k 74 Zu w . 23 .0 5. 20 17 1. Er w . Ju ge nd pa rk L an ge nh or n La ng en ho rn 11 3 Zu w ./O bd l. 28 .0 9. 20 12 Ju ge nd pa rk L an ge nh or n La ng en ho rn 25 0 Zu w ./O bd l. 08 .1 2. 20 15 1. Er w . Ki rc he np au er st r. H af en C ity 71 2 Zu w . 05 .1 0. 20 16 Ki w itt sm oo r La ng en ho rn 59 0 Zu w . 15 .1 0. 20 15 Ko lla us tra ße Lo ks te dt 16 8 Zu w ./O bd l. 29 .1 2. 20 16 Kr au se st ra ße / D eh nh ai de D ul sb er g 37 Zu w . 19 .1 2. 20 16 Kr au se st ra ße / D eh nh ai de D ul sb er g 48 Zu w . 11 .0 4. 20 17 1. Er w . Ku rt- A. -K ör be r- C ha us se e Be rg ed or f 36 Zu w . 24 .0 8. 20 17 La de m an nb og en H um m el sb üt te l 15 8 Zu w ./O bd l. 04 .0 2. 20 16 Le w en w er de r N eu la nd 19 8 Zu w ./O bd l. 21 .0 9. 20 15 1. Er w . Le w en w er de r N eu la nd 11 0 Zu w ./O bd l. 01 .0 4. 20 13 Li tz ow st ra ße W an ds be k 11 0 Zu w ./O bd l. 16 .1 2. 20 13 Lo hk op pe lw eg Lo ks te dt 38 Zu w . 13 .0 2. 20 15 Lo ks te dt er H öh e Lo ks te dt 13 2 Zu w ./O bd l. 02 .0 9. 20 13 Au ße rb et rie bn ah m e 21 .0 6. 20 16 Lu ru pe r H au pt st ra ße Ba hr en fe ld 39 9 Zu w . 26 .0 5. 20 16 M ai en w eg Al st er do rf 19 5 Zu w ./O bd l. 03 .0 4. 20 17 M ei le rs tra ße Fa rm se n- Be rn e 34 8 Zu w . 01 .0 8. 20 17 M itt le re r L an dw eg Bi llw er de r 13 6 Zu w . 12 .1 1. 20 15 Au ße rb et rie bn ah m e 08 .0 3. 20 17 M oo rb ur ge r E lb de ic h M oo rb ur g 17 Zu w ./O bd l. 22 .0 3. 20 16 Au ße rb et rie bn ah m e 15 .0 5. 20 17 M oo sr os en w eg Br am fe ld 12 Zu w . 18 .0 1. 20 16 M oo sr os en w eg Br am fe ld 84 Zu w . 08 .0 8. 20 16 1. Er w . m y- B ed To nn do rf 28 Zu w . 01 .0 2. 20 14 Au ße rb et rie bn ah m e 30 .0 4. 20 16 N eu en fe ld er F äh rd ei ch N eu en fe ld e 30 8 Zu w . 25 .0 4. 20 16 N ie nd or f M ar kt N ie nd or f 90 Zu w . 03 .1 1. 20 15 Au ße rb et rie bn ah m e 31 .0 8. 20 17 N ot ke st ra ße 2 5 Ba hr en fe ld 64 8 Zu w ./O bd l. 19 .0 7. 20 16 O st st ei nb ek er W eg Ö je nd or f 60 Zu w ./O bd l. 25 .1 1. 20 13 Au ße rb et rie bn ah m e 31 .0 3. 20 15 Pa ul -S tri tte r-W eg Al st er do rf 44 Zu w . 17 .1 1. 20 16 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12386 19 N am e St ad tte il Pl ät ze N ut ze r B el eg un gs st ar t B em er ku ng Pi nn eb er ge r S tra ße Sc hn el se n 15 6 Zu w ./O bd l. 17 .1 2. 20 14 Po pp en bü tte le r W eg (R aa km oo rg ru nd ) H um m el sb üt te l 12 0 Zu w ./O bd l. 18 .1 1. 20 13 1. Er w . Po pp en bü ttl er B er g/ O hl en di ec k Po pp en bü tte l 50 0 Zu w . 01 .1 1. 20 17 R ah ls te dt er S tra ße R ah ls te dt 11 8 Zu w ./O bd l. 01 .0 6. 20 14 R od en be ke r S tra ße Be rg st ed t 36 4 Zu w an de r 17 .0 2. 20 16 R ot be rg fe ld R ön ne bu rg 26 0 Zu w . 20 .1 2. 20 17 Sa nd w is ch M oo rfl ee t 60 Zu w ./O bd l. 30 .0 9. 20 13 Sa nd w is ch M oo rfl ee t 40 Zu w ./O bd l. 30 .0 9. 20 13 1. Er w . Sc hl en zi gs tra ße W ilh el m sb ur g 35 6 Zu w . 23 .0 3. 20 16 Sc hr ey er rin g St ei ls ho op 6 Zu w ./O bd l. 01 .0 2. 20 14 Au ße rb et rie bn ah m e 21 .1 1. 20 16 Si ek er L an ds tra ße 1 1 R ah ls te dt 56 Zu w . 16 .0 8. 20 16 Si ek er L an ds tra ße 6 1 R ah ls te dt 27 0 Zu w ./O bd l. 12 .0 9. 20 16 Si ev er ss tü ck en Sü lld or f 24 Zu w ./O bd l. 08 .0 3. 20 16 Si ev er ss tü ck en II (1 .B A) Sü lld or f 30 0 Zu w ./O bd l. 17 .1 2. 20 15 1. Er w . Si ev er ss tü ck en II (2 .B A) Sü lld or f 16 8 Zu w ./O bd l. 18 .0 7. 20 16 2. Er w . Si ns to rfe r K irc hw eg Si ns to rf 30 0 Zu w . 04 .1 0. 20 17 So ph ie nt er ra ss e H ar ve st eh ud e 19 0 Zu w . 27 .0 1. 20 16 Te ss en ow w eg W in te rh ud e 11 2 Zu w ./O bd l. 19 .0 1. 20 17 2. Er w . Te ss en ow w eg /H eb eb ra nd st ra ße W in te rh ud e 14 0 Zu w ./O bd l. 09 .0 2. 20 15 1. Er w . U PW R aj a- Ili na uk -S tr. (E lfs aa l) Je nf el d 80 0 Zu w . 15 .1 2. 20 16 Vo lk sd or fe r G re nz w eg Be rg st ed t 16 8 Zu w ./O bd l. 08 .1 2. 20 15 W ai dm an ns tra ße Al to na -N or d 48 Zu w ./O bd l. 15 .0 2. 20 16 Au ße rb et rie bn ah m e 31 .1 2. 20 16 W al dd ör fe r S tra ße W an ds be k 18 8 Zu w . 14 .1 2. 20 15 W al dd ör fe r S tra ße W an ds be k 11 6 Zu w . 19 .1 2. 20 16 1. Er w . W al dr ei te rr in g Vo lk sd or f 7 Zu w ./O bd l. 01 .0 7. 20 15 1. Er w . W ed de st ra ße H or n 10 0 Zu w . 29 .0 6. 20 15 W ed de st ra ße H or n 16 8 Zu w . 21 .1 2. 20 15 1. Er w . W ei de nb au m sw eg Be rg ed or f 24 2 Zu w ./O bd l. 07 .0 9. 20 15 Drucksache 21/12386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 N am e St ad tte il Pl ät ze N ut ze r B el eg un gs st ar t B em er ku ng W en de ns tra ße H am m 16 4 Zu w ./O bd l. 15 .0 7. 20 14 W S Tr an si t H ar bu rg 21 6 Zu w ./O bd l. 26 .0 2. 20 15 W U K El fs aa l Je nf el d 35 2 Zu w . 06 .0 4. 20 16 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12386 21 Offene Beratung 2012 bis 2016, Ergebnisse 2017 liegen noch nicht vollständig vor, Frist für den Verwendungsnachweis 2017 ist der 31.03.2018 Eine Darstellung der Gesamtzahl Ratsuchender unter 27 Jahren ist nicht möglich, da in der Statistik die Altersgruppen anders gegliedert sind. Soziale Beratungsstelle Mitte Anzahl Beratungsgespräch davon Frauen in % 18- 25 Jahre in % 2012 716 198 28% 36 5% 2013 738 228 31% 79 11% 2014 701 163 23% 58 8% 2015 679 203 30% 32 5% 2016 737 178 24% 49 7% Soz. Beratungsstelle Altona Anzahl Beratungsgespräch davon Frauen in % 18- 25 Jahre in % 2012 1168 535 46% 86 7% 2013 958 375 39% 53 6% 2014 1.041 393 38% 35 3% 2015 974 417 43% 51 5% 2016 941 411 44% 44 5% Soz Beratungstelle Eimsbüttel Anzahl Beratungsgespräch davon Frauen in % 18- 25 Jahre in % 2012 489 171 35% 62 13% 2013 491 206 42% 31 6% 2014 508 220 43% 32 6% 2015 516 268 52% 40 8% 2016 478 217 45% 28 6% Soziale Beratungsstelle Nord Anzahl Beratungsgespräch davon Frauen in % 18- 25 Jahre in % 2012 889 339 38% 66 7% 2013 849 228 27% 79 9% 2014 906 305 34% 35 4% 2015 1.036 421 41% 47 5% 2016 977 406 42% 36 4% Wandsbek Anzahl Beratungsgespräch davon Frauen in % 18- 25 Jahre in % 2012 436 130 30% 102 23% 2013 370 127 34% 99 27% 2014 348 119 34% 78 22% 2015 312 114 37% 30 10% 2016 333 122 37% 32 10% Bergedorf/Billstedt Anzahl Beratungsgespräch davon Frauen in % 18- 25 Jahre in % 2012 1.149 509 44% 219 19% 2013 996 454 46% 162 16% 2014 917 420 46% 134 15% 2015 917 408 44% 121 13% 2016 811 362 45% 118 15% Harburg/Wilhemsburg Anzahl Beratungsgespräch davon Frauen in % 18- 25 Jahre in % 2012 596 218 37% 119 20% 2013 635 229 36% 121 19% 2014 668 385 58% 77 12% 2015 497 195 39% 76 15% 2016 484 175 36% 84 17% Hamburg gesamt Anzahl Beratungsgespräch davon Frauen in % 18- 25 Jahre in % 2012 5.443 2.100 39% 690 13% 2013 5.037 1.847 37% 608 12% 2014 5.089 2.005 39% 449 9% 2015 4.931 2.026 41% 397 8% 2016 4.761 1.871 39% 391 8% Drucksache 21/12386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Anlage 2 Krankenstube für Obdachlose 2015 2016 2017 männlich 135 134 männlich 109 weiblich 15 13 weiblich 5 gesamt 150 147 gesamt 114 versichert 32 28 versichert nicht versichert 108 106 nicht versichert 59 Alter Alter Unter 20 0 1 18 - unter 20 0 20 bis 29 5 5 20 -unter 21 0 30 bis 39 15 16 21- unter 25 0 49 bis 49 41 35 25- unter 27 1 50 bis 59 49 43 27- unter 30 5 60 und älter 27 32 30- unter 35 2 keine Angaben 13 2 35- unter 40 6 Gesamt 150 134 40- unter 45 16 45- unter 50 16 50- unter 55 19 55- unter 60 16 60- unter 65 23 65- unter 70 4 70- unter 75 2 75- unter 80 1 80 und mehr 1 keine Angaben 2 Gesamt 114 Die Dokumentation der Altersstruktur wurde 2017 umgestellt. TBC-Projekt seit Sep. 2015 2015 2016 2017 männlich 7 12 13 weiblich 0 0 0 gesamt 7 12 13 versichert nicht versichert Alter 18 - unter 20 0 0 0 20 -unter 21 0 0 0 21- unter 25 0 0 1 25- unter 27 1 0 1 27- unter 30 0 0 0 30- unter 35 0 0 1 35- unter 40 1 5 7 40- unter 45 0 1 0 45- unter 50 0 4 2 50- unter 55 3 1 1 55- unter 60 2 1 0 60- unter 65 0 0 0 65- unter 70 0 0 0 70- unter 75 0 0 0 75- unter 80 0 0 0 80 und mehr 0 0 0 keine Angaben 0 0 0 Gesamt 7 12 13 Die Umstellung der Altersstruktur konnte für das TBC-Projekt auch rückwirkend umgesetzt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12386 23 Anlage 3 D ie G es un dh ei ts an ge bo te fü r o bd ac h- u nd w oh nu ng sl oe M en sc he n w er de n in d er A us w er tu ng s eh r u nt er sc hi ed lic h da rg es te llt , s o si nd d ie v er sc hi ed en en P ro je kt e au f z w ie K ar te ib lä tte rn a uf ge te ilt w or de n. M ob ile H ilf e 20 15 20 15 20 16 20 16 20 17 20 17 1. Q ua rt al 2. Q ua rt al 3. Q ua rt al 4. Q ua rt al ge sa m t 1. Q ua rt al 2. Q ua rt al 3. Q ua rt al 4. Q ua rt al ge sa m t 1. Q ua rt al 2. Q ua rt al 3. Q ua rt al 4. Q ua rt al ge sa m t m än nl ic h 1. 34 2 1. 16 8 1. 20 4 1. 26 3 4. 97 7 1. 36 4 1. 12 4 1. 26 3 1. 13 0 4. 88 1 1. 16 6 1. 05 6 1. 14 7 1. 24 5 4. 61 4 w ei bl ic h 31 7 31 9 36 8 34 7 1. 35 1 34 0 35 1 30 3 30 3 1. 29 7 34 3 28 3 29 7 30 1 1. 22 4 ge sa m t 1. 65 9 1. 48 7 1. 57 2 1. 61 0 6. 32 8 1. 70 4 1. 47 5 1. 56 6 1. 43 3 6. 17 8 1. 50 9 1. 33 9 1. 44 4 1. 54 6 5. 83 8 ve rs ic he rt 53 4 51 9 54 8 49 8 2. 09 9 50 1 51 8 48 6 38 2 1. 88 7 30 9 36 5 45 5 50 6 1. 63 5 ni ch t v er si ch er t 1. 04 8 86 3 90 6 1. 02 0 3. 83 7 1. 10 0 88 4 1. 00 0 72 3 3. 70 7 63 8 74 2 91 9 1. 01 2 3. 31 1 un ge kl är te s V er si ch er un g sv er hä ltn is 94 10 5 11 8 92 40 9 10 2 73 80 33 8 59 3 56 1 82 70 28 74 1 A lte r un te r 1 8 Ja hr en 0 4 10 1 15 1 18 0 1 20 5 4 3 0 12 18 -2 5 34 42 38 43 15 7 45 79 42 54 22 0 60 60 76 64 26 0 26 -3 0 92 82 72 71 31 7 10 5 16 8 95 66 43 4 14 3 11 7 11 7 13 1 50 8 31 -4 0 32 2 29 1 27 6 38 6 1. 27 5 43 0 41 4 37 4 32 7 1. 54 5 36 1 33 5 32 4 34 9 1. 36 9 41 -5 0 50 0 38 4 40 7 44 2 1. 73 3 48 6 35 8 46 5 41 1 1. 72 0 40 4 33 0 39 4 44 8 1. 57 6 51 -6 0 39 2 36 5 46 1 41 0 1. 62 8 40 8 27 7 37 9 34 2 1. 40 6 34 9 34 9 31 7 36 6 1. 38 1 61 -7 0 20 7 20 4 23 2 18 4 82 7 17 0 11 6 15 9 18 0 62 5 12 4 10 3 17 0 14 3 54 0 71 -8 0 94 10 1 72 53 32 0 48 40 36 37 16 1 50 38 37 30 15 5 81 -9 0 12 14 4 7 37 6 1 6 5 18 8 2 4 6 20 üb er 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ke in e A ng ab en 6 0 0 13 19 5 4 10 10 29 5 1 2 9 17 ge sa m t 1. 65 9 1. 48 7 1. 57 2 1. 61 0 6. 32 8 1. 70 4 1. 47 5 1. 56 6 1. 43 3 6. 17 8 1. 50 9 1. 33 9 1. 44 4 1. 54 6 5. 83 8 Drucksache 21/12386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Anlage 4 Schwerpunktpraxen für wohnungslose Menschen* Gesamtzahl Behandlung en im Quartal Quartal versicherte nicht versicherte versicherte nicht versicherte 4. Quartal 2015 296 110 186 37% 63% 1. Quartal 2016 226 98 128 43% 57% 2. Quartal 2016 270 113 157 42% 58% 3. Quartal 2016 265 138 127 52% 48% 4. Quartal 2016 278 106 172 38% 62% 1. Quartal 2017 302 134 168 44% 56% 2. Quartal 2017 318 123 195 39% 61% 3. Quartal 2017 283 101 182 36% 64% 4. Quartal 2017 276 117 159 42% 58% Gesamtzahl Behandlungen im Quartal: davon Gesamtzahl Behandlungen im Quartal in Prozent: davon *Die Qurtalsweise Darstellung begann im 4. Quartal 2015 zuvor wurden die Schwerpunktpraxen im Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12386 25 Anlage 5 12386ga_Text 12386ga_Anlagen 12386ga_Antwort_Anlage1 12386ga_Antwort_Anlage2 12386ga_Antwort_Anlage3 12386ga_Antwort_Anlage4 12386ga_Antwort_Anlage5