BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12387 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 19.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Machbarkeitsuntersuchung Schnellbahnanbindung Lurup/Osdorfer Born Mittlerweile ist die Auftragsvergabe zur Durchführung einer Machbarkeitsuntersuchung für die Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens erfolgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Welche/r Auftragnehmer/-in wurde mit der Machbarkeitsuntersuchung beauftragt? Es wurde ein Generalplaner beauftragt, der die einzelnen Planungsgewerke koordiniert und zu einer Gesamtplanung zusammenführt. Es handelt sich um eine Bietergemeinschaft der Firmen KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH und Sweco GmbH. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 2. Wie lautet die genaue Aufgabenstellung für diese Untersuchung? Die Aufgabenstellung des Generalplaners umfasst die folgenden Planungs- und Gutachterleistungen : Objektplanung in Anlehnung an die Verordnung über die Honorare für Architektenund Ingenieurleistungen (HOAI) Teil 2, Abschnitt 3, Tragwerksplanung in Anlehnung an die HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Variantenuntersuchungen von Trassen- und Haltestellenlagen unter Berücksichtigung unter anderem verkehrlicher, betrieblicher, baulicher und wirtschaftlicher Aspekte, Trassierung der U- und S-Bahn-Strecken, Untersuchung jeweils geeigneter Bauverfahren unter besonderer Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und bauzeitlicher Eingriffsminimierung, Beurteilung der Umweltverträglichkeit und der Umweltrelevanz, Verkehrsplanung und städtebauliche Betrachtungen zur Abschätzung der Beeinflussung des Straßenverkehrs während der Bauzeit sowie der Ausbildung des städtischen Umfelds der Zugangsbauwerke im Endzustand, Überschlägige Ermittlung der Betroffenheiten von relevanten Leitungsträgern, Organisation und Abwicklung von Besprechungen, Vervielfältigung und Verteilung von Planungsunterlagen sowie Sicherstellung des Informationsflusses aller an der Gesamtplanung Beteiligten. Drucksache 21/12387 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus sollen separate Gutachten zu Baugrund, Brandschutz, Lärmschutz, elektromagnetische Verträglichkeit und Erschütterungen beauftragt und vom Generalplaner in der Gesamtplanung berücksichtigt werden. HOCHBAHN und S-Bahn Hamburg GmbH erbringen außerdem Eigenleistungen für die Bereiche Zugsicherungs-, Nachrichten- und Kommunikationstechnik, Elektrotechnik sowie betriebliche Belange. 3. Wann und wo wurde die Ausschreibung für die Untersuchung veröffentlicht und wo ist sie jetzt einsehbar? Die Planungsleistungen „Machbarkeitsuntersuchung Schnellbahnanbindung Lurup/ Osdorfer Born“ wurden im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem europaweiten Teilnahmewettbewerb (in Form eines Qualifizierungssystems gemäß § 48 SektVO) ausgeschrieben und vergeben. Eine Bekanntmachung erfolgte auf der TED-Webseite der Europäischen Union (www.ted.europa.eu) sowohl für den Aufruf zum Wettbewerb unter der Nummer 2017/S050-093176 (beziehungsweise Dokumentnummer 93176-2017) als auch für den vergebenen Auftrag unter der Nummer 2018/S025-055647 (beziehungsweise Dokumentnummer 55647-2018). Der Aufruf zum Wettbewerb wurde auch auf der Homepage der HOCHBAHN (www.hochbahn.de/ausschreibungen) veröffentlicht. 4. Sind im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung Gespräche mit örtlichen Gremien und aktiven Bürgern/-innen geplant? Falls nein: weshalb nicht? Ja. Die frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie einschlägiger Gremien und Interessengruppen vor Ort ist ein wesentlicher Bestandteil des U-Bahn- Netzausbaus. Die zuständige Behörde und die HOCHBAHN sehen diese mit Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung und den Einstieg in die Vorentwurfsplanung , und somit zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Planungen, vor. Grund hierfür ist unter anderem, dass im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung erst eine technisch mögliche Lösung gefunden werden muss, um eine entsprechende Beteiligung vor Ort durchführen zu können. Dieses Vorgehen wurde analog bei den Projekten U1 Oldenfelde , U4 Horner Geest und U5 Ost angewandt und wird auch so beim Projekt U5 Mitte Anwendung finden. Im besonderen Falle der Anbindung des Hamburger Westens ist zudem noch nicht klar, ob diese durch die neue U-Bahn-Linie U5 oder die S32 angebunden werden soll. Grundsätzlich nehmen die zuständige Behörde und die HOCHBAHN den Dialog mit den oben Genannten gerne wahr. Auch für Fragen, die bereits im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung auftreten, steht die HOCHBAHN zur Verfügung.