BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12388 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 19.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Schuldenfalle Rundfunkbeitrag: Zwangsvollstreckungen in Hamburg Nach jetziger Rechtslage erfolgt die Befreiung von Rundfunkgebühren nur auf Antrag für einen eingegrenzten Personenkreis. Hierzu zählen beispielsweise Beziehende von SGB-II-/SGB-XII-Leistungen, Wohngeld und Blindengeld . Da die Anträge in häufiger Folge gestellt werden müssen oder entsprechende Anträge und Dokumente in nicht unerheblichem Maße auf ihrem Weg zum Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio verloren gehen, gilt das jetzige Beitragsbefreiungsverfahren als fehleranfällig, sodass es in der Konsequenz häufig zu Mahn- und Vollstreckungsverfahren kommt. So wurden in Hamburg in 2017 mehr als 28.600 Vollstreckungsmaßnahmen gegen Rundfunkbeitragszahler/-innen durchgeführt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks wie folgt: 1. Wie viele Haushalte sind derzeit in Hamburg rundfunkbeitragspflichtig? 2. Wie viele Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wurden in Hamburg im Jahr 2017 gestellt? 3. Wie viele Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wurden in Hamburg im Jahr 2017 abgelehnt? Mit welcher Begründung wurden die Anträge abgelehnt? Zum 31. Dezember 2017 waren 800.300 Haushalte in Hamburg beitragspflichtig. Die Anzahl der Befreiungsanträge für Hamburg wird nicht gesondert erfasst, der Beitragsservice weist die Anzahl der Befreiungsanträge nur bundesweit aus. Demnach wurden 2017 rund 2,7 Millionen Anträge auf Befreiung bearbeitet. Davon wurden rund 94 Prozent bewilligt und knapp 6 Prozent (161.000) abgelehnt. 4. Wie viele Haushalte sind derzeit von den Zahlungen des Rundfunkbeitrages insgesamt befreit? a) Davon Bezieher/-innen von SGB-II-Leistungen? b) Davon Bezieher/-innen von SGB-XII-Leistungen? c) Davon Bezieher/-innen von Wohngeld? d) Davon Bezieher/-innen von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe? e) Davon Bezieher/-innen von Leistungen nach dem AsylbLG f) Davon Bezieher/-innen von Blindengeld? Drucksache 21/12388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 g) Davon taubblinde Menschen? h) Davon Menschen mit Behinderung, die in einer Einrichtung leben? Mit Stand vom 31. Dezember 2017 waren 93.101 Personen in Hamburg von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Die Befreiung einer Person erstreckt sich auf alle Wohnungen, die zu der Person gemeldet sind. Die Befreiungen erstreckten sich somit insgesamt auf 93.135 Wohnungen. Die Anzahl der befreiten Wohnungen liegt nur als Gesamtzahl vor und nicht differenziert nach Befreiungsgründen. Zur Verteilung der vom Rundfunkbeitrag befreiten Personen nach § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags : 5. Wie viele Zwangsvollstreckungen konnten mit welchen Maßnahmen abgewendet werden? Bitte insgesamt und nach Maßnahmen auflisten. Es wurden bis 18. März 2018 insgesamt 66.507 Ersuchen ohne Zwangsvollstreckung abgeschlossen: in 32.359 Fällen aufgrund der Rücknahme durch Gläubigervertreter, in 23.437 Fällen aufgrund der Zahlung nach der Ankündigung der Zwangsvollstreckung , in 4.279 Fällen aufgrund einer mit dem Schuldner getroffenen Teilzahlungsvereinbarung . Die Uneinbringlichkeit der Forderung wurde in 2.643 Fällen festgestellt und in 3.789 Fällen kam es zum Abschluss aufgrund fehlender Vollstreckungsmöglichkeiten . 6. Welche weiteren Mahnmaßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Eintreibung von Außenständen bei der Zahlung von Rundfunkbeiträgen jeweils wie häufig angewendet? Bitte analog zur Senatsantwort zu Frage 8. in Drs. 21/550 für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 auflisten. Die Anzahl der erstellten Mahnmaßnahmen für private Beitragskonten in Hamburg gliedert sich wie folgt: Mahnstufe 2015 2016 2017 Erinnerung 153.349 149.971 148.973 Festsetzungsbescheid 312.462 301.089 283.243 1. Mahnung 77.817 53.875 41.453 2. Mahnung 13.892 11.804 11.050 Vollstreckungsersuchen 34.396 27.734 27.334 Für das Jahr 2018 kann eine Angabe im März 2018 nicht erfolgen. Im Übrigen wären unterjährige Angaben wegen der fehlenden Vergleichbarkeit nicht aussagekräftig.