BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/124 21. Wahlperiode 31.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 25.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Auslaufen des Bundesprogramms 50plus Ende 2015 und das Projekt „mitnmang“ team.arbeit.hamburg (II) Seit dem 1. Oktober 2005 besteht das Projekt „mitnmang“ und gehört zu den drei größten Pakten der Perspektive 50plus für Menschen zwischen 50 Jahren und älter. Neben Jobcenter team.arbeit.hamburg besteht dieser Beschäftigungspakt auch aus den weiteren Paktpartner: Jobcenter Herzogtum Lauenburg, Jobcenter Segeberg, Jobcenter Lübeck, Jobcenter Kreis Stormarn und seit Januar 2012 Jobcenter Kreis Plön. Unterstützt wird das Projekt durch Partner aus Kammern, Verbänden und Weiterbildungsträgern. Als Kernziel des Projektes wird die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt benannt. Intensive Betreuung, Findung der Stärken und Perspektiven der Kunden finden direkt vor Ort an den Standorten statt. Der Senat antwortete in der Drs. 21/56 vom 17. März 2015. Bei der Frage 6. nach der Anzahl der Mitarbeiter/-innen, aufgeteilt in befristete und unbefristete , gibt der Senat eine Gesamtanzahl von 93 Mitarbeitern/-innen an. Bei der Frage 7., nach Zuteilung zur Bundesagentur für Arbeit und der Freien Hansestadt Hamburg, wird eine Gesamtanzahl von 91 Mitarbeitern angegeben. Der Senat antwortet bei der Frage 4., dass die Betreuung der Projektteilnehmer /-innen von „mitnmang“ bezirksübergreifend in der Hammerbrookstraße 73 erfolgt. Zudem werden in allen anderen Standorten von Jobcenter (ausgenommen am Standort für schwerbehinderte Menschen) Kunden vor Ort durch Integrationsfachkräfte betreut. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Wie kommt die Differenz von zwei Mitarbeitern/-innen in der Drs. 21/56 zwischen Frage 6. und 7. zustande und wo sind diese Mitarbeiter/-innen eingesetzt? Es handelt sich hierbei um zwei Amtshilfekräfte, die im Projekt „mitnmang“ eingesetzt sind. Amtshilfekräfte werden über die Amtshilfeträger zugewiesen. Es sind keine Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit oder der Freien und Hansestadt Hamburg. 2. Wenn eine bezirksübergreifende Betreuung erfolgt, haben die Projektteilnehmer /-innen zwei hauptverantwortliche Zuständigkeiten im Jobcenter ? Für die im zentralen „mitnmang Vermittlungsteam“ betreuten Kundinnen und Kunden wird die hauptverantwortliche Zuständigkeit auf die Integrationsfachkräfte an deren zentralen Standort in Hammerbrook übertragen. Drucksache 21/124 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für Kundinnen und Kunden des Programms 50plus, die durch dezentrale „mitnmang Integrationsfachkräfte“ betreut werden, verbleibt die Hauptverantwortlichkeit am jeweiligen Standort. Die leistungsrechtliche Betreuung verbleibt immer an den jeweiligen Standorten. 3. Wie oft erfolgt eine Einladung in die Standorte vor Ort? 4. Wie oft erfolgt eine Einladung in die Hammerbrookstraße 73? Allen Projektteilnehmerinnen und Projekteilnehmern wird eine intensive Beratung und Betreuung angeboten, in der Regel erfolgt mindestens eine Beratung im Monat. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 2. 5. Besteht die Möglichkeit, dass, trotz Projektteilnahme an „mitnmang“, die Projektteilnehmer/-innen durch die Betreuung vor Ort in weitere Maßnahmen vermittelt werden? Den Projektteilnehmern steht das gesamte Maßnahmenangebot zur Verfügung. 6. Gibt es eine gemeinsame Zielvereinbarung im Rahmen von „mitnmang“ zwischen den Standorten vor Ort und Hammerbrookstraße 73? Nein. 7. Wie werden Kundinnen und Kunden 50plus des Jobcenters für schwerbehinderte Menschen analog „mitnmang“ beraten? Die Beratung erfolgt durch die im Standort für schwerbehinderte Menschen tätigen Integrationsfachkräfte.