BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1240 21. Wahlperiode 14.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel, Jens Meyer und Michael Kruse (FDP) vom 06.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Aufteilung der Kostenrisiken der Durchführung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Die FHH befindet sich im Endspurt der Zusammenstellung ihrer grundlegenden Bewerbungsunterlagen („Mini Bid Book“) für die Bewerbung beim IOC um Olympische und Paralympische Sommerspiele im Jahr 2024. Insbesondere mit den Drs. 20/12962 sowie 21/795 hatte der Senat erste Informationen hierzu vorgelegt. Die Kosten für die Durchführung Olympischer Spiele lassen sich im Wesentlichen in folgende sechs Bereiche unterteilen: 1) Bewerbung 2) Organisation (Durchführung der Wettbewerbe, Feierlichkeiten et cetera) 3) Sportinfrastruktur (Stadion, Hallen, Olympisches und Mediendorf, Sendezentrum et cetera) 4) Allgemeine Infrastruktur (Straßen/Wege, ÖPNV, Leitungen und Rohre zur Ver-/Entsorgung et cetera) 5) Sicherheit (Polizei, private Sicherheitsdienste, Feuerwehr und Rettungsdienste et cetera) 6) Sonstiges (Rückstellungen für Umrüstung/Nachnutzung der Infrastruktur et cetera) Gemäß der in Drs. 21/795 vorgenommenen Unterteilung scheinen jenseits des Bewerbungsbudgets die unter Punkt 2 aufgeführten Kosten dem „OCOG-Budget“ (Organising Committee for the Olympic Games) zuzurechnen und sollen weitgehend vom IOC und aus Erlösen aus Sponsoring, Merchandising und Eintrittsgeldern finanziert werden. Die Punkte 3 – 6 scheinen in der genannten Drucksache noch als „Non-OCOG-Budget“ zusammengefasst zu sein. Ferner wird darauf verwiesen, dass die Kosten beispielsweise für den Bau des Olympischen sowie des Mediendorfes von privaten Investoren übernommen werden sollen und dass im Übrigen von einer Beteiligung Drucksache 21/1240 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 des Bundes an den Kosten der möglichen Ausrichtung der Spiele ausgegangen werde.1 Allein für die unter Punkt 3 genannte Sportinfrastruktur rechnet der Senat gemäß Drs. 20/12962 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von circa 2,1 – 2,2 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie verteilen sich die eingangs genannten sechs Kostenbereiche jeweils auf das in Drs. 21/795 genannte OCOG- sowie das Non-OCOG-Budget? Die obig unter 2. aufgeführten Organisationskosten gehören vollständig zum sogenannten OCOG-Budget. Üblicherweise können aus dem OCOG-Budget aber auch bestimmte weitere, rein veranstaltungsspezifische Kosten aus anderen oben genannten Positionen finanziert werden, wie zum Beispiel die sportartspezifische Ausstattung von Wettkampfstätten, private Sicherheitsdienste innerhalb der Wettkampfstätten, temporäre Tribünenanlagen oder auch Rückstellungen zur Betriebskostensicherung der Wettkampfstätten nach den Olympischen Spielen. Ob eine Integration dieser Kosten in das OCOG-Budget dabei zu 100 Prozent möglich ist, wird jedoch von der Einnahme - und Kostensituation abhängen. Die übrigen aufgeführten Kosten sind bis auf die Bewerbungskosten dem Non-OCOG-Budget zuzurechnen. Im Übrigen siehe Drs. 21/795. 2. Mit welchen Kosten wird nach aktuellem Planungsstand für die eingangs genannten Bereiche jeweils gerechnet? Wie sollen Sie jeweils auf jeweils welche Kostenträger (FHH, andere Länder/Kommunen, Bund, IOC, private Dritte) verteilt werden? 3. Mit jeweils welchen Kosten wird für die Errichtung, Sanierung oder Erweiterung folgender Gebäude(komplexe) und Sport-/Freizeitstätten gerechnet? In welchem Umfang soll dabei jeweils welcher Teil der anfallenden Kosten durch private Dritte übernommen werden? Welcher Teil entfällt zudem auf jeweils welche öffentlichen Unternehmen der FHH? a. Olympiastadion, b. Olympia-Halle, c. Olympia-Schwimmhalle, d. Entenwerder Park (Beachvolleyball), e. 7er-Rugby-Stadion, f. Kanuslalom-Wildwasserstrecke, g. Radsporthalle Stellingen, h. BMX-Bahn Farmsen, i. Alsterschwimmhalle, j. Schwimmhalle Wilhelmsburg, k. Reitturnierplatz Klein Flottbek, l. Olympisches und Paralympisches Dorf, m. Olympiapark, n. Mediendorf, o. Pressezentrum (Main Press Center), p. Sendezentrum (International Broadcast Center), 1 Vergleiche Drs. 21/795, Seite 9 folgende. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1240 3 q. Besucherzentrum. 4. In welchem Umfang sollen die Kosten für die Errichtung beziehungsweise den Ausbau der jeweils erschließenden Infrastruktur der unter Frage 3. aufgeführten Gebäude(komplexe) und Sport-/Freizeitstätten, also insbesondere Straßen/Wege und Anbindung an Strom-, (Ab-)Wasser-, Gas-/Fernwärme- sowie Telekommunikationsnetze, durch private Dritte errichtet beziehungsweise ausgebaut werden? Welcher Teil entfällt dabei zudem auf jeweils welche öffentlichen Unternehmen der FHH? 5. Mit welchen Einnahmen durch Grundstückserlöse, aus denen gemäß Drs. 21/795 „Kosten für die Flächenherrichtung und die Infrastruktur zum größten Teil“ wieder eingespielt werden sollen, wird aktuell gerechnet? 6. Wie hoch werden voraussichtlich die jeweiligen Kosten für die Umrüstung der unter Frage 3. genannten Gebäude(komplexe) und Sport-/ Freizeitstätten zu Nachnutzungszwecken nach den Spielen sein? In welchem Umfang sollen sie jeweils durch die FHH, andere Länder/ Kommunen, den Bund, öffentliche Unternehmen der FHH und private Dritte übernommen werden? (Bitte – soweit möglich – gemäß der unter 3. genannten Auflistung differenziert angeben.) Zurzeit werden die Kosten und potenziellen Erlöse sowie die Fragen, wo genau welche Kosten anfallen werden und wie eine Kostenverteilung insbesondere auch mit dem Bund aussehen wird, analysiert, bewertet, aufbereitet beziehungsweise verhandelt . Es handelt sich hierbei um einen nicht abgeschlossenen Prozess. Zur nachfolgenden Aufbereitung und Vorlage eines Finanzreports im Herbst siehe Drs. 21/795.