BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12409 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 20.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Gesprächseinladung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Wie bekannt wurde, versendet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aktuell Einladungen zu einem Gespräch an Personen, die 2015 und 2016 als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind und deren Status im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens anerkannt wurde. Auch an in Hamburg lebende Flüchtlinge wurde dieses Schreiben verschickt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen, deren Schutzstatus im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens anerkannt wurde, haben bereits eine Einladung zu einem Gespräch zur Überprüfung ihres Status erhalten? 2. Wie viele Personen sind durch die aktuelle Überprüfung ihres im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens anerkannten Schutzstatus in Hamburg insgesamt betroffen? 3. Aus welchen Herkunftsländern stammen die Personen, die von der genannten Überprüfung ihres Schutzstatus betroffen sind? 4. Welchem Zweck dienen die Gespräche? 5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen die Gespräche? 6. Laut den Schreiben ist die Teilnahme an einem Gespräch freiwillig. Welche weiteren Schritte werden bei einer Verweigerung des Gesprächs eingeleitet? 7. Welche weiteren Schritte werden eingeleitet, sofern eine Teilnahme an dem Gespräch erfolgt? 8. Werden die Personen, die an dem Gespräch teilnehmen, zu Beginn des Gesprächs über die Bedeutung und möglich Konsequenzen einer Aussage belehrt? Werden sie über die Möglichkeit informiert, einen Rechtsbeistand hinzuziehen zu können? 9. In welchem Verhältnis steht die Einladung zu einem freiwilligen Gespräch zu einer Anhörung im Sinne des § 28 VwVfG? 10. Sind hinsichtlich der Personen, die ihren Schutzstatus im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens erhalten haben, weitere Maßnahmen zur Überprüfung ihres Schutzstatus geplant? 11. Nach welchen Kriterien entscheidet das BAMF, in welchen Verfahren eine Überprüfung durchgeführt wird? Werden lediglich positiv entschie- Drucksache 21/12409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dene Fälle überprüft, oder erfolgt auch eine Überprüfung negativ entschiedener Anträge? Das für die Bearbeitung von Asylverfahren ausschließlich zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde um einen Beitrag gebeten und hat mitgeteilt, es unterliege als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch die Hamburgische Bürgerschaft. Eine mögliche freiwillige Beantwortung sei in der Kürze der Zeit und aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt gegenwärtig nicht möglich.