BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12411 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 20.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Kinderschutzhotline Die Kinderschutzhotline des Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) stellt ein niedrigschwelliges Hilfsangebot für die Meldung von kinderschutzrelevanten Fällen in Hamburg dar. Mithilfe der Hotline können Verdachtsfälle auf Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung per Telefon von jeder Person rund um die Uhr gemeldet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zu welchen Uhrzeiten ist über die Kinderschutzhotline des KJND ein persönlicher Ansprechpartner zu erreichen? 2. Zu welchen Uhrzeiten ist über die Kinderschutzhotline des KJND eine automatische Anrufbeantwortung eingerichtet? Wie lang dauert es höchstens, bis die Aufzeichnungen abgehört werden? Die Kinderschutzhotline wird vom ambulanten Notdienst des Kinder- und Jugendnotdienstes bedient und ist rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres besetzt. 3. Wie viele Personen betreuen die Kinderschutzhotline? Wie viele VZÄ sind für die Kinderschutzhotline vorgesehen? Der ambulante Notdienst des KJND verfügt über 28,5 VZÄ für pädagogische Fachkräfte . Aktuell sind dort 36 Fachkräfte, zum Teil in Teilzeitbeschäftigung, tätig. Das Personal arbeitet im Wechselschichtdienst, sodass grundsätzlich alle Fachkräfte auch die Kinderschutzhotline bedienen. 4. Wie viele Anrufe erhielt die Kinderschutzhotline in den Jahren 2011 – 2017? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Dies wird statistisch nicht erfasst. 5. Wie läuft Prozess einer Gesprächsannahme durch die Kinderschutzhotline ab? Die Fachkraft des KJND meldet sich mit ihrem Namen und Nennung des KJND. Der Anrufer wird dann nach seinem Anliegen gefragt. Dies können Auskunftsersuchen, der Bedarf nach einer Beratung oder auch die Meldung einer Kindeswohlgefährdung sein. Das Anliegen wird je nach Lage des Falles auf unterschiedliche Weise aufgegriffen , zum Beispiel durch abschließende Bearbeitung am Telefon durch Erteilen der Auskunft, einer Erstberatung und gegebenenfalls mit einem Verweis auf das zuständige Jugendamt oder andere Stellen, der Einladung zu einem Gespräch oder einer Meldung gegenüber dem zuständigen Jugendamt. Das Gespräch endet gegebenenfalls mit dem Treffen von Absprachen. Bei der Meldung einer Kindeswohlgefährdung, die sofortiges Handeln erfordert, führt der ambulante Notdienst umgehend alle erforderlichen Maßnahmen durch. Drucksache 21/12411 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie läuft der Prozess für die Meldung einer weitergehenden Maßnahme durch die Kinderschutzhotline ab (bezüglich Inobhutnahme et cetera)? Der Ambulante Notdienst des KJND ist außerhalb der regelhaften Dienstzeit der Allgemeinen Sozialen Dienste der bezirklichen Jugendämter das in Hamburg zuständige Jugendamt. Alle erforderlichen Maßnahmen zum Kinderschutz werden außerhalb der Dienstzeit des ASD durch den Ambulanten Notdienst ergriffen. Soweit kein sofortiges Handeln erforderlich ist, erfolgt eine Information an das zuständige Jugendamt, das dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Gehen Anrufe mit Hinweisen auf Handlungsbedarf während der Dienstzeit der Allgemeinen Sozialen Dienste bei der Kinderschutzhotline ein, werden diese Dienste über diese Fälle mit Handlungsbedarf umgehend informiert. 7. Wie viele Verdachtsfälle auf Vernachlässigung, Kindesmissbrauch, mögliche Inobhutnahmen et cetera wurden in den Jahren 2011 – 2017 über die Kinderschutzhotline gemeldet? (Bitte um Aufgliederung nach Typ des Verdachtsfalles.) 8. Welche Personen nutzten die Kinderschutzhotline in den Jahren 2011 – 2017? (Bitte um Aufgliederung nach Jahren und Personengruppen „Kind“, „Eltern“, „nahes Umfeld“, „Dritte“.) Der KJND führt keine gesonderte Statistik für die Kinderschutzhotline, da Verdachtsfällen auf Vernachlässigung, Kindesmissbrauch oder notwendige Inobhutnahmen vom Ambulanten Notdienst unverzüglich selbst nachgegangen wird und die jeweils zuständigen Bezirksämter am nächsten Werktag hierüber informiert werden. Diese Fälle gehen in die Statistiken des KJND und der Bezirksämter ein, ohne dass sie als Fälle der Kinderschutzhotline ausgewiesen werden. 9. Wie wird für die Kinderschutzhotline geworben? Die Öffentlichkeit wird über die Website des KJND, einen Flyer über den KJND und Karten mit der Hotline-Nummer in Zielgruppen orientierter Ansprache informiert. In diversen Printmedien werden Leser als Service mit Kontaktinformationen zur Kinderschutzhotline und dem KJND informiert. 10. Wie hoch sind die verursachten Kosten für die Kinderschutzhotline in den Jahren 2011 – 2017? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die Bedienung der Kinderschutzhotline ist integraler Teil des Aufgabenspektrums des Ambulanten Notdienstes des KJND. Eine gesonderte Kostenermittlung ist daher nicht möglich. 11. Plant die Freie und Hansestadt Hamburg einen weiteren Ausbau der Kinderschutzhotline des KJND? a. Wenn ja, wie wird dieser Ausbau aussehen? b. Wenn nein, warum ist kein weiterer Ausbau geplant? Es gibt keinen Bedarf für einen Ausbau der Kinderschutzhotline, da bereits eine Erreichbarkeit an 365 Tagen des Jahres zu jeder Uhrzeit sichergestellt ist.