BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12412 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 20.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Zwischenfazit zum Projekt Hacker School – Integrationsfonds Am 01.02.2017 beschloss die Bürgerschaft mit der Drs. 21/7614 – Hamburger Integrationsfonds (XXI): Vermittlung in Arbeit sowie digitale Bildung integrativ gestalten – i3 e.V. (Initiative Informatik Inspiration) unterstützen „im Haushaltsjahr 2016 aus dem Hamburger Integrationsfonds (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“; Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Hamburger Integrationsfonds“) bis zu 206.400 Euro per Sollübertragung auf den Einzelplan der fachlich zuständigen Behörde zur Finanzierung von zwei Stellen für die Organisation und Betreuung der Kurse, der Potenzialanalyse, der Betreuung der Inspirer, der allgemeinen Verwaltung sowie Öffentlichkeitsarbeit bis zum 31.12.2018 zu übertragen und für die Übernahme von Personalkosten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollen für Zwecke der i3 e.V. (Initiative Informatik Inspiration) aus dem Hamburger Integrationsfonds Sachmittel in Höhe von bis zu 138.400 Euro für den gleichen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.“ Ziel war es, das Konzept der Hacker School UG, nämlich „im Rahmen von regelmäßigen, kostengünstigen Kursen, die von professionellen, ehrenamtlich arbeitenden Software-Entwicklern/-innen (sogenannten Inspirern) gegeben werden (...)“1, Kindern und Jugendlichen die Welt des Programmierens nahezubringen, auch auf die Integrationsarbeit auszuweiten.2 Die bewilligten Geldmittel sollten vor allem dazu genutzt werden, die „(...) Anzahl und Frequenz der Kurse drastisch (...)“ zu erhöhen, um die Kurse regelmäßig anbieten zu können. Ferner sollte die Akquise und Koordination von Inspirern durch die festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der i3 e.V. übernommen werden. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Die Hacker School ist eine Non-Profit-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im Jahr 2014 von drei Unternehmern aus der IT- und Medienbranche in Hamburg gegründet wurde. Ihr Ziel ist es, im Rahmen von regelmäßigen Kursen, die von professionellen , ehrenamtlich arbeitenden Software-Entwicklern (sogenannten Inspirern) gegeben werden, Kinder und Jugendliche in die Welt des Programmierens einzuführen . Jeder Kurs behandelt ein bestimmtes Thema – vom eigenen Spiel oder einer kleinen Website bis hin zum Programmieren eines ferngesteuerten Roboters. 1 Vergleiche Drs. 21/7614. 2 Ebenda. Drucksache 21/12412 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das im Rahmen des Hamburger Integrationsfonds geförderte und vom Verein i3 e.V. (Initiative Informatik Integration) getragene Projekt Hacker School PLUS erweitert diesen Ansatz um die Einbindung Geflüchteter, die über IT-Kenntnisse verfügen, als „Co-Inspirer“ in die Hacker-School-Kurse. Hierzu soll den Geflüchteten zunächst ein Praktikum in einem Softwareunternehmen vermittelt werden. Die Co-Inspirer können nicht nur ihr Wissen und Können einbringen und sinnvoll verwenden, sondern sie fungieren zugleich als Kulturmittlerinnen und Kulturmittler. Unternehmen wiederum bekommen Kontakt zu jungen, motivierten zugewanderten Menschen, die dringend benötigtes IT-Wissen mitbringen. Ziel der Hacker School PLUS ist es schließlich auch, die Co-Inspirer als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen zu vermitteln. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen zum Teil unter Angaben des Trägers wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, wie viele Kurse mit wie vielen Kursteilnehmern in den Jahren 2015 – 2017 angeboten wurden? Wie viele davon wurden durchgeführt? Wie viele der Kurse wurden aufgrund der finanziellen Unterstützung durch Mittel der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt ? (Bitte sofern möglich Kurse einzeln mit Zeitraum des Stattfindens aufschlüsseln.) Das Projekt Hacker School PLUS wird seit dem 1. Juli 2017 aus Mitteln des Hamburger Integrationsfonds für eine zweijährige Laufzeit gefördert. Das Projekt befindet sich noch im Aufbau. Die erste im Rahmen dieses Projektes durchgeführte Hacker School fand im Oktober 2017 mit 8 Klassen à zehn – zwölf teilnehmenden Kindern statt (90 Teilnehmende). Jede Klasse wurde von je zwei Inspirern betreut. Zusätzlich konnten zwei Geflüchtete als Co-Inspirer eingesetzt werden. 2. Wie viele Kurse sind für das Jahr 2018 geplant? Wie viele finden statt, weil sie mit Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützt werden ? Am 24./25. März 2018 fand eine weitere Hacker-School mit sechs Klassen à zehn – zwölf teilnehmenden Kindern statt (66 Teilnehmende). Auch diese Klassen wurden von je zwei Inspirern geleitet. Zusätzlich konnten fünf Geflüchtete als Co-Inspirer eingesetzt werden. Die übrigen Termine für 2018 werden so geplant, dass künftig ein quartalsweiser Rhythmus gegeben ist. 3. Wie viele Kursteilnehmer der von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziell unterstützten Kurse waren Zuwanderer mit Fluchthintergrund? (Bitte pro Kurs aufschlüsseln.) Diese Informationen zu den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen werden nicht erfasst. 4. Was sind die Ziele des durch den Integrationsfonds unterstützten Programms und welche Kenntnisse hat der Senat über die Erreichung dieser Ziele? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 5. 5. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, inwiefern Teilnehmer mit Fluchthintergrund als Folge ihrer Teilnahme an Kursen der Hacker School tatsächlich berufliche Chancen im IT-Bereich verwirklichen konnten ? Einer der Co-Inspirer aus der im Oktober 2017 durchgeführten Hacker School hat nach einem Praktikum eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen , der andere bereitet sich auf den Start einer IT-Ausbildung vor. Aus der Ende März 2018 durchgeführten Hacker School können noch keine Erkenntnisse gezogen werden. 6. In welchem Umfang sind die bereitgestellten Mittel bereits abgeflossen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12412 3 Mit Stand vom 22. März 2018 sind Mittel in Höhe von 134.900 Euro abgeflossen. Diese beinhalten Personalkosten für die Organisation der Kurse, Betreuung der Inspirer und Co-Inspirer, Akquisition und Pflege der Unternehmenskontakte, Öffentlichkeitsarbeit und Pflege der Website sowie Sachkosten (Miete, Telekommunikation, Hard- und Software, Ausstattung und Lehrmaterialien für die Kurse). 7. Welche Sachmittel im Einzelanschaffungswert über 1.000 Euro wurden durch die bis zu 138.400 Euro angeschafft? Es wurden zwei Laptops für 1.456,98 Euro beziehungsweise 1.396,98 Euro beschafft. 8. Welche Kenntnisse hat der Senat über Komplementärfinanzierungen der Hacker School beziehungsweise der Angebote durch die beteiligten Unternehmen? Die Komplementärfinanzierung der Unternehmen wird in Form von Freistellungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Inspirer tätig sind, erbracht. Darüber hinaus besteht der Beitrag der Unternehmen auch darin, für die Geflüchteten Praktika in Vorbereitung ihrer Tätigkeit als Co-Inspirer zu ermöglichen (siehe Drs. 21/7614). 9. Inwieweit ist absehbar, ob das Projekt sich nach Ende der Förderperiode „selbst trägt“, wie beabsichtigt? (Bitte ausführlich begründen.) Eine belastbare Aussage hierzu ist nach knapp neun Monaten Laufzeit nicht möglich. 10. Ist mit einer „Halbzeitbilanz“ für das auf zwei Jahre angelegte Projekt zu rechnen? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? Der Träger der Hacker School PLUS ist, wie alle im Rahmen des Hamburger Integrationsfonds geförderten Maßnahmen, per Zuwendungsbescheid verpflichtet, quartalsweise einen Bericht zum Umsetzungsstand des Projektes vorzulegen. Eine Halbzeitbilanz ist nicht vorgesehen.