BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12417 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 21.03.18 und Antwort des Senats Betr.: JUZE-Planung Am Hohen Stege In Hamburg-Bergedorf soll in der Straße Am Hohen Stege ein Jugendzentrum (JUZE) errichtet werden. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Gegen eine Planung auf dem dortigen Grundstück beim Abenteuer-Spielplatz machen jedoch Anwohner und Nachbarn mobil. Sie halten den geplanten Standort für ungeeignet. Die Zielgruppe sei vor Ort nicht vorhanden, sondern vielmehr in den entfernten Neubauquartieren. Während der Bauzeit würden die Substanz der Altimmobilien gefährdet und nach Abschluss deren Bewohner aufgrund der geringen Abstände (< 20 Meter) mit Lärm belästigt. Stattdessen gebe es besser geeignete Standorte, wie zum Beispiel den jetzt genutzten Ausweichstandort. Schließlich werde das vorhandene Kleinparkgelände zwischen den Straßen „Am hohen Stege“ und dem „Sander Damm“ von den Anwohnern als natürlich belassenes Kleinod für den Naturschutz inmitten einer Großstadt angesehen. Durch den Bau des Jugendzentrums gingen diese Flächen als Park- und Wiesengelände für die dort lebenden Tiere unwiederbringlich verloren. Die an dem Fließgewässer Brookredder und dort im Gehölz wild lebenden Tiere wie zum Beispiel Reiher, Ralle, Nachtigall, Fledermäuse, Baummarder, Eichhörnchen, Igel sowie weitere unter Naturschutz stehende Vogelarten wie Wintergoldhähnchen, Schwanzmeise, Sumpfmeise, Tannmeise, Kleiber, Goldammer, Dompfaff, Eichelhäher, Buntspecht , Erlenzeisig, Stieglitz et cetera würden beim Bau eines Jugendzentrums ihren Lebensraum verlieren. Durch den Bau- und Umgebungslärm eines JUZE würden diese Tiere vergrämt und langfristig vertrieben. Diesen Tieren würde der ohnehin eingeschränkte Lebensraum gänzlich genommen. Die Veranstaltungen am 3. Juli 2017 sowie am 31. Januar 2018 beantworten keine inhaltlichen Fragen zu der Planung des JUZE. So könnte beispielsweise der bereits am 3. Juli 2017 hinterfragte Architektenentwurf für das JUZE auch am 31. Januar 2018 von der BZ Bergedorf nicht präsentiert werden. Eine angefragte direkte Beteiligung an der 2. Veranstaltung über eine Darstellung der Belange der betroffenen Anwohner wurde von der Bezirksverwaltung nicht wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie konkret sind die Planungen für ein Haus der Jugend am Hohen Stege ? Das Vorbescheidsverfahren ist mit positivem Bescheid abgeschlossen worden. 2. Müssten für den Neubau Rammarbeiten vorgenommen werden? Wenn ja, sind dadurch Schäden an der vorhandenen Bausubstanz zu besorgen und gegebenenfalls wie würden diese seitens der Stadt doku- Drucksache 21/12417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 mentiert/vermieden? Wer haftet im konkreten Schadensfall zum Beispiel bei Rissbildungen der angrenzenden Häuser? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 3. Müssten für das zukünftige JUZE Ausgleichflächen geschaffen werden? Wenn ja, wo sollen diese bereitgestellt werden? 4. Trifft es zu, dass das vorgesehene Grundstück eine Ausgleichsfläche für andere, bereits bebaute Gebiete darstellt? Wenn ja, für welche? Nein. 5. Wird der derzeit vorhandene Kinderspielplatz ersatzlos überbaut? Der derzeit vorhandene Kinderspielplatz wird innerhalb des Grundstückes (von der Vierlandenstraße aus betrachtet) nach hinten verlagert. 6. Welche Vorsorge mit welchen konkreten Maßnahmen wird für Anwohner gegen Baulärm und nach Fertigstellung gegen „Betriebslärm“ getroffen? Die Planungen zur Baudurchführung sind noch nicht abgeschlossen. Das Bezirksamt Bergedorf wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sowie beim Betrieb des JUZE die Einhaltung einschlägiger immissionsschutzrechtlichen Vorschriften einfordern und kontrollieren. Da die Betriebszeit des JUZE spätestens um 22 Uhr endet, werden allerdings keine Überschreitungen der am Tage gültigen Immissionsgrenzwerte erwartet. 7. Inwieweit werden Belange des Umwelt- und Naturschutzes bei den JUZE-Planungen berücksichtigt? (Erfassung – Kartierung – Artenschutzbetrachtung ?) Entsprechende Prüfungen werden im Bauantragsverfahren erfolgen. 8. Wurde der Baugrund bereits einer Eignungsprüfung unterzogen und wurde dabei eine Belastung des Untergrunds mit einer angeblich alten Mülldeponie sowie Statikproblemen durch die Gewässernähe berücksichtigt ? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, wieso nicht? Nein, es handelt sich bisher um ein Vorbescheidsverfahren. Fragen der Bodenbeschaffenheit werden im Baugenehmigungsverfahren behandelt werden. 9. Wurden bei der Planung Lärmvorbelastungen durch benachbarte Gewerbegebiete berücksichtigt? Bitte ausführen. Bislang nicht (siehe Antwort zu 6.). 10. Wie soll das Wohnviertel für das zusätzliche Verkehrsaufkommen und bereits jetzt begrenzte Parkplatzangebot gerüstet werden? Durch die Nutzung des JUZE werden keine nennenswerten zusätzlichen Verkehrsaufkommen erwartet. 11. Welche Dimensionen soll das JUZE-Gebäude erhalten? Bitte darstellen nach überbauter Fläche und Geschosszahl. Die überbaute Fläche wird im Höchstfall 300 qm betragen. Das Gebäude soll zweigeschossig und mit einem Staffelgeschoss errichtet werden. 12. Wird die JUZE-Straßenfront zu den Anwohnern als fensterlose Fläche geplant? Wenn nein, wie soll es straßenseitig aussehen? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Das Gebäude soll so gestaltet werden, dass aus dem Baukörper heraus Lärmbelästigungen vermieden werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12417 3 13. Erfolgt eine Ermittlung der Vorbelastung unter anderem nach TA Lärm (zum Beispiel gewerblicher Lieferverkehr, Straßenlärm, Bahnverkehr, und so weiter)? Siehe Antworten zu 6. und zu 9. 14. Warum wurden die Anwohner nicht aktiv über die Planungen und den bereits beschlossenen Vorbescheid informiert? Es fanden Informationsveranstaltungen am 3. Juli 2017 und 31. Januar 2018 statt. In der Stadtteilzeitung wird regelmäßig über den aktuellen Stand Informiert. Das Stadtteilbüro steht interessierten Bürgerinnen und Bürgern mit den neuesten Informationen zur Verfügung. 15. Welcher Personalschlüssel ist für das JUZE geplant? Es sollen zwei hauptamtliche Kräfte (Vollzeit) eingesetzt werden. 16. Sollte das geplante Jugendzentrum angesichts der Nachbarschaft mit zumeist kleinen Zweizimmerwohnungen, die überwiegend von älteren Mitmenschen (50+), nicht aber von Familien mit Kindern bewohnt werden , nicht besser in den neuen Wohnvierteln für Familien, zum Beispiel Glasbläser- und Stuhlrohrsiedlung, Güterbahnhof angesiedelt werden? 17. Nach welchen Kriterien wurde der Standort für das Jugendzentrum ermittelt, welches Verfahren wurde hierfür gewählt und wie erfolgte die Abwägung aller Argumente im Detail? 18. Welche Rolle spielten bei der Standortauswahl die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks und die Ausweisung des Areals als RISE-Gebiet? Bitte detailliert darstellen. Bei der Auswahl wurde das Ergebnis des Jugendworkshops 2014 berücksichtigt, in dem ein Bedarf für das Bergedorfer Kerngebiet formuliert wurde. Ziel ist eine Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in Nähe des ursprünglichen Einzugsbereichs des Hauses der Jugend im Lichtwarkhaus in zentraler Bergedorfer Lage zu erhalten. Die Ausweisung des Areals als RISE-Gebiet spielte keine vorrangige Rolle.