BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12418 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 21.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Gefahr für die Osterfeuer aufgrund neuer Verordnungen – Fallen Hamburgs Brauchtümer der Regelungswut der Behörden zum Opfer? Die traditionellen Osterfeuer sind in Hamburg und anderen Regionen Deutschlands fester Bestandteil des Osterfestes und stehen symbolisch für die Vertreibung des Winters. Insbesondere in Hamburg gibt es jedes Jahr zahlreiche Osterfeuer, die eine Vielzahl an Zuschauern und Schaulustigen anlocken. Aufgrund neuer Verordnungen der Behörden, die nur noch das Verbrennen von unbehandeltem Holz erlauben, sind die beliebten Osterfeuer nun in Gefahr. Wegen Holzmangels mussten einige Veranstaltungen bereits abgesagt werden, andere stehen vor dem Aus und sind auf Naturholzspenden angewiesen. In Zukunft werden Veranstaltungen dieser Art eventuell nicht mehr beziehungsweise in sehr viel kleinerem Ausmaß als bisher stattfinden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Rechtslage für die Veranstaltung von Osterfeuern hat sich nicht verändert. Der Senat hat im Oktober 2017 die Aufhebung der Verordnung über die Beseitigung von Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beschlossen. Osterfeuer sind davon nicht betroffen, da sie nicht der Beseitigung von Abfällen dienen. Die Verbrennung von behandeltem Holz in Osterfeuern ist – wie bisher – unzulässig, weil bei der Verbrennung hochgiftige und gesundheitsschädigende Gase freigesetzt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Osterfeuer wurden in Hamburg 2018 beantragt? 2. Wie viele Osterfeuer wurden in Hamburg 2018 genehmigt und werden stattfinden? beantragt genehmigt Anzahl der voraussichtlich stattfindenden Osterfeuer (abhängig vom Veranstalter , der Wetterlage etc.) Altona 0 0 4 (die Durchführung der vier Osterfeuer am Elbstrand wird seit Jahrzehnten geduldet) Bergedorf 2* 1 1(evtl. 2*) Eimsbüttel 0 0 0 Hamburg- Mitte 1 1 1 Drucksache 21/12418 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 beantragt genehmigt Anzahl der voraussichtlich stattfindenden Osterfeuer (abhängig vom Veranstalter , der Wetterlage etc.) Hamburg- Nord 0 0 0 Harburg 1 0** 0 Wandsbek 3 3 3 Summe 7 5 9 (evtl. 10*) * ein Antrag noch in Prüfung ** Ablehnung zum Schutz der Grünanlage 3. Welche sind die konkreten Änderungen der Verordnungen, die die zuständigen Behörden verabschiedet haben und die unter anderem die Osterfeuer betreffen? 4. Welche Osterfeuer sind durch dieses Änderungen der Verordnungen in Gefahr? Siehe Vorbemerkung. 5. Sind bereits Beschwerden von Veranstaltern von Osterfeuern bei den zuständigen Behörden eingegangen? Falls ja, wie viele Beschwerden sind insgesamt eingegangen, welchen Inhalt hatten die Beschwerden und wie wurde jeweils mit den einzelnen Beschwerden umgegangen? Nein. 6. Was wird der Senat unternehmen, um zu gewährleisten, dass die Osterfeuer auch in Zukunft werden stattfinden können? Siehe Vorbemerkung.