BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12421 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 21.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Wird der Senat der „Hygieneampel“ von Verbraucherschutzsenatorin Prüfer-Storcks endgültig den Saft abdrehen? Konsequenzen aus dem heutigen Aus der „Hygieneampel“ in NRW für Hamburg In der vergangenen Legislaturperiode hatte Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks immer wieder öffentlich die Einführung einer Ampelkennzeichnung für Transparenz der amtlichen Hygienekontrollen in Lebensmittelunternehmen und Gaststätten, kurz „Hygieneampel“, angekündigt. Beispielhaft dafür war die Ankündigung der Senatorin in einem Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ vom 10. Januar 2012, wonach die Hygieneampel 2013 kommen werde. Mittlerweile ist März im Jahr 2018 und die Zeichen für die „Hygieneampel stehen anscheinend weiterhin auf Rot. Bereits in Drs. 21/752 vom 19. Juni 2015 wurde mit Verweis auf das auf Seite 93 im Koalitionsvertrag des rot-grünen Senats der jetzigen Legislaturperiode erwähnte Vorhaben, sich sowohl im Bundesrat als auch gegebenenfalls im Zusammenschluss mit anderen Bundesländern für eine einheitliche Regelung zur Hygieneampel einzusetzen, der aktuelle Stand der Sachlage abgefragt . Es wurde auf seinerzeit laufende Anstrengungen des Senats und der zuständigen Behörden verwiesen, die unter anderem auch das Forum der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder (VSMK) nutzen würden, um eine Einführung der Hygieneampel voranzubringen. Jedoch war das Thema der Hygieneampel bei der letztjährigen VSMK nicht mehr auf der Tagesordnung zu finden. Die nächste VSMK findet vom 13. – 15. Juni 2018 in Saarbrücken statt. Darüber hat der nordrhein-westfälische Landtag heute in zweiter Lesung das sogenannte Entfesselungspaket I1 der Landesregierung aus CDU und FDP beschlossen. Dies umfasst unter anderem die Aufhebung des „Kontrollergebnis -Transparenz-Gesetzes“ (KTG) der rot-grünen Vorgängerregierung aus dem Vorjahr. Nach den Plänen von SPD und GRÜNEN sollten auf der Basis einer Erprobung in Bielefeld und Duisburg und nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 2020 sämtliche der rund 150.000 Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe in NRW dazu verpflichtet werden, hygienische Kontrollergebnisse plakativ kenntlich zu machen. Bislang ist unklar, welche Schlussfolgerungen der Senat aus dem Aus der Hygieneampel in NRW ziehen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1 „Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“, siehe die Landtagsdrs. 17/1046 und Drs. 17/2170. Drucksache 21/12421 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Ist es noch das erklärte Ziel des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden, die Hygieneampel in dieser Legislaturperiode in Hamburg einzuführen? Wenn ja, in welcher Form und zu wann soll eine entsprechende Ampelkennzeichnung in Hamburg eingeführt werden? Wenn nein, warum nicht (mehr)? 2. Inwiefern ziehen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden Konsequenzen aus dem gescheiterten Versuch der Einführung einer Hygieneampel in Nordrhein-Westfalen für Hamburg? Ja. Im Laufe dieses Jahres soll in Hamburg ein System etabliert werden, mit dem Ergebnisse der amtlichen Kontrollen veröffentlicht werden können. Zur Ausgestaltung wird sich die zuständige Behörde zum gegebenen Zeitpunkt äußern. 3. Wie ist jeweils im Bundesrat und im Bundestag der aktuelle Verfahrensstand hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen Rechtsgrundlage für die Einführung einer Hygieneampel? Siehe Drs. 21/752 und 20/8086. Der neue Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sieht vor, rechtliche Regelungen zu schaffen, die eine Ländergesetzgebung ermöglichen. 4. Steht die Hygieneampel bei der diesjährigen VSMK auf der Tagesordnung ? Wenn ja, in welcher Form und auf wessen Initiative? Wenn nein, warum plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde keine dahin gehende Initiative? Das Thema war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen der Gremien zur Verbraucherschutzministerkonferenz , die aktuelle Tagesordnung liegt noch nicht vor. 5. Steht die Hygieneampel bei der diesjährigen Wirtschaftsministerkonferenz der Länder (WMK) auf der Tagesordnung? Wenn ja, in welcher Form und auf wessen Initiative? Die aktuelle Tagesordnung liegt noch nicht vor.