BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12422 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 21.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Björnsonweg – Wie ist der aktuelle Stand kurz vor der geplanten Eröffnung dieser Flüchtlingsfolgeunterkunft in Blankenese? Am 31. März 2016 hatte die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die Baugenehmigung für die Errichtung einer Folgeunterkunft auf einem 5.405 m² großen Grundstück im Björnsonweg in Blankenese erteilt. In einer Pavillonanlage mit neun zweigeschossigen Gebäuden sollen insgesamt 192 Flüchtlinge sowie die Verwaltung untergebracht werden. Nach einem fast einjährigen Rechtsstreit zwischen Anwohnern und der FHH haben beide Parteien im März 2017 den Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts angenommen und den Rechtsstreit beigelegt. Danach verpflichtete sich die FHH insbesondere zu einer lediglich siebenjährigen Nutzungsdauer der Unterkunft. Anlässlich der angekündigten1 Eröffnung der Unterkunft im 2. Quartal 2018 ergeben sich die folgenden Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann genau sollen die Bauarbeiten abgeschlossen und die Folgeunterkunft eröffnet werden? (Falls dazu derzeit noch kein Datum benennbar ist, wann kann der Senat diese Frage beantworten?) Die Inbetriebnahme ist in der 18. Kalenderwoche geplant. Die Bauarbeiten sollen bis zum Ende der 17. Kalenderwoche beendet sein. 2. Zu welchem Termin ist der Bezug mit den künftigen Bewohnern geplant? a. Steht bereits fest, wer in diese Unterkunft einziehen wird? Bitte nach Anzahl, Herkunftsland, Familienstand, Alter sowie Männern, Frauen und Kindern aufschlüsseln. (Falls nein, wann kann der Senat diese Frage beantworten?) Der Belegung wird im Laufe der ersten zwei Wochen nach Inbetriebnahme aufgenommen . Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen, da die konkrete Belegungsplanung erst kurzfristig erfolgt. b. Sind die künftigen Bewohner bereits von ihrem bevorstehenden Umzug informiert worden? (Falls nein, wann kann der Senat diese Frage beantworten?) 1 „Hamburger Morgenpost“ vom 20.01.2018 (vergleiche https://www.mopo.de/hamburg/ koordinator-stellt-plaene-vor-hier-sollen-in-hamburg-kuenftig-fluechtlinge-wohnen-29524358). Drucksache 21/12422 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Bewohnerinnen und Bewohner werden mindestens eine Woche vor ihrem Umzug informiert. c. Wie viele Familien ziehen in diese Unterkunft ein? (Bitte auch die jeweilige Anzahl der Familienmitglieder angeben). Am Standort wird eine Belegungsquote von 60 Prozent Familien gegenüber 40 Prozent Alleinstehenden angestrebt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.a. d. Wie hoch werden die Gebühren („Miete“) pro Person sein? Nach welchen Faktoren berechnet sich die Gebührenhöhe in dieser Unterkunft? Gibt es Unterschiede zur Berechnung in anderen Flüchtlingsfolgeunterkünften? Wenn ja, welche? Grundlage der Gebühren ist die Gebührenordnung für öffentlich veranlasste Unterbringungen : http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml; jsessionid=01F2502B5A5FF20024107AA02B4CE82F.jp14?showdoccase=1&doc. id=jlr-%C3%96UntbrGebOHA2018rahmen. 3. Wie viel Personal ist für diese Folgeunterkunft vorgesehen (Bitte aufschlüsseln nach: Leitung/Unterkunftspersonal/pädagogisches Personal/ Sicherheitspersonal/Reinigungspersonal)? Wie hoch ist der angesetzte Betreuungsschlüssel? Der Personaleinsatz erfolgt anhand der Vorgaben für örU entsprechend der Belegung, siehe Drs. 20/12697 und Drs. 21/1716. Zum Einsatz von Wachdiensten in örU siehe Drs. 21/3550. Die Reinigung erfolgt durch eine Fremdfirma. 4. Welche Integrationsmaßnahmen sind in dieser Folgeunterbringung geplant (bitte jeweilige Maßnahmen oder Aktivitäten aufführen)? Neben der Verweisberatung in der örU durch das Unterkunfts- und Sozialmanagement werden weitere Angebote nach Einzug der Bewohnerinnen und Bewohner in enger Abstimmung mit externen Trägern und Freiwilligen nach Bedarf etabliert. 5. Welche Freizeiträume und wie viele Flächen für Freizeitaktivitäten sind für die Bewohner, insbesondere für die Kinder, in dieser Unterkunft vorgesehen ? Es stehen zwei Gruppenräume sowie zwei Außenflächen mit Spiel- und Sportmöglichkeiten zur Verfügung. 6. Welche Infrastrukturmaßnahmen sind aufgrund der geplanten Eröffnung der Unterbringung erfolgt beziehungsweise sollen noch erfolgen? a. Mit wie vielen zusätzlichen Kita-Plätzen wird gerechnet? b. Mit wie vielen zusätzlichen Vorschul-/Grundschul-/Stadtteilschulund Gymnasium-Plätzen wird gerechnet? Bei Kita-Plätzen wird mit einem Bedarf von circa 30 Plätzen gerechnet, der durch die in der Umgebung vorhandenen Kitas zu decken ist. In der Wedeler Landstraße 32 wird voraussichtlich Anfang April eine Kita mit 45 Plätzen eröffnen. Die zuständige Behörde ist außerdem mit zwei weiteren Kita-Trägern im Gespräch, die erweitern beziehungsweise neu eröffnen wollen. Darüber hinaus wird geprüft, ob Beförderungsmöglichkeiten zu bestehenden Kitas in der weiteren Umgebung bestehen beziehungsweise geschaffen werden können. Derzeit geht die zuständige Behörde davon aus, dass etwa 15 bis 20 Prozent der Bewohner Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sind. Dies entspricht nach der derzeitigen Planung rund 30 – 40 Schülerinnen und Schülern im Alter von sechs – 17 Jahren, die zusätzlich versorgt werden müssen, wenn die Unterkunft vollständig belegt ist. Im Schnitt sind dies drei bis vier Kinder pro Jahrgang. Die Schulplätze werden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12422 3 7. Ist eine verbindliche Zusammenarbeiten mit kirchlichen Verbänden, Organisationen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Sportverbänden vor Ort bereits vereinbart, um den künftigen Bewohnern eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen? Der Runde Tisch Blankenese ist in Kooperation mit dem Bürgerverein Blankenese und in Absprache mit dem Bezirksamt Altona seit einem halben Jahr in Vorbereitung. Im „Bunten Haus“ Blankenese werden bereits verschiedene Angebote für Menschen mit Fluchthintergrund realisiert. Seitens des Betreibers f & w fördern und wohnen AöR wird an bereits etablierte Kooperationen aus örU in der Nähe angeknüpft. Die Entwicklung der konkreten Angebotsstruktur kann erst erfolgen, wenn die Bedarfsund Bedürfnislagen der Bewohnerinnen und Bewohner bekannt sind. 8. Welche Ansprechpartner beziehungsweise welche Verantwortlichen sind für den Einzug, das Einleben und das Zurechtkommen der neuen Bewohner vorgesehen? Erster Ansprechpartner für die Bewohnerinnen und Bewohner ist das Unterkunfts- und Sozialmanagement von f & w fördern und wohnen AöR vor Ort.