BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12433 21. Wahlperiode 29.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 22.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Übergriffe auf islamische Einrichtungen in Hamburg Im März 2018 kritisierten die Vertreter verschiedener islamischer Verbände eine sich verschlechternde Sicherheitslage der Muslime in Deutschland. Im Rahmen der Bundespressekonferenz vom 15. März 2018 gab Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime, die folgende Erklärung ab: „Wenn Moscheen brennen in unserem Land, dann brennt in erster Linie unser Land; und in zweiter Linie ist es dann die Gruppe, die Religionsgemeinschaften und anderes.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zur Erfassung von Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) sowie zu den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen siehe Drs. 21/3165. Für die nachstehenden Ergebnisse ist die Kriminaltaktische Anfrage (KTA) des kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) als Recherchegrundlage herangezogen worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Zu wie vielen Übergriffen gegen islamische Einrichtungen ist es in den Jahren 2015, 2016, 2017 sowie im 1. Quartal 2018 in Hamburg gekommen ? 2. Was hat sich dabei jeweils im Einzelnen zugetragen? Bitte die zugrunde liegenden Sachverhalte schildern. 3. Welche Tätergruppen hat der Senat im Rahmen solcher Übergriffe identifiziert ? 4. In wie vielen Fällen konnten keine Täter ermittelt werden? Die erfragten Sachverhalte werden in den polizeilichen Statistiken nicht erfasst und sind entsprechend nicht elektronisch auszuwerten. Eine Schlagwortrecherche im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD-PMK) mit nachfolgender Überprüfung und Einzelauswertung ermittelter Vorgänge für den erfragten Zeitraum ist aufwändig. Angesichts der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden, feiertagsbedingt verkürzten Zeit wird daher nachfolgend das Ergebnis einer Stichprobenauswertung für die Jahre 2017 und 2018 genannt; die Angaben für 2018 sind vorläufig: Die Recherche ergab für die Jahre 2017 und 2018 keine Delikte im Sinne der Fragestellung. 5. In wie vielen Fällen hat es laut Kenntnis des Senats Drohungen gegen islamische Einrichtungen beziehungsweise deren Betreiber gegeben? Drucksache 21/12433 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie viele Fälle sind dem Senat bekannt, bei denen es zu öffentlichen Aufrufen zu Gewalt gegen islamische Einrichtungen gekommen ist? Bitte die zugrunde liegenden Fälle jeweils einzeln beschreiben. Die erfragten Sachverhalte werden in polizeilichen Statistiken nicht gesondert erfasst und sind entsprechend nicht elektronisch auszuwerten. Eine Schlagwortrecherche im KPMD-PMK zu einschlägigen Straftatbeständen (zum Beispiel Bedrohung gemäß § 241 Strafgesetzbuch (StGB) und Öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB) mit nachfolgender Überprüfung und Einzelauswertung ermittelter Vorgänge für den erfragten Zeitraum ist aufwändig und ist angesichts der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden, feiertagsbedingt verkürzten Zeit nicht möglich. 7. Wie schätzt der Senat die Bedrohungslage islamischer Einrichtungen in Hamburg gegenwärtig ein? Gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) beobachtet das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Konkrete Gefährdungserkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg derzeit nicht vor. Islamische Einrichtungen stehen seit Jahren im Fokus extremistischer Gruppierungen. Im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Straftaten der Themenfelder Fremdenund Islamfeindlichkeit besteht generell eine anhaltende, abstrakte Bedrohungslage auch für deren Einrichtungen. Diese äußert sich insbesondere in Form von Propaganda - und Bedrohungsdelikten durch Täter auch unabhängig von einer Anbindung an rechtsextremistische Strukturen. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden sind Graffitis und andere Sachbeschädigungen sowie auch Beleidigungen, Volksverhetzungen und ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an beziehungsweise gegenüber islamischen Einrichtungen im Bereich des Wahrscheinlichen. Brandanschläge zum Nachteil islamischer Einrichtungen sind hingegen nach derzeitiger Einschätzung eher unwahrscheinlich . 8. Wie hat sich die Bedrohungslage islamischer Einrichtungen nach Einschätzung des Senats seit dem 1. Januar 2015 bis heute verändert? Einrichtungen im Sinne der Fragestellung stehen seit Längerem im Fokus extremistischer Gruppierungen, insbesondere aus dem Bereich kurdischer Jugendlicher/Heranwachsender . Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Verfassungsschutzberichte: http://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationen-verfassungsschutz/231572/ verfassungsschutzberichte-pdf/. Im Übrigen werden Gefährdungsbewertungen für islamische Einrichtungen anlassbezogen gefertigt; vergleichende Einschätzungen im Sinne der Fragestellung können daher nicht vorgenommen werden. 9. Welche Maßnahmen hat die Stadt Hamburg im besagten Zeitraum zum Schutz türkischer Einrichtungen unternommen? Die erfragten Sachverhalte werden weder für türkische noch für islamische (oder sonstige derartig abstrakt benannte) Einrichtungen statistisch erhoben. Eine Einzelauswertung sämtlicher relevanter polizeilicher Vorgänge ist für den erfragten Zeitraum in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Polizei hat bei jeweiligen Erkenntnissen lage- und anlassbezogen die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen. Darüber hinaus betrifft die Fragestellung die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/434. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12433 3 10. Wie hoch beläuft sich nach Kenntnis des Senats der bei Übergriffen gegen islamische Einrichtungen entstandene Sachschaden? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 beantworten. Die erfragten Sachverhalte werden in polizeilichen Statistiken nicht regelhaft erfasst.