BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12436 21. Wahlperiode 29.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Jörn Kruse (AfD) vom 22.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Öffentliche Mittel für Projekte aus der interkulturellen Kunstszene Mit der Einführung Kultur- und Tourismustaxe zum 1. Januar 2013 gab die Freie und Hansestadt Hamburg zugleich auch das politische Versprechen ab, die dabei gewonnenen Einnahmen zu 100 Prozent wieder in kulturelle und touristische Projekte fließen zu lassen, um das Image Hamburgs als Kulturmetropole nachhaltig zu verbessern. Im Jahr 2017 hat Hamburg 13,3 Millionen durch die Kulturtaxe eingenommen. Mit einem Teil dieser Einnahmen in Höhe von mit 185.000 Euro wurden das „Festival KRASS Junior“, „eigenarten “ und der „altonale20“ sowie des „deutsch-türkischen „1. Theaterbrückenfestivals “ des MUT! Theaters gefördert. Darüber hinaus subventioniert die Behörde für Kultur und Medien 2018 mit insgesamt 77.650 Euro 15 Projekte aus der interkulturellen Kunstszene. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie lief der Bewerbungsprozess im Einzelnen ab? Zum 1. Dezember eines Jahres können sich Antragstellerinnen und Antragsteller um die finanzielle Förderung von interkulturellen Projekten bewerben. Eine Fachjury entscheidet über die Vergabe der Mittel. 2. Wie lange dauerte das Bewerbungsverfahren, das heißt vom Einreichen der Bewerbung bis zur Zusage? Circa vier Wochen. 3. Wann endete die Bewerbungsfrist? Siehe Antwort zu 1. 4. Welche Kriterien müssen für eine Förderung erfüllt sein? Siehe Förderrichtlinie (http://www.hamburg.de/bkm/kulturaustausch/2490800/ foerderung-interkulturell/). 5. Wie viele der Projekte werden erstmalig gefördert und welche zum wiederholten Male? Sieben Projekte werden erstmalig gefördert, elf zum wiederholten Mal. 6. Gibt es Projekte, deren Bewerbungen trotz im Vorjahr erfolgter Förderung abgelehnt wurden? Falls ja, welche und warum wurde die Förderung nicht verlängert? Zwei Projekte wurden im Unterschied zu 2017 nicht berücksichtigt: „Afrika, mein Afrika – erzähle mir mein schönes Land“ und „Africa Day“. Die Auswahljury achtet generell darauf, dass auch neue Projekte eine Chance auf Förderung haben. Drucksache 21/12436 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Deckt die Förderung die gesamten Projektkosten oder nur einen Teil? Bitte nach Projekt prozentual aufschlüsseln. Die staatliche Förderung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung. 8. Müssen die Empfänger von Fördergeldern einen Nachweis über deren Nutzung erbringen? Falls ja, welchen? Falls nein, warum nicht? 9. Welche Kontrollinstanz ist für die Kalkulation der bewilligten Fördergelder zuständig? Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt gemäß § 46 Landeshaushaltsordnung sowie der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (siehe http://www.hamburg.de/ fb/haushaltsrecht/). Diese schließen auch die gegenüber der zuständigen Behörde zu erbringenden Verwendungsnachweise mit ein. 10. Was passiert, wenn die zugesagten Mittel nicht ausreichen? Die Zuwendungsempfänger müssen eigene Mittel zum Ausgleich mobilisieren. 11. Wird eine Evaluierung der einzelnen Projekte stattfinden? Falls ja, wie sieht dieser Prozess aus? Falls nein, warum nicht? Aus der Kultur- und Tourismustaxe geförderte Projekte müssen Angaben zu Besucherzahlen und zur Medienresonanz nachweisen. 12. Es wurden explizit auch Künstler „ohne Migrationshintergrund“ aufgerufen , sich zu bewerben. Wie viele Bewerbungen von Künstlern „ohne Migrationshintergrund “ gab es und wie viele wurden bewilligt? 13. Wie viel Prozent der bezuschussten Projekte werden von Künstlern „ohne Migrationshintergrund“ betrieben? Das lässt sich nicht ermitteln, da sich Vereine, Privatpersonen und Stiftungen mit häufig gemischten Teams bewerben. 14. Wie wird „Migrationshintergrund“ im Rahmen der Projektförderung definiert ? Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. 15. Wie viel Geld steht der Behörde für Kultur und Medien 2018 zur Projektförderung zur Verfügung? Die Jury hat im Bereich interkulturelle Projekte für 2018 insgesamt 77.600 Euro ausgebracht ; hinzukommen 185.000 Euro aus der Kultur- und Tourismustaxe.