BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12437 21. Wahlperiode 29.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 22.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Hartnäckige Rauchschwaden über Hamburg nach G20 SPD und GRÜNE haben allen Hamburgern Aufklärung und Aufarbeitung der Ereignisse und Ausschreitungen vor und während des G20-Gipfels versprochen . So gelobten SPD und GRÜNE auch im eigens dazu eingesetzten Sonderausschuss umfassend aufzuklären und Transparenz herzustellen. Leider kann davon keine Rede sein. Der Aufklärungswille verschwindet hinter hartnäckigen Mauern und Nebelkerzen. Es scheint, als hätten sich die Rauchschwaden nach den Gewaltexzessen von linksorientierten und linksextremen Randalierern an privatem und staatlichem Eigentum selbst nach acht Monaten nicht aufgelöst. Systematisch intransparent informieren SPD und GRÜNE über die Kosten des Gipfels und was dieser Hamburg tatsächlich kostet. Bereits vor dem Gipfel versprach der mittlerweile als Finanzminister nach Berlin abgetretene, damalige Bürgermeister Olaf Scholz, G20 in der Freien und Hansestadt Hamburg werde die Hamburger Steuerzahler nichts kosten – der zweite Wortbruch neben der Sicherheitsgarantie. Hamburg bleibt neben den Bildern der Zerstörung auf einer zweistelligen Millionensumme sitzen. Dementgegen verkündete Scholz vor dem Treffen genau kalkuliert zu haben. Seine Berechnung behielt er jedoch auch nach begründeten Zweifeln der Opposition für sich. Obwohl Herr Scholz und sein rot-grüner Senat sich völlig verrechneten, wurde diese Zurückhaltung selbst nach G20 und der Einsetzung des Sonderausschusses nicht aufgegeben. Immer wieder fragte die Opposition nach den endgültigen Sicherheitskosten der Veranstaltung. Auch darauf gab es bis heute keine Antwort. Dennoch konnte Olaf Scholz anscheinend seit Herbst eine Kostenbeteiligung des Bundes nachverhandeln . Erst vor ein paar Tagen, nachdem bekannt wurde, dass Herr Scholz als Hamburger Bürgermeister zurücktrete, wurde das Ergebnis präsentiert. Gepriesen wurde die Bereitschaft des Bundes, zusätzliche Kosten zu übernehmen . Selbstkritik und eine Entschuldigung, die Hamburger Steuerzahler zu belasten, blieben aus; ebenso wie die Information zu den Hamburger Kosten . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat bereits vor dem G 20-Gipfel dargestellt, dass es sich bei den genannten 50 Millionen Euro nicht um eine vollständige Übernahme aller im Zusammenhang mit der Durchführung der OSZE- und G20-Treffen für die Freie und Hansestadt Hamburg entstehenden Kosten, sondern um eine Bundesbeteiligung an den Kosten der Sicherheitsmaßnahmen beider Ereignisse handelt, siehe unter anderem Drs. 21/8397. Ebenso wurde dargestellt, dass über diese Beteiligung von 50 Millionen Euro hinausgehende Kosten gegebenenfalls durch Hamburg selbst getragen werden müssten; siehe unter anderem Drs. 21/10827. Drucksache 21/12437 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zu den bei der Verhandlung der Höhe der Bundesbeteiligung in Höhe von 50 Millionen Euro zugrunde gelegten Erfahrungswerten siehe Drs. 21/10827. Die Höhe dieser Bundesbeteiligung stand mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Verwaltungsvereinbarung vom 27. März 2017 (siehe Drs. 21/8397) fest. Der Verlauf des OSZE-Ministerratstreffens im Dezember 2016 gab weder für den Bund noch für die Freie und Hansestadt Hamburg Anlass zu weiteren Gesprächen über die gültige Verwaltungsvereinbarung. Die nach Abschluss der ersten Verwaltungsvereinbarung aufgrund der sich beständig weiterentwickelnden Lagebeurteilungen erforderlichen Anpassungen des Sicherheitskonzepts und der konkrete Einsatzverlauf über die Gipfeltage führten gegenüber den ursprünglich der Vereinbarung zugrunde liegenden Rahmenbedingungen zu Veränderungen , die sich in einem erhöhten Mehraufwand niederschlugen. Der Bund hat mit seiner Bereitschaft, weitere Mittel als anteilige Finanzierung der Kosten bereitzustellen , dieser besonderen Situation Rechnung getragen und damit seinem Verständnis der gemeinsamen Verantwortung für die Ausrichtung des Gipfels Ausdruck verliehen. Bezüglich der Kosten des OSZE-Ministerratstreffens sowie des G20-Gipfels siehe auch Drs. 21/10678, 21/10787 und 21/11795. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie wurden die Sicherheitskosten vor dem OSZE- und G20-Gipfel auf einen Betrag von 50 Millionen Euro im Einzelnen berechnet und wann stand diese Zahl fest? Bitte ausführen. Siehe Vorbemerkung. 2. Was hat sich wann an den Annahmen, die dieser Kalkulation zugrunde lagen, geändert, sodass es zu Mehrkosten kam? Bitte einzeln und mit Datum darstellen. Mehrkosten sind durch die Entwicklung der spezifischen Gefährdungslage in den Tagen unmittelbar vor sowie während des G20-Gipfels durch den konkreten Einsatzverlauf ausgelöst worden. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung. 3. Wurden die Berechnungen nach dem Treffen des OSZE-Ministerrates am 8./9. Dezember 2016 geändert? Wenn ja, wann, wieso und inwiefern? Wenn nein, wieso nicht? Nein. Siehe Vorbemerkung. 4. Auf welcher Grundlage haben Senat und Bürgermeister versprochen, dass es zu keinen Mehrkosten gegenüber den angeblich genau kalkulierten Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro komme? 5. Wieso wurden das Parlament und die Hamburger diesbezüglich (keine Mehrkosten) falsch informiert? 6. Wie kam es zu der Fehleinschätzung der Sicherheitskosten des Gipfels in Hamburg durch den Senat und den Ersten Bürgermeister? Die Fragestellungen gehen von falschen Prämissen aus. Siehe hierzu Vorbemerkung. 7. Wann war aufgrund der Personal- und Materialanforderungen für den G20-Gipfel absehbar, dass die Bundesbeteiligung die Sicherheitskosten nicht deckt und in welcher Höhe? Soweit sich dies laufend verändert hat, bitte entsprechend mit Datum angeben. Siehe Vorbemerkung. 8. Warum wurden die Hamburger Bürgerschaft und Bevölkerung nicht über die sich abzeichnenden konkreten Mehrkosten informiert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12437 3 9. Wer hat wann mit dem Bund über die Mehrkosten verhandelt? Bitte mit Datum und Verhandlungsstand detailliert auflisten. 10. Wann wurde über die Nachverhandlung der Verteilung der (Mehr-)- Kosten der Sicherheit von G20 entschieden und wer war dafür verantwortlich ? Nach dem G20-Gipfel hat der Bevollmächtige beim Bund vorbereitende Gespräche mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums über eine Bundesbeteiligung an wahrscheinlich zu erwartenden, über die bisherigen Annahmen hinausgehenden sicherheitsbedingten Mehrkosten aufgenommen. Im Dezember 2017 hat der Erste Bürgermeister unter Bezugnahme auf diese Gespräche Bundesfinanzminister Altmaier offiziell um eine weitere Kostenbeteiligung des Bundes gebeten. Anfang März 2018 hat Bundesminister Altmaier gegenüber dem Ersten Bürgermeister eine weitere Beteiligung des Bundes an den sicherheitsbedingten Mehrkosten Hamburgs zugesagt. 11. Wie hoch sind die Gesamtkosten für Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Gipfeltreffen? Wie setzen sich die Kosten im Einzelnen zusammen? Welche Abrechnungen stehen im Einzelnen gegebenenfalls noch immer aus und warum? 12. Welche über die Beteiligung des Bundes hinausgehenden Kosten sind von Hamburg letztendlich zu tragen und aus welchem Etat? Die Gesamtkosten für Sicherheitsmaßnahmen der Polizei und Feuerwehr im Zuge der Durchführung des OSZE-Ministerratstreffens und des G20-Gipfels betragen 85.007.203 Euro. Eine Aufstellung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Nr. Maßnahme Kosten OSZE Kosten G20 1 Auswärtige Kräfte – Anforderung und Unterbringung (inkl. Kostenerstattungen für auswärtige Hubschrauber , Wasserwerfer, Spezialfahrzeuge, Diensthunde und -pferde) 15.287.126 51.496.776 2 Verpflegung 4.485.646 5.416.466 3 Versorgungsstützpunkte – Anmietung 2.000 1.924.221 4 Toilettenwagen/-container – Anmietung in Nr.1 enthalten 8.150 5 Reinigungs-/Müllentsorgungskosten an diversen Standorten in Nr. 1 enthalten 304.952 6 Fremdleistungen (z.B. Transport, Kfz-Anmietungen und sonstige Kfz-Bedarfe) 146.665 968.395 7 Gefangenensammelstelle (Miete/Ausstattung) in Nr. 1 enthalten 2.882.791 8 Reparatur- u. Instandsetzung „Maritime Führungs- und Einsatzmitteln“ In Nr. 1 enthalten 84.466 9 Informationstechnologie 115.023 1.236.901 10 Übungs- und Schulungskosten 6.337 43.991 11 Lohnausfallzahlungen Freiwillige Feuerwehr 63.742 168.877 12 Lohnausfallzahlungen Hilfsorganisationen 13.146 178.920 13 Zusätzlicher Bedarf Notärzte 44.323 56.289 14 Sonstiges (Rückbau Straßenbaustellen, Stromversor-gung für Beleuchtung von Absperrbereichen u.ä.) 72.000 - Gesamt 20.236.008 64.771.195 Gesamt OSZE + G20 85.007.203 (Alle Angaben in Euro) Soweit Rechnungen einzelner Länder im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel noch nicht beziehungsweise noch nicht vollständig vorliegen, sind in den entsprechenden Höhen hierfür Rückstellungen gebucht worden, die in den oben dargestellten Kosten vollständig enthalten sind. Drucksache 21/12437 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Hinsichtlich der angegebenen Gesamtkosten der Sicherheitsmaßnahmen des OSZE- Ministerratstreffen ergibt sich in dieser Darstellung eine leichte Abweichung gegenüber der in der Drs. 21/10678 genannten Summe von 20.499.000 Euro, da dieser Betrag auch die Kosten für Planungs- und Einsatzstäbe enthält. Im Übrigen wird in den Drs. 21/10678 und Drs. 21/10787 unter anderem deutlich gemacht, dass eine vorrangige Deckung aus den sachlich zuständigen Produktgruppen erfolgt, gegebenenfalls entstehende Mehrbedarfe aber nicht zulasten von Polizei, Feuerwehr und Landesamt für Verfassungsschutz gehen, sondern erforderlichenfalls aus zentralen Mitteln ausgeglichen werden. Hierzu werden auch die Beteiligungen des Bundes entsprechend genutzt. 13. Liegt der Nachverhandlung und Vereinbarung mit dem Bund eine abschließende Abrechnung inklusive aller Kosten vor? Wenn nein, welche Kosten sind noch nicht abgerechnet? Der pauschalen Erhöhung der Bundesbeteiligung über den Betrag von 50 Millionen Euro hinaus ging kein gesondertes Abrechnungsverfahren voraus. Einen Nachweis über die Verwendung der gemäß Verwaltungsvereinbarung vom 27. März 2017 bereitgestellten Bundesmittel von 50 Millionen Euro wird die Freie und Hansestadt Hamburg vereinbarungsgemäß zum 31. März 2018 vorlegen. Im Übrigen sind dem Bundesministerium der Finanzen die in der Antwort zu 11. dargelegten Gesamtkosten bekannt.