BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12438 21. Wahlperiode 29.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 22.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zum Personalnotstand auf der Frühchenstation: Welche Zielvereinbarungen gibt es? Alle Hamburger Perinatalzentren haben beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angezeigt, die gesetzlich geforderte Personalquote nicht einhalten zu können und ausnahmsweise eine Übergangsregelung in Anspruch zu nehmen. Die Übergangsregelung ist an Bedingungen für das einzelne Perinatalzentrum geknüpft und kann längstens bis 31.12.2019 in Anspruch genommen werden. In Drs. 21/10877 gibt der Senat an, dass ein sogenannter Klärender Dialog läuft. Bis Ende 2017 sollte mit allen Plankrankenhäusern eine Zielvereinbarung abgeschlossen werden, wie die gesetzlichen Personalanforderungen zu erreichen sind. Bis zum 18.01.2018 sollten die Zielvereinbarungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemeldet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei dem sogenannten Klärenden Dialog handelt es sich um ein vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenes Verfahren, das durchgeführt wird, wenn Perinatalzentren die Personalvorgaben für die Intensivpflege von Frühgeborenen nicht erfüllen. Essenzieller Bestandteil des klärenden Dialogs ist der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Krankenhaus und dem für die Qualitätssicherung zuständigen Lenkungsgremium auf Landesebene über konkrete Schritte, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. In den Zielvereinbarungen sind jeweils zwingend die zur Erfüllung der Personalanforderungen geeigneten Maßnahmen, Zwischenziele und der Zeitpunkt der Zielerreichung festzulegen. Das Instrument der Zielvereinbarung und die hierfür auf Landesebene zuständigen Strukturen werden in § 8 Absatz 6 der „Qualitätssicherungs- Richtlinie Früh- und Reifgeborene des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen gemäß § 136 Absatz 1 Nummer 2 SGB V in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V (Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene/QFR-RL)“ geregelt. Alle Hamburger Perinatalzentren haben sich am Klärenden Dialog beteiligt und Zielvereinbarungen geschlossen. In der Geschäftsordnung des Hamburger Lenkungsgremiums ist in § 6 geregelt, dass Daten, Ergebnisse, Stellungnahmen und sonstige Äußerungen nur mit Zustimmung des Kuratoriums an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden dürfen. Bis zur Auswertung und Veröffentlichung durch das IQTIG wird das Verfahren von der EQS-Hamburg Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung als vertraulich angesehen, dies entspricht dem Umgang mit allen Daten aus den Qualitätssicherungsmaßnahmen . Drucksache 21/12438 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Veröffentlichung der Daten der Strukturabfrage erfolgt im Auftrag des G-BA nach Auswertung durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) standortbezogen auf der Internetseite www.perinatalzentren.org (§ 10 Absatz 5). Die erfragten Informationen der Fragen 2. bis 4. und 7. können zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht übermittelt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Informationen der EQS-Hamburg Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung und des Altonaer Kinderkrankenhauses wie folgt: 1. Konnten mit allen Plankrankenhäusern Zielvereinbarungen abgeschlossen werden? Falls nein: welche Plankrankenhäuser fehlen und was hat dazu geführt, dass die Zielvereinbarungen noch nicht abgeschlossen wurden? Bis wann sollen gegebenenfalls die Zielvereinbarungen abgeschlossen werden ? 2. Sind dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Zielvereinbarungen gemeldet worden? Falls ja: wann erfolgte die Meldung für welches Krankenhaus? Welche Krankenhäuser fehlen noch? 3. Wie lauten die Zielvereinbarungen zwischen dem EQS-Kuratorium und den einzelnen Krankenhäusern? Bitte im Wortlaut anhängen. 4. In der Drs. 21/10877 (Frage 2.) gibt der Senat an, dass „Perinatalzentren , die die Personalvorgaben für die Intensivpflege von Frühgeborenen ab dem 1. Januar 2017 nicht erfüllen, verpflichtet (waren) dies unter Angabe der konkreten Gründe dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-Ba) mitzuteilen.“ Wie lauteten die konkreten Gründe der einzelnen Krankenhäuser und in welchen Punkten konnten die gesetzlichen Anforderungen ab 1.1.2017 nicht erreicht werden (bitte Meldungen im Wortlaut anhängen)? Siehe Vorbemerkung. 5. In der Drs. 21/10877 (Frage 7.) wurde angegeben, dass das Weiterbildungszentrum Küstenländer seine angebotenen Plätze in der Weiterbildung „Pädiatrische Intensivpflege“ seit 2017 verdoppelt hat (von 25 auf 50 Plätze), die Zahl der Teilnehmenden in 2017 aber nur um sieben Personen stieg. a. Wie ist die Auslastung der Weiterbildung in 2018? Gegebenenfalls nur für den ersten Kursdurchgang angeben. Für die 25 Plätze im Kurs 31 (Start am 01.04.2018) sind nach Auskunft des verantwortlichen Altonaer Kinderkrankenhauses derzeit acht Teilnehmer angemeldet worden . Für die 25 Plätze im Kurs 32 (Start am 01.10.2018) sind drei Teilnehmer angemeldet worden. b. Was hat dazu geführt, dass die neu aufgestockten Weiterbildungsplätze nur zu so einem geringen Anteil ausgelastet waren? Nach Auskunft des verantwortlichen Altonaer Kinderkrankenhauses liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. c. Sieht der Senat Handlungsbedarf, damit die Plätze besser ausgelastet werden, gerade auch im Hinblick darauf, dass die Krankenhäuser ihre Personalvorgaben in den Perinatalzentren einhalten können? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12438 3 Die zuständige Behörde würde es begrüßen, wenn die vorhandenen Weiterbildungsangebote besser genutzt werden würden, verfügt aber nicht über entsprechende Eingriffs - oder Handlungsmöglichkeiten, um die Situation zu verändern. 6. Das Weiterbildungszentrum Küstenländer, das die Weiterbildung „Pädiatrische Intensivpflege“ anbietet, arbeitet im Verbund auch mit Kliniken in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen, an den Weiterbildungen nehmen also auch Beschäftigte von Kliniken außerhalb Hamburgs teil. Deshalb die Nachfrage: Wie viele Beschäftigte an Hamburger Plankrankenhäusern haben seit dem 1.1.2013 eine Fachweiterbildung „Pädiatrische Intensivpflege“ begonnen und wie viele von ihnen haben sie seitdem abgeschlossen? Das Altonaer Kinderkrankenhaus hat hierzu folgende Daten übermittelt: Kurs Datum TN Zahl UKE Hamburg- Eppendorf AKK Altona KKH Wilhelms tift AK Nord- Heidberg AK Barm bek Abgeschlosse - ne TN aus HH 25 04/13 - 03/15 9 3 2 1 2 1 9 9 10 11 26 04/14 - 03/16 9 2 3 2 2 0 27 04/15 - 03/17 22 4 3 2 1 0 28 04/16 - 03/18 21 4 3 2 2 1 29 04/17 - 03/19 17 2 4 1 2 1 30 10/17- 09/19 10 3 1 1 2 0 31 04/18 - 03/20 10 0 1 2 2 0 32 10/18 - 09/20 3 7. In Drs. 21/10877 bei Frage 6. gibt der Senat an, dass am „Klärenden Dialog“ auch die Verbraucherzentrale beteiligt sei. Die Patientenvertreter /-innen, darunter auch die der Verbraucherzentrale Hamburg, sind im zweiten Halbjahr 2017 in den Streik getreten, unter anderem weil ihre Forderungen nach einer Stabstelle zur Unterstützung ihrer ehrenamtlichen Arbeit noch immer fehlen (https://patienteninitiative.de/wp-content/ uploads/2017/06/2017-06-30-PM-Hamburger-Patientenvertreterstreiken -ab-1.-Juli.pdf). Vor diesem Hintergrund die Fragen: In welcher Form und in welchem Zeitraum hat die Verbraucherzentrale tatsächlich am „Klärenden Dialog“ teilgenommen? Siehe Vorbemerkung.