BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12441 21. Wahlperiode 29.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 23.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft der Gleishalle im Oberhafenquartier Bereits im Jahr 2010 traf der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die Entscheidung, die kreativwirtschaftliche und künstlerische Nutzung der Oberhafenhallen voranzutreiben. In den darauffolgenden Jahren wurde ein Abriss der Hallen erwogen. Mit Verwerfen dieser Ideen wurde entschieden, die Hallen vollständig zu erhalten und eine Sanierung durchzuführen. Infolge dieser Sanierung soll laut „Hamburger Abendblatt“ vom 25. April 2017 ein „dauerhaftes kreatives Milieu“ mit bis zu 500 Arbeitsplätzen in Kultur- und Kreativwirtschaft geschaffen werden, wobei diese Informationen auf Angaben der HafenCity Hamburg GmbH beruhen. Zur Bestimmung eines zukünftigen Betreibers der Flächen wurde bis November 2017 durch die HafenCity Hamburg GmbH eine Ausschreibung für ein „Betreiberkonzept für die Gleishalle im Oberhafenquartier“ durchgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der „Fortschreibung des Masterplans für die östliche HafenCity“ (Drs. 20/2563) hat der Senat die Bürgerschaft unterrichtet, dass das Oberhafenquartier als Ort der Kreativwirtschaft und für Sportanlagen genutzt werden soll. Die Entwicklung ist dabei unter weitgehendem Erhalt vorhandener und zu sanierender Lagergebäude vorgesehen. Lediglich ein kurzer Abschnitt der Halle 4-Süd wird für die Realisierung der Sportanlagen abgebrochen, die Frage des Erhalts oder Abbruchs der sogenannten Gleisfeldüberdachung zwischen den Hallen 2 und 3 ist noch offen. Nach Ausschreibung erster Flächen und der Sanierung von Halle 4.1 sind dort 2017 die ersten neuen Nutzer eingezogen . Gegenwärtig wird ein Teil von Halle 3 für die Umsetzung eines Gastronomiekonzepts saniert. Der Sanierungsbeginn weiterer Flächen hängt insbesondere von der Entscheidung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Gewährung bereits im Haushalt veranschlagter und beantragter Bundesmittel ab. Erst anschließend kann die Sanierungsplanung weitergeführt und ein Realisierungszeitplan als Grundlage für die Nutzersuche erstellt werden. Dieses gilt auch für die Gleisfeldfläche zwischen den Hallen 2 und 3, für die im Jahr 2017 in einem Workshopverfahren mit Nutzern aus dem Oberhafenquartier und interessierten Dritten erste Nutzungsideen entwickelt wurden. Eine Betreiberausschreibung für die Gleisfeldfläche war in diesem Zusammenhang und zu diesem Zeitpunkt weder vorgesehen noch hat eine solche stattgefunden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Hamburg GmbH wie folgt: 1. Wie viele Angebote sind eingegangen? 2. In welchem Status befindet sich das Auswahlverfahren derzeit? Drucksache 21/12441 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welcher Zeitplan liegt der Betreiberfindung zugrunde? Bitte alle Phasen mit Zeitraum nennen. 4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Prüfung der Eignung der Bieter? 5. Welche Zuschlagskriterien gelten für die Auswahl eines geeigneten Bieters ? 6. Welche Leistungen, Bestimmungen und Aufgaben muss der neue Betreiber wann erfüllen? 7. Im Beteiligungsbericht 2016 der Behörde für Kultur und Medien wurde der Baubeginn für das Projekt Oberhafen für 2017 erwartet. In welchem Abschnitt befinden sich die einzelnen Projekte innerhalb des Oberhafens ? 8. Kamen Verzögerungen bei der Durchführung des Projekts Oberhafen auf? Siehe Vorbemerkung.