BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12455 21. Wahlperiode 03.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 26.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Verurteilte somalische Piraten in Hamburg Am 03. März 2015 berichtete „Die Zeit“ von zehn somalischen Piraten, die nach ihrer Gefangennahme durch niederländische Spezialkräfte nach Deutschland ausgeliefert und in Hamburg zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt worden waren. Seit 2015 sind sie alle aus den Haftanstalten entlassen worden und lebten fortan als Geduldete in Hamburg. Der Stand im März 2015 war, dass die entsprechenden Duldungen immer wieder um drei Monate verlängert wurden. Abschiebungen nach Somalia fanden seit 2010 aus Hamburg nicht mehr statt. Eine dauerhafte Bleibeperspektive wurde ihnen nicht in Aussicht gestellt. Einer der Piraten arbeitete zum damaligen Zeitpunkt im Hafen, ein anderer bemühte sich um eine Heimreise über Hilfsorganisationen. Zutreffend ist bereits 2015 die Frage aufgeworfen worden, was überhaupt die Perspektive dieser Menschen sein soll. Eine Resozialisierung beziehungsweise Integration ist nicht beabsichtigt, sie kann es bei Menschen, die nur aufgrund von Straftaten hier sind, ja auch nicht sein. Umgekehrt muss dann aber erreicht werden, dass sie zurück in ihr Heimatland geschickt werden beziehungsweise dabei unterstützt werden. So verlieren die Somalier selbst und die deutsche Gesellschaft auch. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele von den verurteilten Somaliern befinden sich jetzt noch in Hamburg? Derzeit leben noch fünf Personen in Hamburg. a. Wie viele in einem anderen Bundesland? Keiner. b. Wie viele sind ausgereist und in welchem Land befinden diese sich nun? Vier Personen sind freiwillig nach Somalia ausgereist. Eine weitere Person hat sich nach Kenntnis der zuständigen Behörde nach Schweden begeben. In welchem Land sich diese Personen aktuell aufhalten, entzieht sich der Kenntnis der zuständigen Behörde. 2. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die verurteilten Somalier jetzt? Die fünf in Hamburg verbliebenen Personen sind im Besitz einer Duldung. Drucksache 21/12455 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Gibt es inzwischen Pläne, die verurteilten Somalier abzuschieben? Wenn ja, wie sehen diese aus, wenn nein, was steht dieser Maßnahme im Wege? 4. Wie sehen die Behörden inzwischen die Perspektiven der betroffenen Somalier? In allen Fällen wurde eine Ausweisungsverfügung erlassen, von der eine zwischenzeitlich durch einen gerichtlichen Vergleich wieder aufgehoben wurde. In einem Fall ist das Rechtsmittelverfahren noch anhängig. Zwei Personen haben Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt, die sich aktuell in Prüfung befinden. Alle Personen sind nicht im Besitz eines Passes, da die somalische Botschaft in Deutschland keine Pässe ausstellt und darüber hinaus auch keine für Rückführungen geeigneten Flugverbindungen nach Somalia zur Verfügung stehen. Darüber hinaus liegen in zwei Fällen schützenswerte Beziehungen zu bleibeberechtigten Familienmitgliedern vor. Eine Durchsetzung der Ausreisepflicht ist somit gegenwärtig nicht möglich . 5. Gab es seit 2015 Abschiebungen nach Somalia? Wenn ja, wie viele? Nein. Siehe auch Antwort zu 3. und 4. 6. Haben die Hamburgischen Behörden das Ersuchen des Somaliers, der in seine Heimat freiwillig zurückkehren wollte, unterstützt? Alle Personen, die einen Ausreisewunsch geäußert haben, wurden bei der Ausreise durch das Flüchtlingszentrum und die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt. 7. Sind die Somalier immer noch bei sozialen Einrichtungen untergebracht? 8. Wie wohnen die Somalier in Hamburg? Zwei Personen sind öffentlich-rechtlich untergebracht. Die übrigen drei Personen wohnen in Privatwohnungen. 9. Wie verdienen die Somalier ihren Unterhalt? Die fünf betroffenen Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz . 10. Haben einige von ihnen einen Schulabschluss in Hamburg erworben? Wenn ja, welchen? Ob die Betroffenen einen Schulabschluss erworben haben, ist nicht bekannt. In den Ausländerakten ist bei keiner Person ein Nachweis über einen Abschluss enthalten. 11. Sind einige der verurteilten Somalier wieder straffällig geworden? Wenn ja, welche Straftaten haben sie begangen? Für den Personenkreis sind keine neuen Verurteilungen bekannt. Im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, Verfahrensabschlüsse mitzuteilen, die entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen sind. Für die Beantwortung der Frage wird auf Daten aus dem bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingesetzten Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA zurückgegriffen. Da dieses System nicht für Statistikzwecke konzipiert wurde, erfolgen diese Angaben mit Vorbehalt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Aktuelle Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sind nicht verfügbar.