BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12456 21. Wahlperiode 03.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 26.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Verhindert der Eingabenausschuss Abschiebungen? – Wie ist die Situation in Hamburg? Am 19.03.2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ von der gestiegenen Anzahl an Bitten und Beschwerden an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Insgesamt habe sich die Zahl der sogenannten Eingaben von 888 auf 956 erhöht, wovon einem Drittel stattgegeben worden sei. Vor allem abgelehnte Asylbewerber hätten das Instrumentarium der Eingabe genutzt, um gegen ihre Abschiebung vorzugehen. Folglich sei auch hier die Zahl der Eingaben von 361 im Jahr 2016 auf 457 im Jahr 2017 gestiegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bürgerschaftskanzlei, die den Eingabenausschuss administrativ betreut, hat auf Nachfrage von einem Antwortbeitrag im Rahmen der gestellten Schriftlichen Kleinen Anfrage abgesehen, da der Fragesteller sich die begehrten Informationen auf direktem Weg bei der Bürgerschaft beziehungsweise deren Präsidentin beschaffen könnte. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der Eingaben wurden von abgelehnten Asylbewerbern 2017 eingebracht? Bitte nach Herkunftsland und Geschlecht aufschlüsseln. a) Woher stammen diese Asylbewerber im Einzelnen? Bitte auch Herkunftsland , Alter und Geschlecht nennen. b) Wie stellt sich die aufenthaltsrechtliche Situation der Asylbewerber dar? Bitte auch Einreisedatum sowie Grund und Datum des negativen Verfahrensbescheids nennen. c) Wo sind die abgelehnten Asylbewerber nach dem Bescheid ihres Antrages untergebracht? 2. Wie vielen der Eingaben wurde stattgegeben? Bitte nach Herkunftsland und Geschlecht aufschlüsseln. Eine Statistik im Sinne der Fragestellungen wird von der Ausländerbehörde nicht geführt. Eine nachträgliche händische Auswertung mehrerer Tausend infrage kommenden Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche juristischen Auswirkungen hat eine Eingabe auf das bereits abgelehnte Asylgesuch? Gibt es Fristen, innerhalb derer ein abgelehnter Asylbewerber ausreisen muss? Falls ja, welche? Drucksache 21/12456 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls nein, warum nicht beziehungsweise welche Regelungen greifen sonst? Auf die Ablehnung eines Asylantrags durch das dafür nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Asylgesetz zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Bundesbehörde hat eine Eingabe bei der Hamburgischen Bürgerschaft keine juristischen Auswirkungen. Während eines anhängigen Eingabeverfahrens wird die Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht von der Ausländerbehörde nicht vollstreckt, es sei denn, es wird ein Benehmen mit dem Eingabenausschuss hergestellt. Die Ausreisefristen abgelehnter Asylbewerber richten sich nach §§ 30 fortfolgende Asylgesetz. 4. Wie lange dauert die Bearbeitung einer solchen Eingabe im Durchschnitt ? 5. Wovon hängt die Bearbeitungsdauer in der Regel ab? Siehe Vorbemerkung. 6. Bedarf es eines Rechtsbeistands, um eine Eingabe zu tätigen? Wenn ja, wer übernimmt die Kosten hierfür? Nein. 7. Wie viele Eingaben wurden bis dato 2018 von abgelehnten Asylbewerbern gestellt? Bitte nach Herkunftsland und Geschlecht aufschlüsseln. Nach einer Auswertung der Ausländerbehörde wurden zum Stand 26. März im Jahr 2018 insgesamt 59 Eingaben von abgelehnten Asylbewerbern gestellt. 48 Eingaben betrafen männliche Personen, elf Eingaben betrafen weibliche Personen. Die Aufschlüsselung nach Herkunftsländern ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Herkunftsland Anzahl Eingaben Afghanistan 7 Ägypten 8 Albanien 3 Armenien 1 Aserbaidschan 1 Eritrea 4 Ghana 2 Irak 6 Iran 3 Kolumbien 1 Libanon 1 Marokko 1 Mazedonien 2 Montenegro 1 Niger 1 Nigeria 1 Russische Föderation 4 Saudi-Arabien 1 Senegal 1 Serbien 3 Somalia 5 Syrien 2 Gesamt 59 Im Übrigen siehe Vorbemerkung.