BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12471 21. Wahlperiode 03.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 27.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Beschäftigungsverhältnisse in der Staatsoper – Nachfrage zu Drs. 21/11869 In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Minijob-Sackgasse auch bei Beschäftigung in städtischen Betrieben?“ (Drs. 21/11869) führt der Senat auf die Frage, wie viele geringfügige Beschäftigungsverhältnisse es in der Hamburger Verwaltung, den Landesbetrieben und der öffentlichen Verwaltung gibt, auch die Zahlen für die Staatsoper auf. Hierbei fällt auf, dass im Jahr 2017 90,0 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse als Minijobs ausgestaltet gewesen sein sollen. In absoluten Zahlen waren das 647 bei einer Gesamtzahl von 719. In den Vorjahren schwankte der Minijob-Anteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl danach zwischen 60 Prozent und 99,4 Prozent. Aufgrund dieser auffälligen Zahlen besteht Aufklärungsbedarf über die genaue Beschäftigungsstruktur. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die in der Antwort auf die Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/11869 aufgeführten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind im Wesentlichen Tätigkeiten für die Hamburgische Staatsoper, für die Aufwandsentschädigungen bezahlt werden, die aber ihrerseits in den meisten Fällen nicht sozialversicherungspflichtig sind. Dies betrifft im Wesentlichen Tätigkeiten in den Bereichen Sonderchor und Statisterie, die spielplanabhängig erfolgen. Außerdem wird in diesen Fällen eine Rahmenvereinbarung geschlossen, sodass bei der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/11869 alle aktiven Vereinbarungen genannt wurden, von denen allerdings nur ein kleinerer Teil im jeweiligen Jahr eingesetzt wurde. Des Weiteren wurden bei der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/11869 für die Hamburgische Staatsoper irrtümlich alle Festbeschäftigten ohne geringfügig Beschäftigte angegeben, sodass das Verhältnis zu der Gesamtzahl der Beschäftigungsverhältnisse nicht aussagekräftig ist. Insgesamt ist also der „Minijob- Anteil“ einerseits geringer als angegeben, andererseits aufgrund der Art der geringfügigen Tätigkeiten in einem Theater zu erklären. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Staatsoper GmbH wie folgt: 1. Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsstellen gab es in den Jahren 2010 bis heute in der Staatsoper? Bitte nach Monaten und m/w aufschlüsseln. Bitte auch VZÄ angeben. Drucksache 21/12471 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen waren 2010 bis heute bei der Staatsoper geringfügig beschäftigt? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogen von 2010 bis heute zusätzlich zu ihrem Gehalt aufstockende Leistungen nach dem SGB II? 4. In welchen Arbeitsabteilungen werden geringfügig Beschäftigte vorwiegend eingesetzt? Bitte auch in relativen Zahlen angeben. 5. Wie viele Personen arbeiten in den einzelnen Arbeitsabteilungen als Vollzeitbeschäftigte, als Teilzeitbeschäftigte (auch angeben als VZÄ), geringfügig Beschäftigte, als Honorarkräfte und in sonstigen Beschäftigungsformen ? 6. Wie sind die Beschäftigungsverhältnisse für Komparsinnen und Komparsen ausgestaltet? 7. Wie viele bei Drittfirmen angestellte Personen arbeiten in der Staatsoper ? 8. In Drs. 20/11921 vom 30. Mai 2014 berichtet der Senat, dass die Staatsoper für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des sogenannten Vorderhauses , die überwiegend bei der Firma Eventteam Veranstaltungsservice und -management GmbH beschäftigt sind, in Verhandlungen erreicht habe, dass diese Drittfirma eine Verpflichtungserklärung abgegeben habe, ihre in der Oper eingesetzten Beschäftigten ab der Spielzeit 2014/2015 unter Einhaltung der Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes zu entlohnen. Gibt es eine entsprechende Nachfolgevereinbarung zum Bundesmindestlohngesetz? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen erfordert eine gesicherte und aussagekräftige Beantwortung der Fragen eine umfangreiche Recherche, die nach Auskunft der Hamburgischen Staatsoper GmbH in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden, feiertagsbedingt verkürzten Zeit nicht möglich ist.