BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12476 21. Wahlperiode 03.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 28.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebungen nach Afghanistan (XI) Trotz der katastrophalen Sicherheitslage wurden am 26.03.2018 vom Flughafen Leipzig/Halle erneut Geflüchtete mit einer Chartermaschine nach Afghanistan abgeschoben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zur vollständigen Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage müssen weitere Behörden beteiligt sowie umfangreiche Datensätze und Akten händisch ausgewertet werden. Dies war in der zur Verfügung stehenden, feiertagsbedingt verkürzten Bearbeitungszeit , nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Personen hatte die zuständige Behörde für die Sammelabschiebung vorgesehen? Sechs. 2. In wie vielen Fällen wurde die Abschiebung verhindert a. aufgrund einer Eingabe? b. aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung? In keinem Fall. c. aus anderen Gründen (bitte darlegen)? In zwei Fällen lag nach Asylfolgeantragstellung die nach § 71 Absatz 5 Satz 2 Asylgesetz erforderliche Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nicht vor. In zwei weiteren Fällen ist der Aufenthalt unbekannt. 3. Nach welchen Kriterien hat die Ausländerbehörde die Personen ausgewählt , die abgeschoben werden sollten beziehungsweise abgeschoben wurden? Bitte detailliert darstellen. Siehe Drs. 21/10786. 4. Bitte machen Sie zu den abgeschobenen Personen die folgenden Angaben , aufgeschlüsselt nach Personen: a. Geschlecht Männlich. b. Alter Die Personen waren zum Zeitpunkt der Maßnahme 22 beziehungsweise 29 Jahre alt. Drucksache 21/12476 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Abschiebung d. Zeiträume, für die der Personen ein Aufenthaltstitel erteilt war und einschlägige Vorschrift des Aufenthaltsgesetz e. Datum eines etwaigen Asylantrages und Daten etwaiger Folgeanträge f. War im Zeitpunkt der Abschiebung über einen Folgeantrag noch nicht bestandskräftig entschieden? g. Rechtskräftige Verurteilungen der jeweiligen Person zu Straftaten (mit Angabe der einschlägigen Strafvorschrift, der Art der Strafe, des Tatzeitpunktes und des Strafmaßes) Siehe Vorbemerkung. h. Wurde die Person aus der Strafhaft heraus abgeschoben? In beiden Fällen: nein. i. Wurde zur Sicherung der Abschiebung Sicherungshaft/Abschiebungshaft beziehungsweise Ausreisegewahrsam angeordnet? In einem Fall: ja. j. Wurde ein etwaiger Antrag auf richterliche Anordnung von Sicherungshaft beziehungsweise Ausreisegewahrsam vor Festnahme der Person gestellt? k. Waren der Ausländerbehörde zum Zeitpunkt der Abschiebung aktuelle Erkrankungen bekannt? Bitte auch Erkrankungen angeben, die nicht zu einer Flugreiseuntauglichkeit geführt haben. l. Gehört die Person einer ethnischen oder religiösen Minderheit an, die in Afghanistan bedroht, geächtet, diskriminiert beziehungsweise verfolgt wied? Bitte detailliert darstellen nach religiösen und ethnischen Minderheiten beziehungsweise Minderheiten sexuellen Orientierung . m. Wie viele der tatsächlich abgeschobenen beziehungsweise zur Abschiebung vorgesehenen, aber nicht abgeschobenen Personen sind Mitglieder einer Familie, die aus mehreren Schutzsuchenden besteht? Siehe Vorbemerkung. 5. Bitte machen Sie zu dem Personenkreis der für den Flug ursprünglich vorgesehen, aber dann nicht abgeschobenen Personen die Angaben wie in 4 a. bis m., aufgeschlüsselt nach Personen. Sofern aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben gemacht werden können, bitte anonymisiert oder in Personenzahlen darstellen. Entsprechend 4.a.: männlich. Entsprechend 4.b.: eine Person war 19, zwei Personen waren 24 und eine Person war 27 Jahre alt. Entsprechend 4.h.: entfällt. Entsprechend 4.i.: in zwei Fällen: ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele Afghaninnen und Afghanen sind seit Januar 2018 jeweils freiwillig nach Afghanistan ausgereist? Wie viele davon sind Kinder? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12476 3 7. Wie viele Plätze werden Hamburg bei der nächsten Sammelabschiebung „zur Verfügung gestellt“ beziehungsweise will der Senat in Anspruch nehmen? a. Für wann ist diese terminiert? Die Planungen sind diesbezüglich noch nicht abgeschlossen, im Übrigen siehe Drs. 21/10786. 8. Wie viele Straftäterinnen und Straftäter mit afghanischer Staatsangehörigkeit befinden sich derzeit in hamburgischen Haftanstalten? a. Wie hoch ist die jeweilige Reststrafe? b. Sollen beziehungsweise ab wann können sie abgeschoben werden? Siehe Vorbemerkung.