BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12504 21. Wahlperiode 06.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 29.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Übernahme des BAföG-Anteils durch den Bund (II) In der Drs. 21/11770 beantwortete der Senat bereits einige Fragen zur Übernahme des BAföG-Anteils durch den Bund. Für das Jahr 2016 entstand für das Bundesland Hamburg ein finanzieller Aufwand für den Bund in Höhe von 92,96 Millionen Euro.1 Im Halbjahresbericht (Drs. 21/10110) wird zum Produkt „BAföG“ in Produktgruppe (PG) 248.01 ein Fortgeschriebener Plan 2017 mit Kosten in Höhe von 99,5 Millionen Euro und Erlösen in Höhe von 99,1 Millionen Euro ausgewiesen. Die Haushaltsrechnung 2016 (Drs. 21/10405) wiederum wies ein Ist von 83,5 Millionen Euro Kosten sowie 85,3 Millionen Euro Erlösen aus, was 13,6 beziehungsweise 12,6 Millionen Euro unterhalb des Fortgeschriebenen Plans 2016 lag. Im Produkt BAföG (IPR-Nummer 511) wird gemäß entsprechenden Erläuterungen im Haushaltsplan 2017/2018 das Inlands- und Auslands-BAföG veranschlagt sowie die Kosten für die Bearbeitung des BAföG. In der Drs. 21/11770 teilte der Senat mit, dass im Jahr 2016 25.253 Studierenden BAföG bewilligt worden ist und dass der durchschnittliche Förderbetrag 498 Euro pro Monat betragen hat. Dies entspräche einer Gesamtsumme von circa 150 Millionen Euro im Jahr. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie genau setzen sich die Erlöse und Kosten des Produkts „BAföG“ in PG 248.01 zusammen? Die Produktgruppe 248.01 beinhaltet Erlöse und Kosten für die Förderung von Studierenden nach dem BAföG an den Hamburger Hochschulen sowie Studierenden und Schülern aus dem gesamten Bundesgebiet, die einen Teil der Ausbildung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) durchführen. Die Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg für die USA ergibt sich aus § 45 Absatz 4 BAföG in Verbindung mit der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland (BAföG-AuslandszuständigkeitsV). Dies schließt die für die Durchführung des BAföG beim Studierendenwerk Hamburg entstehenden Kosten sowie die Zuweisungen des Bundes, der KfW und Rückzahlungen des Bundesverwaltungsamtes ein. 2. Wie erklärt sich die Differenz zwischen dem potenziellem Förderanspruch von hochgerechnet circa 150 Millionen Euro und der im Haushaltsplan ausgewiesenen Auszahlung von lediglich 92,96 Millionen 1 Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 7, Bildung und Kultur, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), 2016, Seite 11. Drucksache 21/12504 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Euro? Womit erklärt sich zudem die Differenz zu den in der Haushaltsrechnung genannten Zahlen? Die Angaben in der Drs. 21/11770 für das Jahr 2016 beziehen sich auf die Gesamtzahl der in Hamburg geförderten Studierenden sowie der geförderten Schüler und Schülerinnen. Im Einzelplan 3.2 wird ausschließlich der Aufwand für Studierende an den Hamburger Hochschulen sowie Studierende und Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Bundesgebiet, die einen Teil der Ausbildung in den Vereinigten Staaten von Amerika durchführen, ausgewiesen. Die Förderung nach dem BAföG von Schülerinnen und Schülern im Inland wird durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte ausgeführt und im Einzelplan 3.1 der Behörde für Schule und Berufsbildung ausgewiesen. Der finanzielle Aufwand im Kalenderjahr hängt von der individuellen Förderdauer ab, die in Abhängigkeit von Beginn und Ende des Bewilligungs- und Förderungszeitraumes weniger als zwölf Monate im Kalenderjahr betragen kann. Während in der Veranschlagung die Plandaten auf der Grundlage von Vorjahresdaten und Erfahrungswerten erhoben werden, hängt das IST in der Haushaltsrechnung maßgeblich von den Antragszahlen und der Höhe der Bewilligungen ab.