BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12507 21. Wahlperiode 06.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 29.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Die Schlussbilanz des ehemaligen Finanzsenators Der Finanzsenator ist direkt verantwortlich für den Hamburger Haushalt, Steuern und Immobilien, die öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen, die Bezirke sowie zahlreiche weitere Querschnittsfunktionen anderer Fachbehörden . Zum Ende seiner Amtszeit hat der ehemalige Finanzsenator eine magere Bilanz vorzuweisen: Hamburgs Schulden sind stärker gestiegen als die aller anderen Bundesländer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind Hamburgs Schulden im Jahr 2017 um 4,7 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sind die Steuereinnahmen historisch einmalig hoch. Innerhalb von drei Jahren hat sich die Verschuldung in den Nebenhaushalten auf 10 Milliarden Euro verdoppelt. Neben dieser mageren Schlussbilanz wirft auch die Amtsführung des ehemaligen Finanzsenators Fragen auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Aufgabenbereiche hat die Finanzbehörde seit dem 1. März 2011 aus der Finanzbehörde an andere Fachbehörden abgegeben? Im Juli 2014 wurde die Zuständigkeit für die Projektierungsgesellschaft Finkenwerder mbH & Co. KG (ProFi) an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) abgegeben (siehe Drs. 20/14116). Zum 31. Dezember 2014 wurde der Behörden- Transport-Service aufgelöst und Teilaufgaben funktionsorientiert zur Senatskanzlei – Staatsamt, die Behörde für Inneres und Sport – Polizei und den Landesbetrieb Verkehr verlagert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurde im Rahmen der Aufgabenkritik die bis dahin von der Vorprüfungsstelle 1 der Finanzbehörde wahrgenommene Kassenaufsicht über die Zahlstellen und Zahlstellen der besonderen Art sowie die Prüfung der technischen Sicherheit und Einhaltung von IT- und Berechtigungsbestimmungen bei SAP-Verfahren und Fachverfahren mit Bezug zum Kassen- und Rechnungswesen an die jeweils zuständigen Behörden und Ämter abgegeben. Im September 2016 ging die Zuständigkeit für die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH an die BWVI, da der Bereich des Hochbaus auf die Sprinkenhof GmbH übertragen wurde und sich die von der ReGe bearbeiteten Infrastrukturprojekte überwiegend in unmittelbarer Verantwortung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation befanden. 2. Welche Aufgabenbereiche wurden in Landesbetriebe ausgegliedert? Zur Gründung des Landesbetriebs Gebäudereinigung Hamburg siehe Drs 20/4636, zur Gründung des Landesbetriebs SBH | Schulbau Hamburg siehe Drs. 20/5317 und zur Gründung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen siehe Drs. 20/5318. Darüber hinaus wurden aus dem Amt für Haushalt und Aufgabenplanung zum 1. Januar 2014 die Fachliche Leitstelle Ressourcensteuerung, zum 1. Juli 2015 der zentrale Rechnungseingang sowie die Zentralbuchhaltung für die Kernver- Drucksache 21/12507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 waltung sowie die Betreuung der dazugehörigen Systemkomponenten und zum 1. Januar 2016 aus dem Projekt SNH die Fachliche Leitstelle Haushaltsplanung und BI in die Kasse.Hamburg eingegliedert, um die entsprechenden Aufgaben durch einen Landesbetrieb als zentralen Dienstleister im Rechnungswesen fachlich besser und effizienter wahrzunehmen. 3. Warum wurden diese Aufgabenbereiche jeweils abgegeben? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. 4. Für das Thema IT und Digitalisierung war ursprünglich die Finanzbehörde zuständig, bis diese Aufgabe zum 1.1.2018 an die Senatskanzlei übergeben wurde. a. Warum war die Finanzbehörde ursprünglich für das Thema IT und Digitalisierung zuständig? Die Finanzbehörde ist seit Mitte der Neunzigerjahre zuständig für grundsätzliche Aufgaben der Organisation innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). E-Government und IT-Steuerung wurden dort mit angebunden. b. Was hat die Finanzbehörde bis zur Übergabe dieser Aufgabe an die Senatskanzlei zum 31.12.2017 zum Thema IT und Digitalisierung erarbeitet? Die für E-Government und IT-Steuerung zuständige Organisationseinheit der Finanzbehörde hat für die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der FHH die infrastrukturellen Grundlagen geschaffen, Verwaltungsaufgaben sicher, wirtschaftlich sowie modern und zeitgemäß zu erfüllen. Dazu gehören neben einer modernen, technikunterstützten Arbeitsplatzausstattung für die Beschäftigten diverse Services für die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen wie auch die Gründung und Steuerung der Mehrländeranstalt Dataport AöR. c. Wann wurde von wem entschieden, die Verantwortung für Thema IT und Digitalisierung an die Senatskanzlei zu übertragen und wann wurde dies vollzogen? d. Warum wurde die Verantwortung das Thema IT und Digitalisierung an die Senatskanzlei übertragen? Der Senat hat am 14. November 2017 nach Abstimmung zwischen dem Ersten Bürgermeister , dem Präses der Finanzbehörde und dem Chef der Senatskanzlei eine Änderung seiner Geschäftsverteilung beschlossen und die Zuständigkeit für IT und E-Government auf den Ersten Bürgermeister und den Chef der Senatskanzlei übertragen . Mit der Bündelung der Kompetenzen und Zuständigkeiten in der Senatskanzlei sollte eine zentrale Einheit geschaffen werden, von der die notwendigen technischen, organisatorischen oder auch rechtlichen Veränderungsprozesse unter enger Einbeziehung der jeweils zu beteiligenden städtischen Akteure angeregt, gestaltet und geprägt werden können. Gleichzeitig wurde damit der gesamtstädtischen Bedeutung und dem Charakter von Digitalisierungsprozessen als Querschnittsaufgabe Rechnung getragen. 5. Wie viele und welche der seit dem 1. März 2011 in der Finanzbehörde neu besetzten leitenden Stellen ab Regierungsdirektor wurden a. ohne Ausschreibung, b. nach interner Ausschreibung, c. nach öffentlicher Ausschreibung neu besetzt? Siehe Anlage. 6. Wie viele Stellen wurden seit 2011 in der Präsidialabteilung der Finanzbehörde neu geschaffen oder dorthin aus anderen Bereichen verlagert? Welche Stellen welcher Besoldungsgruppe waren dies genau? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12507 3 Seit 2011 wurde eine Referentenstelle (Wertigkeit A 13) und eine Sachbearbeiterstelle (Wertigkeit A 7) aus der Präsidialabteilung in andere Fachbereiche abgegeben. Im Übrigen siehe Drs. 21/8208. 7. Wie viele leitende Stellen ab Regierungsdirektor in der Finanzbehörde waren seit dem 1. März 2011 für wie lange jeweils unbesetzt? Bitte für jeden Monat die Zahl der jeweils unbesetzten Stellen angeben. Die leitenden Stellen werden in der Finanzbehörde grundsätzlich sofort nachbesetzt. Trotz standardisierter Personalnachbesetzungsverfahren können zeitliche Vakanzen nicht ausgeschlossen werden, sind aber grundsätzlich nicht beabsichtigt. Der Beginn eines rechtzeitigen Nachbesetzungsverfahrens sowie Verhandlungen über Wechselzeitpunkte obliegen den Fachbereichen und werden statistisch nicht gesondert erfasst, daher liegen die erfragten Daten nicht im gewünschten Detailierungsgrad vor. 8. Wie viele leitende Stellen in der Finanzbehörde sind derzeit unbesetzt beziehungsweise nur zur Überbrückung besetzt? 9. Warum sind die unter 7. genannten leitenden Stellen unbesetzt? 10. Wurden die unter 7. genannten leitenden Stellen öffentlich ausgeschrieben ? Wenn ja, wann wurden diese jeweils ausgeschrieben, für wie lange und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Derzeit gibt es sechs unbesetzte leitende Stellen. Eine ist kommissarisch besetzt (siehe Drs. 21/11301), jeweils eine wird zum 01. Mai 2018 beziehungsweise 15. Mai nachbesetzt. Drei weitere Stellen sind aufgrund eines bestehenden Umstrukturierungsprozesses im Fachbereich derzeit unbesetzt. Im Übrigen siehe Anlage sowie http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport. HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/88cf4703-b7dc- 4abd-9640-62c7234f0e68/Akte_109.94-17_1.pdf. Drucksache 21/12507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Ohne Ausschreibung 2013 A16 Geschäftsführung der Kasse.Hamburg1 2013 A16 SBH Abteilungsleitung Energiemanagement2 2015 A15 Referatsleitung 4142 2017 A16 Abteilungsleitung 242 2017 A16 Leitung des Projektes HSH3 Interne Ausschreibung 2011 A16 Abteilungsleitung 33 2011 A15 Referatsleitung 511 2012 A15 Referatsleitung 232 2012 A16 Leitung des Projektes SNH 2012 A15 Referatsleitung 550 2012 A15 Referatsleitung 510 2013 A15 Referatsleitung 530 2013 A15 Referatsleitung 411 2013 A15 Referatsleitung 412 2013 A15 Referatsleitung 433 2013 A15 Referatsleitung 441 2013 A15 Referatsleitung 121 Verwaltungsmodernisierung 2013 A15 Referatsleitung 433 2013 A15 Sachgebietsleitung FL Ressourcensteuerung Amt 2 2013 A15 stellvertretende Referatsleitung 224 Konzernabschluss 2013 A15 Referatsleitung 241 2013 A15 Referatsleitung 124 2013 A15 Referatsleitung 222 2013 A15 SBH Abteilungsleitung Recht/Gremien 2014 A15 Referatsleitung 332 2014 A15 Leitung der Präsidialabteilung 2014 A15 Referatsleitung 313 2014 A15 Referatsleitung 211 2014 A16 Leitung der Innenrevision 2014 A16 Abteilungsleitung 32 2014 A15 Referatsleitung 532 2015 A15 Referatsleitung 541 2015 A15 Referatsleitung 174 2015 A15 Referatsleitung 121 2015 A15 Referatsleitung 124 2015 A15 Referatsleitung 125 2015 A15 Referatsleitung 131 2015 B3 Vorsitz Kommission für Bodenordnung 2015 A15 Referatsleitung 521 2016 A16 Abteilungsleitung 51 2016 A15 SBH Bereichsleitung Finanzen 2016 A15 SBH Abteilungsleitung Personal 2016 A15 Referatsleitung 132 2016 A15 Referatsleitung 113 2016 A15 Referatsleitung 432 2016 A15 Referatsleitung 540 2016 A15 Referatsleitung 553 2017 A15 Leitung Präsidialabteilung 2017 A15 Abteilungsleitung Stabsstelle FR2 2017 A15 Referatsleitung 451 2017 A15 Referatsleitung 332 2017 A16 Referatsleitung 111 2017 A16 Abteilungsleitung 33 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12507 5 2018 B 3 Abteilungsleitung 54 2018 A15 Referatsleitung 131 2018 A15 Referatsleitung 123 2018 B3 Abteilungsleitung 21 Nach öffentlicher Ausschreibung 2014 A16 Leitung FR 2017 A15 SBH Abteilungsleitung Schulbauregion Bergedorf 2018 B6 Amtsleitung 5 Darüber hinaus wurden Stellen nach einer Aktualisierung der Stellenbeschreibung und Neubewertung gehoben, ohne diese neu zu besetzen. Erläuterung: 1 Zeitkritische behördeninterne Umsetzung 2 Wertgleiche Umsetzung 3 Spezialqualifikation erforderlich, befristete Einstellung für die Dauer des Projekts