BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1251 21. Wahlperiode 18.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 10.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Spiegel an der Ampel zum Schutz von Radfahrern Als Begründung für die zunehmende Verlagerung des Radverkehrs auf die Straße nennt der Senat den Schutz der Radfahrer. Rechts abbiegende Autofahrer würden geradeaus fahrende Radfahrer auf einem parallelen Radweg nicht sehen. In der Fahrradstadt Münster gibt es zunehmend an der Ampel Spiegel, die dem abbiegenden Autofahrer Einblick in den parallel laufenden Radweg ermöglichen. Auf diese Weise wird die Gefahr, dass Radfahrer übersehen werden, vermieden. Ich frage den Senat: 1. Hält der Senat die Anbringung solcher Spiegel für sinnvoll? Wenn nein: warum nicht? Nein. Derartige Verkehrsspiegel ermöglichen einen Einblick allenfalls vor dem Abbiegen und nicht während des Abbiegens, sind bei durchgängiger Fahrt wirkungslos und bergen unter anderem folgende Sicherheitsrisiken:  Spiegelbildliche Darstellungen und Verzerrungen der realen Verkehrssituation führen zu Fehleinschätzungen.  Unterscheidungen zwischen fahrenden und haltenden Fahrzeugen sind erst nach längeren Beobachtungen möglich.  Klimatische Einflüsse wie Regen, Kondenswasser, Schnee, Eis und so weiter sind über große Teile des Jahres zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten für die Funktion der Spiegel nachteilig oder machen sie ganz unwirksam.  Bei Sonneneinstrahlung können Verkehrsteilnehmer geblendet werden.  Im Laufe der Zeit senkt die Materialanfälligkeit, die sich hauptsächlich durch Blindstellen bemerkbar macht, den Gebrauchswert erheblich. Verkehrsspiegel sind zudem keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Durch den Einsatz von Verkehrsspiegeln werden die von jedem Fahrzeugführer an unübersichtlichen Stellen eigenverantwortlich und gegebenenfalls unter Nutzung der am Fahrzeug vorgeschriebenen Spiegel zu beachtenden Verhaltensregeln der Straßenverkehrs-Ordnung in den Hintergrund gedrängt. 2. Welche Kosten verursacht ein solcher Spiegel? Es würden Materialkosten, Kosten für Lagerhaltung, für Lieferung und Montage, Ersatz, gegebenenfalls Anpassungskosten an Masten oder anderen Anbringungsgegenständen sowie Kosten für Unterhaltung und Reparaturen anfallen. Insbesondere Drucksache 21/1251 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die Kosten für Lagerhaltung, Anlieferung, Unterhaltung und Reparaturen/Ersatz sind hierbei zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig quantifizierbar. Auf dem Markt sind Spiegel unterschiedlicher Hersteller und Arten zu finden. Die reinen Materialkosten belaufen sich je nach Spiegel und Ausstattung (zum Beispiel beheizt) auf 100 bis 350 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. 3. Wie viele dieser Spiegel wurden bisher in Hamburg eingebaut? Bitte die jeweiligen Stellen angeben. Keine. 4. Plant der Senat, (weitere) solche(r) Spiegel einzubauen und dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen? Wenn ja: wann? Wenn nein: warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. In welchen anderen Städten sind solche Spiegel installiert worden? Mit welchem Erfolg? Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde sind Spiegel an Lichtzeichenanlagen in den Städten Münster und Freiburg angebracht. Nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) haben die Spiegel in Freiburg keine positiven beziehungsweise belastbaren Effekte gezeigt. Die Stadt Berlin hat nach einer Erprobungsphase Abstand von einer stadtweiten Aufstellung weiterer Spiegel unter anderem wegen ausbleibender signifikanter Änderungen der Verkehrsunfallentwicklung, möglicher Verkehrsgefährdung (zum Beispiel durch Blendung) und dem Aufwand für die Unterhaltung genommen.