BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12519 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 03.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Lärmschutz bei der Güterumgehungsbahn in Eidelstedt und Stellingen Von der Güterumgehungsbahn geht für die Anwohner in Eidelstedt und Stellingen eine teils erhebliche Lärmbelastung aus. Insbesondere seit dem vergangenen Sommer kommt es nach Aussagen zu einer verstärkten Belastung . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Welche Emissionswerte in dB(A) lassen sich für die Güterumgehungsbahn in Stellingen sowie Eidelstedt angeben? Für die Güterumgehungsbahn liegen keine aktuellen Emissionswerte vor. Für die Immissionswerte aus der Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes im Jahr 2017 siehe http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/ eba. 2. Gibt es entlang der Stecke spezifische Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner? Wenn ja, in welcher Form und sorgen diese dafür, dass die zulässigen Grenzwerte bei den Immissionen in dB(A) nicht überschritten werden? An der Güterumgehungsbahn im Bereich Eidelstedt und Stellingen wurden im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes bereits verschiedene aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Weiteres zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Lärmschutz siehe Drs. 21/8576. 3. Gab es in den letzten zwölf Monaten bauliche Maßnahmen wie beispielsweise Rodungs- oder Vegetationsarbeiten, die in unmittelbarer Nähe der Gleise der Güterumgehungsbahn in Eidelstedt und Stellingen durchgeführt worden sind? Wenn ja, zu welchem Zweck? Wurde dabei im Vorfeld die lärmschützende Funktion der Vegetation berücksichtigt sowie entsprechend kompensiert ? Mit welchen Immissionen in dB(A) wurde im Anschluss an die Maßnahmen gerechnet? Sind die baulichen Veränderungen durch die Stadt, die Bahn oder andere Urheber angeregt und durchgeführt worden ? Wenn nein, gab es im genannten Zeitraum andere Veränderungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Güterumgehungsbahn, die eine erhöhte Lärmbelästigung zur Folge haben könnten? Drucksache 21/12519 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. 4. Gibt es zukünftige Planungen, die eine Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen an der Güterumgehungsbahn in Eidelstedt und Stellingen vorsehen? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem finanziellen Aufwand? Geschieht dies im Rahmen des freiwilligen Investitionsprogramms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“? Ab wann ist mit einer Umsetzung der gegebenenfalls geplanten Maßnahmen zu rechnen und welche Immissionswerte in dB(A) sind im Anschluss zu erwarten? Wenn nein, warum nicht? Das Gesamtkonzept der Lärmsanierung wird derzeit überarbeitet und bundesweit werden alle Streckenabschnitte erneut in die Betrachtung einbezogen. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber getroffen werden, ob im Rahmen dieser Überarbeitung zukünftig ein Anspruch auf weitere Lärmschutzmaßnahmen besteht.