BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1252 21. Wahlperiode 18.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 10.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Krankenstand in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung Laut Medienberichten betrug der Krankenstand in Hamburg im Jahre 2014 insgesamt 5,29 Prozent. Ich frage den Senat: 1. Wie hoch ist der Krankenstand im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte aufschlüsseln nach Beamten und Angestellten sowie nach Mitarbeitern der Kernverwaltung und sonstigen Mitarbeitern . Siehe Drs. 21/1000. 2. Sofern der Krankenstand höher ist als in der Privatwirtschaft: Wie erklärt der Senat diesen Unterschied? Es gibt keine statistischen Angaben zum Krankenstand „in der Privatwirtschaft“, der mit dem in der Antwort zu 1 dargestellten Krankenstand im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg, der auf eigenen statistischen Erhebungen der Freien und Hansestadt Hamburg beruht, in statistisch vertretbarer Weise in Relation gebracht werden kann. 3. Was unternimmt der Senat zum gesundheitlichen Schutz seiner Mitarbeiter ? Siehe Drs. 21/1000. 4. Wie viele Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg hat das Amt für Arbeitsschutz (AfA) in den Jahren 2013, 2014 und 2015 untersucht ? Besichtigungen und Überprüfungen der Arbeitsschutzorganisation in Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg durch das Amt für Arbeitsschutz: 2013: 82 2014: 126 2015: 83 5. Welche dieser Einrichtungen wurde daraufhin in Gruppe III (Betriebe, die nicht alle Arbeitsschutzvorschriften erfüllen) eingestuft? Bitte diese Einrichtungen nennen. Überprüfungen der Arbeitsschutzorganisation in den Jahren 2013 bis 2015 haben ergeben, dass folgende Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg keine angemessene Arbeitsschutzorganisation hatten beziehungsweise zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht alle Arbeitsschutzvorschriften erfüllten: Drucksache 21/1252 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Name Gymnasium Oberalster Gymnasium Ohlstedt Anton-Ree-Schule Allermöhe Elbinselschule Grundschule Eckerkoppel Grundschule Poppenbüttel mit Vorschule Max-Schmeling-Stadtteilschule ReBBZ Altona Standort Carsten-Rehder-Straße Bildung ReBBZ Altona-West Beratung und Bildung ReBBZ Bergedorf Schule Reinbeker Redder mit Vorschule Schule Genslerstraße Schule Kapellenweg Schule Lämmersieth Schule Marckmannstraße Förderschule geistige Entwicklung Schule Ohrnsweg Schule Rungwisch Schule Stengelestraße Stadtteilschule Max-Brauer Uni Präsidialverwaltung UKE Die systematischen Überprüfungen der Arbeitsschutzorganisation von Betrieben und Verwaltungen werden durch das Amt für Arbeitsschutz einheitlich durchgeführt (http://www.hamburg.de/arbeitsschutz/3415638/systemkontrolle/). Die Systematik dieser Überprüfungen ist zwischen den Ländern und Unfallversicherungsträgern im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie abgestimmt. Die am häufigsten festgestellten Abweichungen betreffen die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (nicht vorhanden oder unvollständig), die der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen dienen, und die mangelhafte Einbindung von Sicherheitsingenieuren und Betriebsärzten. Eine nicht vorhandene Gefährdungsbeurteilung führt zur Einstufung „keine angemessene Arbeitsschutzorganisation “ (rot); dies entspricht der bis Anfang 2013 verwendeten Einstufung „erfüllt nicht alle Arbeitsschutzvorschriften“ (Gruppe III). Jeder Einrichtung werden abhängig von Umfang und Schwere der Abweichungen Fristen zur Abstellung der Mängel gesetzt, nach deren Ablauf in der Regel eine Überprüfung der Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen erfolgt. 6. Gibt es eine Anweisung des Senates oder der Fachbehörden, dass Störungen oder Unterbrechungen der Arbeit sowie die gleichzeitige Verrichtung mehrerer Arbeiten auf ein Mindestmaß zu reduzieren sind? Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter betrifft diese Anweisung und wie wird die Einhaltung der Anweisung überwacht? Wenn nein: warum nicht? 7. Gibt es eine Anweisung des Senates oder der Fachbehörde, dass Mobiltelefone und E-Mail-Zugänge nach 18.30 Uhr und am Wochenende und im Urlaub ausgeschaltet sind? Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter betrifft diese Anweisung und wie wird die Einhaltung der Anweisung überwacht? Wenn nein: warum nicht? 8. Gibt es eine Anweisung des Senates oder der Fachbehörden, dass Arbeit und arbeitsfreie Zeit abzugrenzen sind? Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter betrifft diese Anweisung und wie wird die Einhaltung der Anweisung überwacht? Wenn nein: warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1252 3 9. Gibt es eine Anweisung des Senates oder der Fachbehörden, dass Überstunden innerhalb sechs Wochen durch Freizeit ausgeglichen werden ? Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter betrifft diese Anweisung und wie wird die Einhaltung der Anweisung überwacht? Wenn nein: warum nicht? Siehe Drs. 20/7428. 10. Welches war 2013, 2014 und 2015 das durchschnittliche Renten- beziehungsweise Pensionseintrittsalter der Mitarbeiter der Verwaltung? Das durchschnittliche Renten- beziehungsweise Pensionseintrittsalter der hamburgischen Beschäftigten1 unter Berücksichtigung der Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beziehungsweise des Ausscheidens mit Erwerbsminderungsrente sowie der besonderen Altersgrenzen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr und der Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz in Funktionen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes beim Strafvollzug (jeweils vollendetes 60. Lebensjahr) betrug: im Jahr Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2013 61,6 Jahre 64,3 Jahre 2014 61,8 Jahre 64,2 Jahre 2015, 1. Halbjahr 61,4 Jahre 64,2 Jahre 1 Basis ist eine Auswertung des statistischen Personalbestandes.