BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12524 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 03.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Freistellung vom Polizeidienst auf Zeit (II) In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/369 vom 29. April 2015 berichtet der Senat über Bedienstete bei der Polizei, die sich auf Zeit haben freistellen lassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aufgrund welcher zwischenzeitlich neuen öffentlich-rechtlichen Vorschriften können sich Beamte und Angestellte vom Polizeidienst auf Zeit freistellen lassen? Im Sinne der Fragestellung sind keine neuen Vorschriften festzustellen. Im Übrigen siehe Drs. 21/369. 2. Wie viele Polizeibedienstete werden zurzeit (Stichtag 31. März 2018) nach den derzeit vorliegenden Informationen aufgrund welcher öffentlich -rechtlichen Vorschriften vom Dienst für welche Zeiträume jeweils freigestellt? 3. Wie viele dieser Polizeibediensteten sind dem ehemals mittleren, dem gehobenen und dem höheren Dienst zuzurechnen? 4. Wie hat sich dieser Bestand an freigestellten Bediensteten gegenüber dem Stichtag 27. April 2015 aus der letzten Anfrage (Drs. 21/369) entwickelt ? Bitte jeweils zum Stichtag 31. März eines Jahres darstellen. Auswertungen im Sinne der Fragestellungen erfolgen zu vorgegebenen Terminen automatisiert über das Personalabrechnungs- und Informationssystem (PAISY); eine Auswertung zum Stichtag 31. März eines Jahres ist mit dem zur Verfügung stehenden Auswertetool nicht möglich. Den nachfolgenden Übersichten liegen Auswertungen aus PAISY zugrunde, die dem gewünschten Stichtag am Nächsten kommen. Weitere statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden regelhaft nicht erhoben. Für eine über die in den Tabellen aufgeführten Daten hinausgehende Antwort wäre die händische Auswertung von circa 10.500 Personalakten erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Stichtag 21. März 2016: Vollzugsbeamtinnen und -beamte Tarifbesch. (AiP) Gesamt Grund LA I LA II LA III Summe LG 1 Altersteilzeit Freistellungphase - - - 0 5 5 Beurl. a. Antrag 6J 5 3 - 8 8 Elternzeit 43 96 - 139 1 140 Drucksache 21/12524 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vollzugsbeamtinnen und -beamte Tarifbesch. (AiP) Gesamt Grund LA I LA II LA III Summe LG 1 Kind unter 18 9 5 - 14 - 14 Nr. 5 Abs. 5b) HmbSUrlR* 1 - - 1 - 1 Pflege Angehöriger - - - 0 - 0 Sabbatical Freistellungsphase 16 82 1 99 1 100 andere Gründe 1 3 - 4 4 8 Gesamt 75 189 1 265 11 276 Datenquelle:PAISY/DezAus vom 21. März 2016 Stichtag 27. März 2017: Vollzugsbeamtinnen und -beamte Tarifbesch. (AiP) Gesamt Grund LA I LA II LA III Summe LG 1 Altersteilzeit Freistellungphase - - - 0 4 4 Beurl. a. Antrag 6J 5 3 - 8 - 8 Elternzeit 90 173 - 263 1 264 Kind unter 18 7 4 - 11 - 11 Nr. 5 Abs. 5b) HmbSUrlR* 4 2 - 6 - 6 Pflege Angehöriger - - - 0 1 1 Sabbatical Freistellungsphase 24 88 1 113 - 113 andere Gründe 3 1 4 2 6 Gesamt 133 271 1 405 8 413 Datenquelle: PAISY/DezAus vom 27. März 2017 Stichtag 26. März 2018: Vollzugsbeamtinnen und -beamte Tarifbesch. (AiP) Gesamt Grund LA I LA II LA III Summe LG 1 Altersteilzeit Freistellungphase - - - 0 - 0 Beurl. a. Antrag 6J - - - 0 - 0 Elternzeit 44 73 - 117 - 117 Kind unter 18 - - - 0 - 0 Nr. 5 Abs. 5b) HmbS- UrlR* - - - 0 - 0 Pflege Angehöriger - - - 0 - 0 Sabbatical Freistellungsphase 17 84 3 104 - 104 andere Gründe 1 1 - 2 1 3 Gesamt 62 158 3 223 1 224 Datenquelle: PAISY/DezAus vom 26. März 2018 * Sonderurlaub für eine berufliche Neuorientierung außerhalb des öffentlichen Dienstes