BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12526 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 03.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Hat Rot-Grün endlich einen Überblick über die Flüchtlingskosten 2017? (II) Drs. 21/12466 informiert darüber, welche Behörden Mittel aus der Zentralen Verstärkung Zuwanderung des Einzelplans 9.2 erhalten haben. Hier wird schnell deutlich, dass von den verteilten 480,2 Millionen Euro konsumtiver Mittel 333 Millionen Euro an die Sozialbehörde (BASFI) gingen und 122 Millionen Euro an Innenbehörde (BIS). Die Bezirke erhielten zusammen unter 1 Million Euro und die Schulbehörde (BSB), die für zusätzlichen Personalbedarf für IVK und regulären Klassen 44,8 Millionen Euro und 26 Millionen Euro im Bereich der beruflichen Schulen aufwenden musste, erhält 24 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zentral veranschlagten Ermächtigungen für Mehrbedarfe zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen werden zur Verfügung gestellt, wenn die in den Einzelplänen veranschlagten Ressourcen zur Abdeckung der Kosten nicht ausreichen. Dabei ist die Abgrenzung von flüchtlingsbezogenen Kosten und Investitionen nicht immer eindeutig feststellbar, da geflüchtete Menschen vielfach auch Regelangebote in Anspruch nehmen. Entsprechend hat der Senat als Mehrkosten die Kosten anerkannt, die den Behörden diesbezüglich als Abdeckung über die in den Einzelplänen veranschlagten Ressourcen hinaus zur Verfügung gestellt worden sind, siehe Drs. 21/12466. Die Verstärkungsmittel aus den zentral veranschlagten Ermächtigungen wurden zur Verfügung gestellt um flüchtlingsbedingte Mehrkosten zu finanzieren und Einsparungen zulasten bestehender Aufgaben zu vermeiden. Oberstes Ziel war es, die Angebote und Leistungen für Bürgerinnen und Bürger weiterhin in gewohntem Umfang bereitzustellen . Eine Identifizierung von exakten Finanzierungsbeträgen im Rahmen der Bewirtschaftung der vorhandenen Ermächtigungen ist ebenfalls problematisch. Sie ist aber unter dem Aspekt des Prinzips der Gesamtdeckung, siehe § 8 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in der Regel nicht erforderlich und daher auch nicht vorgenommen worden. Darüber hinaus stellen Ermächtigungsüberträge keine Reserven dar. Gemäß § 20 LHO sind Ermächtigungen, Auszahlungen für Investitionen und Darlehen zu leisten, übertragbar. Ermächtigungen, Kosten zu verursachen, können im Haushaltsplan für übertragbar erklärt werden. Voraussetzung dafür ist jeweils die Förderung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ermächtigungsüberträge stehen somit im Kontext einer vorher eingegangenen Zahlungsverpflichtung. Zu den Kosten im Rahmen der Regelversorgung siehe Drs. 21/12244. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/12526 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie hoch waren jeweils die flüchtlingsbedingten Mehrkosten (investiv und konsumtiv) bei der BASFI, der BIS, aber auch den anderen Behörden und den Bezirken insgesamt? Bitte nach Reihenfolge der Einzelpläne auflisten. 2. Wie hoch ist bei den Bezirken, der BASFI, BIS und BSB jeweils die Differenz zwischen den gezahlten flüchtlingsbedingten Mehrkosten (investiv und konsumtiv) unter 1. und den aus der Zentralen Verstärkung Zuwanderung erhaltenen Mitteln? 3. Durch welche Reserven wie Ermächtigungsüberträge und Einsparungen in jeweils welchen Bereichen und welcher Höhe konnten die BASFI, die BIS, aber auch die BSB, die anderen Behörden und Bezirke die Differenz zwischen den nicht im jeweiligen Einzelplan eingeplanten flüchtlingsbedingten Mehrkosten und die nicht durch die Zentrale Verstärkung Zuwanderung erstatteten Beträge kompensieren? Siehe Vorbemerkung. 4. In Drs. 21/12244 ist von 147 Millionen Euro vom Bund die Rede, in Drs. 21/12466 von 159 Millionen Euro. Wie erklärt sich die Differenz der unterschiedlichen Angaben? Der Unterschied ergibt sich durch die jeweiligen Fragestellungen in den Drucksachen. In der Drs. 21/12244 werden die geflossenen Bundesmittel für 2017 (12. Buchungsperiode ) benannt, während in der Drs. 21/12466 auch (noch) nicht gezahlte Bundesmittel in die Summe einbezogen wurden. 5. Von investiven Mittel in Höhe von 65,9 Millionen Euro wurden im Jahr 2017 nur 15,2 Millionen Euro auf die Einzelpläne gebucht. In der Drs. 21/12466 heißt es, die verbleibenden Mittel seien für Investitionen insbesondere im Bereich der Folgeunterbringung vorgesehen. Gibt es hier bereits eine klare Zuordnung zu verschiedenen Investitionsprojekten? Wenn ja, für welche in welcher Höhe jeweils? Die verbleibenden Mittel der investiven Ermächtigungen betrugen für die Folgeunterbringung insgesamt 49.507.000 Euro per 31. Dezember 2017 und sind durch die Investitionsplanung an die folgenden Projekte gebunden: Bezeichnung Bezirk Mittelbindung W 638 WNP Norderstraße Hamburg-Mitte 429.543 W 643 Eiffestraße (UPW) Hamburg-Mitte 370.000 W 644 Haferblöcken (UPW) Hamburg-Mitte 500.000 W 831 Grüner Deich Hamburg-Mitte 213.004 W 837 Eiffestraße 398 Hamburg-Mitte 121.646 W 9501 Albert-Einstein-Ring1-3a Altona 2.500.000 W 646 Suurheid (UPW) Altona 150.000 W 711 August-Kirch-Straße II Altona 97.727 W 714 Holmbrook Altona 59.258 W 743 Sieversstücken Erweiterung Altona 366.348 W 862 Große Bahnstraße 50 Altona 101.500 W 866 Baurstr. (UPW) Altona 308.500 W 951 Friedrich-Frank-Bogen Bergedorf 229.052 W 727 Brookkehre Erw. Bergedorf 895.466 W 806 Kurt-A.-Körber-Chauss Bergedorf 164.599 W 867 Mittlerer Landweg (UPW) Bergedorf 997.000 W 641 Duvenacker (PW) Eimsbüttel 190.000 W 642 Hörgensweg I (UPW) Eimsbüttel 150.000 W 664 Kieler Str. 263-265 Eimsbüttel 154.000 W 640 Flughafenstraße (UPW) Hamburg-Nord 285.000 W 649 Averhoffstraße (Gew.schule) Hamburg-Nord 12.454.073 W 657 Papenereye/Borsteler Bogen Hamburg-Nord 12.711.629 W 675 Dehnhaide 161a Hamburg-Nord 27.287 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12526 3 Bezeichnung Bezirk Mittelbindung W 675 Krausestr. Hamburg-Nord 97.264 W 676 Loogestraße Hamburg-Nord 3.575.555 W 790 Flughafenstraße Hamburg-Nord 56.626 W 666 Rönneburger Stieg 27-29 Harburg 1.904.072 W 728 Am Radeland Harburg 249.646 W 618 Kelloggstraße 35 Wandsbek 74.000 W 645 Rehagen (UPW) Wandsbek 364.000 W 648 Sieker Landstr. 13 Zoll Wandsbek 126.487 W 674 Flughafenstr. 89 Wandsbek 185.047 W 723 Volksdorfer Grenzweg Wandsbek 44.916 W 785 Meilerstraße Wandsbek 2.646.953 W 785 August-Krogmann-Str. 89 (Verwaltungsgebäude für Meilerstraße) Wandsbek 732.449 W 785 August-Krogmann-Str. 91 (Gemeinschaftsräume für Meilerstraße) Wandsbek 27.327 W 830 A.-Krogmn-Str. 52 Haus M Wandsbek 131.877 W 842 Poppenbüttler Berg (UPW) Wandsbek 250.000 W 861 Walddörferstraße Wandsbek 306.630 W 863 Elfsaal 20 a-h Wandsbek 4.764.206 W 863 Elfsaal 20 Umbau Haus 5 (Verwaltungsgebäude für Elfsaal) Wandsbek 494.654 6. Bezüglich der Verwendung der 12,6 Millionen Euro investiv bei der BASFI steht nur „Herrichtung von Standorten der Folgeunterbringung“. Welche Folgeunterkünfte erhielten hiervon jeweils Mittel in welcher Höhe? Die Investitionen für die Herrichtung von Folgeunterbringungsstandorten werden als „Sonstige Investition“ im Haushalt abgebildet. Die Verstärkungsmittel von 12.600.000 Euro wurden aus dem Epl. 9.2 die Folgeunterbringung auf die Sonstige Investition im Aufgabenbereich 253 Soziales übertragen. Von diesen 12.600.000 Euro wurden offene Rechnungen entweder von bereits abgeschlossenen Projekten oder von den oben genannten laufenden Projekten beglichen. Diese finanziellen Mittel wurden nicht auf konkrete Investitionsprojekte aufgeteilt (das heißt keine Einzelinvestitionen), sondern haben den Bereich „Sonstige Investition“ im Aufgabenbereich 253 Soziales verstärkt. Somit ist die genaue Zuordnung der Auszahlungen von 12.600.000 Euro auf die einzelnen Investitionsprojekte nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.