BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12527 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 03.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie transparent ist die Anbieterbewertung in KURSNET wirklich? Seit Dezember 2017 bietet die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Serviceangebots KURSNET Kunden die Möglichkeit, Bewertungen der durch Bildungsgutscheine geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen vorzunehmen , welche nach Einwilligung des jeweiligen Bildungsanbieters unter anderem unter BERUFENET und auf www.arbeitsagentur.de zu finden sind. Auf diese Weise soll für Außenstehende die Qualität des einzelnen Bildungsanbieters ersichtlich und der Kunde bei der Wahl des passenden Angebots unterstützt werden. So heißt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: „Bislang finden die Kundinnen und Kunden, die von einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter einer gemeinsamen Einrichtung einen Bildungsgutschein erhalten, auf der Suche nach einem geeigneten Maßnahmeangebot zur beruflichen Weiterbildung kaum neutrale Informationen zur Qualität des Anbieters und seiner Bildungsmaßnahmen. Diese Lücke wird durch die Anbieterbewertung in KURSNET geschlossen.“1 Die Bewertungen werden jedoch bisher pro Arbeitgeber und Berufsgruppe beziehungsweise Tätigkeitsfeld aggregiert. Folglich werden für den Kunden nicht die einzelnen Maßnahmen dargestellt, sondern ein Gesamtergebnis. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer hat die Serviceerweiterung um die Anbieterbewertung initiiert? 2. Die Bundesagentur für Arbeit begründet das neue Angebot mit einem bisherigen Mangel an neutralen Informationen zu den Bildungsanbietern und Maßnahmen.2 Es gibt jedoch bereits Prüfungen durch den Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen und Maßnahmebetreuer. Warum ist ein zusätzliches Angebot notwendig? 3. Durch die Clusterbildung innerhalb von Berufsgruppen beziehungsweise Tätigkeitsfeldern kommt es zu Ergebnisverzerrungen, da der Kunde eine Gesamtbewertung des Anbieters erhält, die keine validen Rückschlüsse auf den einzelnen Kurs zulässt. Werden hier weitere Anpassungen zugunsten einer transparenten Bewertung geschaffen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 1 https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=EGOV- CONTENT488254. 2 Vergleiche ebenda. Drucksache 21/12527 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Die Anzeige der beiden Wertungsbereiche bedarf der Zustimmung der Bildungseinrichtungen. Wie hoch war der Grad der Zustimmung zum Zeitpunkt der geplanten Einführung Mitte 2017 in Hamburg? Wie hoch war der Grad der Zustimmung zum Zeitpunkt der Einführung am 18. Dezember 2017 in Hamburg? Wie hoch ist der Grad der Zustimmung aktuell in Hamburg? 5. Integration bedarf eines guten Zusammenwirkens von allen Beteiligten, insbesondere von Kostenträgern und Bildungseinrichtungen. Gibt es daher auch die Möglichkeit, dass Kunden und Bildungseinrichtungen die Agentur vor Ort, zum Beispiel hinsichtlich des Kommunikationsverhaltens und der Zusammenarbeit, bewerten können, um ein ganzheitliches Bewertungsergebnis zu erlangen? Wenn ja, wie ist das diesbezügliche Verfahren? Wenn nein, warum gibt es ein solches Verfahren nicht beziehungsweise ist es in Planung? 6. Wie beurteilt der Senat das Bewertungssystem der durch Bildungsgutscheine geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen? Ist dieses Bewertungssystem auch für andere Hamburger Bildungsanbieter anwendbar? Das Internetprogramm KURSNET ist ein Programm der Bundesagentur für Arbeit (BA), welches bundesweit einheitlich für alle Arbeitsagenturen durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt wird. Mit E-Mail vom 03.04.2018 wurde daher zuständigkeitshalber die BA von der für Arbeit zuständigen Behörde um eine Beantwortung der Fragestellungen gebeten. Die BA teilte hierauf hin mit, dass eine Zulieferung von Antworten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sei. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.