BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12528 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 03.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Cluster für Gründer öffnen – Hat der Senat seine Hausaufgaben gemacht? In der Plenarsitzung am 29.03.2017 hat die Bürgerschaft den Antrag der FDP-Fraktion vom 16.11.2016 gemäß Drs. 21/8135, „Hamburg zur Gründerhauptstadt machen – Hamburger Cluster für Unternehmensgründungen öffnen “, einstimmig beschlossen. Darin heißt es, dass der Senat ersucht wird, der Bürgerschaft bis zum 1. Quartal 2018 zu berichten. Bisher liegt aber kein Bericht vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ein zentrales Anliegen der Hamburger Wirtschaftspolitik ist die Förderung von Gründungen in einem Start-up-Ökosystem. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) zählt wegen ihrer hervorragenden Beratungs- und Förderangebote zu den führenden Gründungsmetropolen in Deutschland. Die vielfältigen Unterstützungsangebote in den Bereichen Beratung, Finanzierung, Coaching und Vernetzung tragen den Bedürfnissen der Gründerinnen und Gründer und den komplexen Anforderungen im Gründungsgeschehen Rechnung. Die Angebote stehen grundsätzlich allen Gründungsinteressierten offen. Die Gründungsaktivitäten in der Freien und Hansestadt Hamburg sind in den letzten Jahren durch eine positive Dynamik gekennzeichnet, sodass Hamburg , laut dem KfW-Gründungsmonitor 2017, Berlin als führende Gründungsmetropole ablösen konnte. Dies ist ein Erfolg der Senatspolitik, die diesen Trend sichern und ausbauen will. Ergänzend zu den etablierten und erfolgreichen Förder- und Beratungsinstrumenten , wie beispielsweise dem Innovationstarter Fonds und dem Programm InnoRampUp, der Hamburger Existenzgründungsinitiative oder dem Beratungscenter der Hamburgischen Innovations- und Förderbank, wurden daher weitere Maßnahmen gestartet (siehe Drs. 21/10348 Hamburger Innovations- Wachstumsfonds, Drs. 21/12248 Innovationsparks, Drs. 21/11905 beyourpilot – Startup Port Hamburg, Drs. 21/11904 Startup-Gründungsstipendiums). Die Cluster sind grundsätzlich offen für Start-ups und bieten bereits verschiedene spezifische Angebote und Zugangsprivilegierungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Cluster Hamburg Aviation, Life Science Nord, Maritimes Cluster Norddeutschland, Gesundheitswirtschaft Hamburg, nextMedia.Hamburg, Logistik-Initiative Hamburg e.V. wie folgt: 1. Warum hat der Senat bisher keinen Bericht gemäß Drs. 21/8135 gegenüber der Bürgerschaft abgegeben, obwohl dies einstimmig beschlossen wurde und ein Ersuchen an den Senat erging? 2. Inwiefern plant der Senat einen Bericht zu erstellen? Drucksache 21/12528 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, bis zu welchem Datum beziehungsweise in welchem Zeitraum ? b. Wenn nein, warum nicht? 3. Inwieweit wurde die Einführung von Sonderkonditionen für die Mitgliedschaft von Start-ups für alle bestehenden Clustervereine beziehungsweise deren Fördervereine von Senatsseite angeregt? a. Wenn ja, mit welchem Cluster hat welche zuständige Stelle Kontakt aufgenommen und Gespräche wann mit welchem Ergebnis geführt? b. Wenn ja, welche Cluster haben bereits seit wann oder werden welche Sonderkonditionen für die Mitgliedschaft von Start-ups in welchem Zeitraum umsetzen? c. Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des von Senat und Europäischem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanzierten Projekts „Co-Learning Space für Hamburger Cluster“ fand am 13. Dezember 2017 ein Workshop zum Hamburger System der Gründungsunterstützung und zur Rolle der Cluster statt, an dem alle acht Hamburger Cluster teilgenommen haben. Auch die Einführung von Sonderkonditionen für die Mitgliedschaft von Startups , über die bereits bestehenden Regelungen hinaus, wurde in diesem Rahmen thematisiert. Die Ergebnisse sollen mit allen wesentlichen Hamburger Akteurinnen und Akteuren der Gründungsunterstützung (vor allem Handelskammer Hamburg, HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Hamburg Innovation GmbH, hei. Hamburger ExistenzgründungsInitiative, Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR) sowie mit den teilweise oben genannten Initiativen des Senats abgestimmt werden und so in ein ganzheitliches System der Gründungsunterstützung in Hamburg einfließen. Dieser Abstimmungsprozess dauert noch an. Grundsätzlich begrüßen die Cluster den Zulauf von Start-ups und bieten derzeit bereits unterschiedliche Angebote für diese. Diese reichen von verminderten Mitgliedsbeiträgen zu besonderen Services. Sonderkonditionen in Form eines verminderten Mitgliedsbeitrages für Start-ups und/oder besonders kleine Unternehmen gewähren seit längerer, kurzfristig nicht exakt zu bestimmender Zeit die Cluster Hamburg Aviation, Erneuerbare Energien, Maritimes Cluster Norddeutschland und die Logistik- Initiative Hamburg. Darüber hinaus bieten diese Cluster teilweise Zugang zu verschiedenen regulären Angeboten oder spezielle, auf Start-ups zugeschnittene Angebote, selbst wenn keine Mitgliedschaft besteht. Das Cluster Life Science Nord bietet eine kostenfreie Mitgliedschaft im Jahr der Gründung und die volle Nutzung der Angebote in Verein und GmbH sowie die Vorstellung im Magazin und den Zugang zu Netzwerkveranstaltungen . Der Zeitraum war in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelbar. Die beiden Cluster Hamburg Kreativ Gesellschaft und nextMedia erheben aufgrund ihrer Gesellschaftsform und Finanzierungskonstellation grundsätzlich keine Mitgliedsbeiträge, sodass Sonderkonditionen für die Mitgliedschaft von Start-ups entfallen. Im Falle des Clusters Gesundheitswirtschaft Hamburg sieht der Verein Gesundheitswirtschaft Hamburg e.V. die Möglichkeit für einen reduzierten Förderbeitrag vor, dessen Höhe vom Vorstand festgelegt wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.