BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12530 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 03.04.18 und Antwort des Senats Betr.: 32 Prozent höhere Gebühren der Stadt für Brandwachen bei Veranstaltungen in nur drei Jahren – Kostenexplosion auf dem Rücken der Kultur ? Seit April 2015 hat der Senat die Kosten für Brandsicherheitswachen der Feuerwehr um satte 32 Prozent von 46,50 Euro pro Stunde im April 2015 auf 61,25 Euro pro Stunde im Januar 2018 angehoben. Diese Wachen müssen bei Veranstaltungen von mehr als 200 Quadratmetern Veranstaltungsfläche pflichtgemäß eingesetzt werden (§ 41 Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten – VstättVO vom 5. August 2003) und betreffen Veranstalter in öffentlichen Sälen und Hallen wie Theater, Konzertveranstalter beziehungsweise Konzertlocations et cetera. Diese drastische Preiserhöhung wird zum Problem für die Theater und Veranstalter , bei manchen Theatern ist mittlerweile der Feuerwehrmann die teuerste Kraft am Abend. Offenbar hat hier eine überproportionale Weitergabe von Kosten stattgefunden, wenn man die durchschnittliche Lohnsteigerung in den letzten Jahren in Höhe von 2 Prozent ansetzt. Verschärfend kommt hinzu, dass die Veranstalter Brandsicherheitswachen der Hamburger Feuerwehr in Anspruch nehmen müssen und nicht wie in anderen Kommunen möglich, auf geprüfte, nicht staatliche Dienstleister zurückgreifen können, die oftmals günstiger sind. Dabei ist das Engagement von oft günstigeren nicht staatlichen Unternehmen beispielsweise in Nordrhein -Westfalen erlaubt und wird auch praktiziert (vergleiche § 41 Absatz 2 der Versammlungsstättenverordnung – VStättVO NRW). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. a) Bei welchen festen Veranstaltungsstätten in Hamburg sind Brandsicherheitswachen in der Veranstaltungsbetreuung vorgeschrieben? Was sind die genauen Kriterien dafür? Für die nachfolgenden festen Veranstaltungsstätten sind Brandsicherheitswachen vorgeschrieben: Hamburgische Staatsoper Deutsches Schauspielhaus Stage Operettenhaus Thalia Theater Drucksache 21/12530 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Theater an der Elbe Neue Flora Ernst Deutsch Theater Altonaer Theater Hamburger Kammerspiele Theater am Hafen Mehr! Theater St. Pauli Theater Die Kriterien über die Stellung von Brandsicherheitswachen ergeben sich aus § 17 und § 51 der Hamburgischen Bauordnung, § 7 des Feuerwehrgesetzes, § 41 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung – VStättVO) und dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG). b) Für welche Arten von Veranstaltungen gelten diese Kriterien? Die Veranstaltungsarten werden in § 41 Absätze 1 und 2 der VStättVO genannt. c) Können diese in bestimmten Fällen umgangen werden beziehungsweise gelten diese in bestimmten Fällen nicht? Ausnahmen von der Stellung einer Brandsicherheitswache können in begründeten Einzelfällen, zum Beispiel bei der Trennung von Zuschauerraum und Bühne durch einen Schutzvorhang, erteilt werden. 2. a) Welchen Grund hatte der Senat, die Gebühren für Brandsicherheitswachen im Jahr 2016 um 6,5 Prozent, b) im Jahr 2017 um 17,2 Prozent und c) im Jahr 2018 um weitere 5,6 Prozent zu erhöhen? d) Wie hoch waren die Tarifsteigerungen der Feuerwehr in diesen Jahren jeweils? Alle Gebühren- und Entgeltordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) werden in jährlichem Turnus einer Überprüfung unterzogen. Die Erhöhung der Gebühren für Brandsicherheitswachen für die Jahre 2016 bis 2018 ergibt sich aus diesen Überprüfungen. Zeitraum Tarifsteigerung in Prozent 01.03.2016-31.12.2016 + 2,10 01.01.2017-31.12.2017 + 1,80 01.01.2018-31.12.2018 + 2,15 Grundlage für die Ermittlung der Gebührenhöhe sind unter anderem die zu berücksichtigenden Personalkosten, die sich rechnerisch aus zentral vorgegebenen Personalkostenverrechnungssätzen für das Personal der FHH ergeben. Bei der Berechnung dieser Durchschnittssätze werden Tarif- und Besoldungsanpassungen berücksichtigt. Die Steigerungen ergaben sich insbesondere auch aus einer Anpassung der Versorgungszuschläge aufgrund entsprechender Neuberechnungen im Rahmen eines Gutachtens der Freien und Hansestadt Hamburg. e) Wie hoch waren die Einnahmen der Feuerwehr Hamburg für Veranstaltungsbetreuung in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018? Jahr Erlöse in Euro 2015 939.858 2016 976.202 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12530 3 Jahr Erlöse in Euro 2017 1.078.048 bis 03/2018 201.372 f) Wie häufig wurde die Gebührenordnung seit 2011 geändert? Welche Änderungen haben jeweils stattgefunden? Die Gebührenordnung der Feuerwehr (GebOFw) wurde jährlich geändert. Der Gebührentatbestand Ziffer 2.1.1.1 der GebOFw „Einsatz oder Gestellung von Feuerwehrangehörigen je Vorstellung oder Veranstaltung bis zur Dauer von 4 Stunden“ hat sich wie folgt entwickelt: Jahr Gebührensatz Ziff. 2.1.1.1 GebOFw in Euro Gebührensatz je Stunde in Euro 2011 173 43,25 2012 170 42,50 2013 170 42,50 2014 186 46,50 2015 186 46,50 2016 198 49,50 2017 232 58,00 2018 245 61,25 3. a) Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die Tatsache, dass Veranstalter in Hamburg bei der Hamburger Feuerwehr Brandsicherheitswachen in Anspruch nehmen müssen, wenn diese auf dem freien Markt deutlich günstiger wären? b) Wird sich der Senat dafür einsetzen, diese Leistung wie in anderen Bundesländern aus dem staatlichen Monopol herauszulösen und einen Wettbewerb zuzulassen? Der Senat hat sich hiermit noch nicht befasst. 4. Inwiefern plant der Senat, die Gebühren für Brandsicherheitswachen in den kommenden Jahren weiterhin anzuheben oder zu senken, und aus welchem Grund und in welcher Höhe? Die Behörden und Ämter werden jährlich beauftragt, sämtliche Gebühren- und Kostensätze in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Vollständigkeit und Kostendeckung zu überprüfen. Die Überprüfung der Gebührensätze für das Jahr 2019 ist noch nicht abgeschlossen.