BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12532 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 03.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung und Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2007 kritisierte der Rechnungshof in seinem Bericht die mangelnde Parkgerechtigkeit in Hamburg, da viele Parkende für die Nutzung des öffentlichen Parkraums keine oder geringe Gebühren zahlen. Laut Rechnungshof bezahlten damals nur 17 Prozent der Parkenden eine Parkgebühr. In der Folgezeit wurde das Parkraummanagement neu organisiert und 2014 beim Landesbetrieb Verkehr die Abteilung Parkraummanagement eingerichtet. Kontinuierlich wurde in der Folgezeit die Überwachung des ruhenden Verkehrs verstärkt und die Gebiete wurden ausgeweitet. Damit einher ging ein Aufbau des Personalbestands an Überwachungskräften. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Parkscheinautomaten werden aktuell eingesetzt und wie viele gebührenpflichtige Parkplätze werden durch diese derzeit insgesamt bewirtschaftet? Derzeit werden 753 Parkscheinautomaten zur Bewirtschaftung von circa 13.400 Parkständen eingesetzt. 2. Wie viele öffentliche Parkplätze werden derzeit mit einer Parkscheibenregelung bewirtschaftet? Ist geplant, diese in gebührenpflichtige öffentliche Parkplätze umzuwandeln? Im Rahmen der Zuständigkeit des Landesbetriebs Verkehr (LBV) wurden seit 2015 durch die Umwandlung der Bewirtschaftung circa 2.500 Parkstände von der Parkscheibenregelung in eine Gebührenpflicht überführt. Die aufwachsend inventarisierte Datenbank des LBV über Teilbereiche Hamburgs enthält aktuell rund 80.350 Parkstände (Schätzwerte), von denen noch rund 2.400 mit einer Parkscheibenregelung bewirtschaftet werden. Umwandlungen erfolgen gegebenenfalls nach Betrachtung im Einzelfall, zum Beispiel bei Einrichtung neuer Bewohnerparkgebiete. Im Übrigen siehe Drs. 21/2853. 3. Wie hoch sind aktuell die jeweiligen Gebühren in den drei Parkzonen? Gebührenzone Parkgebühr/Stunde Mindestparkgebühr/Zeit Höchstparkdauer 1 3,00 Euro 0,50 Euro/10 Min 2 Stunden 2 2,00 Euro 0,20 Euro/6 Min 3 Stunden 3 1,00 Euro 0,20 Euro/12 Min 3 Stunden 4. Welche grundsätzliche Regel gilt in diesen Parkzonen hinsichtlich der Bewirtschaftungszeiten? Drucksache 21/12532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Grundsätzlich wurden im Jahr 2016 einheitliche Bewirtschaftungszeiten von werktags 9.00 bis 20.00 Uhr eingeführt. Diese Bewirtschaftungszeiten werden im Einzelfall anhand örtlicher Erfordernisse zur Bewirtschaftung angepasst. 5. Welche Höchstparkzeiten gelten gegenwärtig in den drei Parkzonen? Siehe Antwort zu 3. 6. In welchen Gebieten ist aktuell der Landesbetrieb Verkehr mit der Überwachung des Parkraummanagement befasst? Das LBV-Parkraum-Management überwacht die Gebiete überwiegend im Grenzbereich des Ring 2 sowie weitere Bereiche in den Stadtteilen Bergedorf, Billstedt, Blankenese , Flottbek und Harburg. Im Übrigen siehe Anlage. 7. Welche dieser Gebiete kamen in den Jahren 2016 und 2017 neu hinzu? Im Jahr 2016 sind durch den LBV Überwachungen in nachstehenden Gebieten aufgenommen worden: Winterhude, Harburg Zentrum, Billstedt Zentrum, Bergedorf Zentrum , Blankenese Ortskern, Groß Flottbek, Uhlenhorst, Hohenfelde, Eilbek, Wandsbek, Marienthal, Barmbek Nord und Süd. In 2017: keine. 8. Wie hoch ist derzeit der Personalbestand an Überwachungskräften des Parkraummanagements? Beim LBV-Parkraum-Management sind derzeit 74 Personen in verschiedenen Funktionen als Überwachungskräfte tätig. 9. Sind weitere Ausweitungen des Parkraum-Managements für die Überwachung geplant? Wenn ja, auf welche Gebiete und mit welcher zusätzlichen personellen Ausstattung? In 2018 ist die Erweiterung des Bewohnerparkens St. Pauli (Stadtteile St. Pauli und Altona-Altstadt) geplant. Voraussichtlich wird hierzu eine zusätzliche Ausstattung des LBV mit vier -– sechs Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen erfolgen. Darüber hinaus findet derzeit eine Untersuchung zum Bewohnerparken im Umfeld des Flughafens statt. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen, Aussagen zu erforderlichen personellen Ressourcen können daher hierzu noch nicht getroffen werden. 10. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung? Bitte darstellen nach Einnahmen aus Parkgebühren, Ordnungswidrigkeiten im bewirtschafteten Parkraum sowie sonstige im ruhenden Verkehr angezeigte Ordnungswidrigkeiten jeweils in den Jahren 2016 und 2017. 11. Wie viele Ordnungswidrigkeitsanzeigen im ruhenden Verkehr gab es in den Jahren 2016 und 2017? 2016 2017 Einnahmen aus Parkgebühren 12.782.396 Euro 18.836.019 Euro Einnahmen aus Ordnungswidrigkeiten im bewirtschafteten Parkraum 7.957.978 Euro 9.256.708 Euro Einnahmen aus anderen Verstößen im ruhenden Verkehr 12.332.267 Euro 12.542.083 Euro Anzahl Ordnungswidrigkeitenanzeigen ruhender Verkehr 1.131.775 1.163.994 Zu den Auswertekriterien siehe Drs. 21/2853. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12532 3 12. Im Vergleich zu der Feststellung des Rechnungshofes, dass 2007 nur 17 Prozent der Parkenden eine Parkgebühr entrichteten: Wie viel Prozent der Parkenden entrichten heute die Parkgebühr? Die durchschnittliche Befolgungsquote (entrichtete Parkgebühr), die im Rahmen von stichprobenartigen Erhebungen des LBV Ende 2016 erhoben wurde, lag bei 40 Prozent . Neuere Erhebungen liegen hierzu nicht vor. Drucksache 21/12532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 12532ska_Text_Farbe 12532ska_Anlage