BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12533 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 03.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Taskforce gegen Drogendealer (VII) Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete am 26.03.2018, dass die Taskforce Drogen ausgebaut und mit einem weiteren Zug der Bereitschaftspolizei aufgestockt werden soll. Die Taskforce Drogen wurde im April 2016 eingesetzt und ist insbesondere in St. Pauli, St. Georg und im Schanzenviertel tätig. Vor diesem Hintergrund und im Anschluss an meine Anfragen 21/5611, 21/6363, 21/6943, 21/8571, 21/10767 und 21/10822 frage ich den Senat: 1. Wie viele Polizeibedienstete waren jeweils zwischen dem 01.10.2017 und dem 31.03.2018 in der Taskforce Drogen eingesetzt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Wie viele waren es in diesem Zeitraum durchschnittlich pro (Kalender-)Tag? Im Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 waren insgesamt 8.626 und pro Kalendertag durchschnittlich rund 47 Beamte eingesetzt. Die Anzahl der jeweils monatlich eingesetzten Beamten ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Monat Anzahl eingesetzte Beamte Oktober 2017 1.400 November 2017 1.392 Dezember 2017 1.074 Januar 2018 1.713 Februar 2018 1.434 März 2018 1.613 2. Wie viele Schwerpunkteinsätze der Taskforce wurden im Zeitraum vom 01.10.2017 bis zum 31.03.2018 durchgeführt? Bitte nach den oben genannten Stadtteilen unter Berücksichtigung stadtteilübergreifender Einsätze aufschlüsseln. Die Anzahl der Schwerpunkteinsätze ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bereich Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 St. Georg 155 St. Pauli 243 Schanzenviertel 119 Gesamt 517 Im erfragten Zeitraum wurde kein stadteilübergreifender Schwerpunkteinsatz durchgeführt . Drucksache 21/12533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Personen wurden im Rahmen des Konzeptes im Zeitraum vom 01.10.2017 bis zum 31.03.2018 kontrolliert? Bitte jeweils nach den Stadtteilen unter Berücksichtigung stadtteilübergreifender Einsätze aufschlüsseln . Die Anzahl der kontrollierten Personen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bereich Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 St. Georg 15.590 St. Pauli 3.185 Schanzenviertel 581 Übrige Innenstadt 0 Gesamt 19.356 4. Welche weitere Maßnahmen (Identitätsfeststellungen, Gewahrsamnahmen , Aufenthaltsverbote, vorläufige Festnahmen, sonstige) wurden im Zeitraum vom 01.10.2017 bis zum 31.03.2018 getroffen? Maßnahme Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 Identitätsfeststellungen 18.922 Platzverweise 1.321 Ingewahrsamnahmen 643 vorläufige Festnahmen 434 Aufenthaltsverbote 7.903 Haftbefehlvollstreckungen 112 Gesamt 29.335 5. Gegen wie viele Personen wurde im Jahr 2017 im Zusammenhang mit der Taskforce Drogen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung der Frage wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der zuständigen Abteilung des Landeskriminalamts (LKA 6 – Organisierte Rauschgiftkriminalität) erforderlich. Die händische Auswertung von mehreren Tausend Akten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Wie viele Personen wurden im Zeitraum vom 01.10.2017 bis zum 31.03.2018 dem Haftrichter vorgeführt? 7. Gegen wie viele Personen wurde im Zeitraum vom 01.10.2017 bis zum 31.03.2018 ein Haftbefehl erlassen? Aus welchen Haftgründen? Maßnahme Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 Haftrichter vorgeführt 144 Haftbefehl erlassen 122 Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt. Zur weiteren Beantwortung der Frage wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums beim LKA 6 erforderlich. Die händische Auswertung von über tausend Akten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Auf meine Frage aus Drs. 21/10767, wie viele Verurteilungen, wie viele Abschiebungen und wie viele von der Taskforce festgenommene Personen sich in Untersuchungs- oder Strafhaft befinden, wurde geantwortet, dass solche Listen bei der Polizei nicht geführt werden und eine Auskunft aus MESTA nur anhand konkreter Personalien vorgenommen werden kann. Verfügt der Senat oder die zuständige Behörde zum jetzigen Zeitpunkt über Erkenntnisse, die einen Schluss darauf zulassen, zu wie vielen Anklagen, Verurteilungen oder Abschiebungen die Tätigkeit der Taskforce geführt hat? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12533 3 Seitens der Polizei werden aus datenschutzrechtlichen Gründen weiterhin keine Listen mit personenbezogenen Daten geführt. Eine Auskunftserteilung zu Maßnahmen der Justiz ist ohne Kenntnis der Namen und Geburtsdaten der betroffenen Personen nach wie vor nicht möglich, da eine Abfrage etwaiger Verurteilungen und Haftdaten im staatsanwaltschaftlichen Vorgangserfassungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg sowie in anderen Datenbanken nur anhand konkreter Personalien vorgenommen werden kann. Eine Auskunftserteilung zu Maßnahmen der Ausländerbehörde ist ohne Kenntnis der Namen und Geburtsdaten der betroffenen Personen ebenfalls weiterhin nicht möglich. 9. Wie viele Arbeitsstunden wurden im Zeitraum vom 01.10.2017 bis zum 31.03.2018 im Rahmen der Taskforce aufgebracht? Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 Personalstunden 74.971,75 10. In meiner Anfrage Drs. 21/5611 wurde auf die Frage der Kosten der bisherigen Einsätze geantwortet, dass die Kosten für einzelne Einsätze oder Einsatzzwecke nicht erfasst würden. Verfügt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über eine Übersicht oder eine Schätzung, welche Kosten für die Taskforce Drogen seit ihrer Entstehung jeweils 2016 und 2017 entstanden sind? Die Polizei erfasst generell nicht die Kosten für einzelne Einsätze oder Einsatzzwecke. 11. Welche Kosten entstehen durchschnittlich für eine Arbeitsstunde von Polizeibediensteten, die in der Taskforce eingesetzt werden? Ein statistischer Wert im Sinne der Fragestellung wird von der Polizei nicht erhoben. 12. Bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Taskforce Drogen als Erfolg? Anhand welcher Kriterien erfolgt die Bewertung ? Der Handel mit Betäubungsmitteln stellt eine Straftat dar, gegen die die Polizei entsprechend vorzugehen hat. Die Zahl der Festnahmen macht deutlich, dass das Vorgehen der Polizei hier erfolgreich ist. Die im Rahmen der Taskforce Betäubungsmittel (BtM) intensivierten Maßnahmen der Polizei und der damit einhergehende Kontrolldruck tragen zur Verunsicherung und Reduzierung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenszene bei. An den Brennpunkten der Polizeikommissariate 11, 15 und 16 können gemäß aktueller Lagedarstellungen Rückgänge der BtM-Händler und -Erwerber beziehungsweise -Konsumenten festgestellt werden. Somit entfalten die präventiven und repressiven Maßnahmen der Taskforce grundsätzlich ihre Wirkung. Darüber hinaus führt ein Reduzieren der öffentlichen Wahrnehmbarkeit zu einer Stärkung des Sicherheitsgefühls der Anwohner. Aus Rückmeldungen von Anwohnern und Gewerbetreibenden lässt sich eine breite gesellschaftliche Akzeptanz der polizeilichen Maßnahmen ableiten.