BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12534 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 03.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Gebührenerhöhung in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (IV) Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Flüchtlingskosten im Jahr 2017 deutlich gesunken sind. Allerdings lassen die in der Drs. 21/12244 veröffentlichten Zahlen nicht erkennen, welche für die Gebührenkalkulation relevanten Kosten entstanden sind. Da Gebühren nicht die Kosten übersteigen dürfen und jetzige Gebührenzahler/-innen nicht für Defizite der Vergangenheit zur Kasse gebeten werden dürfen, muss Transparenz darüber bestehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Wie sieht die Gebührenkalkulation für die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen auf Basis der Kosten im Jahr 2017 aus? Bitte sämtliche in die Gebührenberechnung einfließenden Kosten detailliert aufführen. Für die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Lediglich für Bewohner, die noch in der EA leben und bereits Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise SGB XII beziehen, werden Gebühren erhoben. Eine Gebührenkalkulation für 2019 auf Basis der Kosten 2017 liegt derzeit noch nicht vor, sie wird turnusmäßig im Herbst 2018 erfolgen. 2. Welche Einnahmen wurden im Zusammenhang mit der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen erzielt? Bitte differenziert nach den verschiedenen Einnahmequellen und deren jeweiliger Höhe auflisten. Die Einnahmen in der Produktgruppe „253.03 Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung“, Produkt „Besondere Hilfen zum Wohnen und zur Unterbringung“ im Zusammenhang mit der Unterbringung von Überresidenten in EA bestehen aus den Gebühren und Kostenerstattungen für anerkannte Asylberechtigte, die noch in der EA leben und Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise SGB XII beziehen. Für 2017 wurden durch f & w Gebühren in Höhe von 2.427.000 Euro für Personen im SGB-II-Bezug und 8.000 Euro für Personen im SGB-XII-Bezug an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) abgeführt. Die Erstattungen für die in den EA erbrachten Sachleistungen (Verpflegung, Energie) für SGB-II-Bezieher nach § 65 SGB II durch das Jobcenter.team.arbeit.hamburg. beliefen sich auf 2.480.000 Euro. In der Produktgruppe 274.03 „Ausländerangelegenheiten“, Produkt „Angelegenheiten der Erstaufnahme“ wurden 2017 folgende Erlöse erzielt: Drucksache 21/12534 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Erlöse aus Vermietung und Erstattung von Nebenkosten: 357.000 Euro (Hierbei handelt es sich vorrangig um die Vermietung von Räumlichkeiten im Gebäudekomplex Ankunftszentrum, zum Beispiel an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ebenfalls enthalten sind vermietete leerstehende Container.) Sonstige Erlöse (insbesondere periodenfremde Erlöse): 644.000 Euro (Hierbei handelt es sich vor allem um nachträgliche Rückzahlungen der Betreiber im Rahmen des nachgelagerten Controllings sowie Erstattungen von Nebenkosten .) 3. Wie sieht die Gebührenkalkulation für die Unterbringung in Folgeunterbringungen auf Basis der Kosten im Jahr 2017 aus? Bitte sämtliche in die Gebührenberechnung einfließenden Kosten detailliert aufführen. Siehe Antwort zu 1. 4. Welche Einnahmen wurden im Zusammenhang mit der Unterbringung in Folgeunterkünften erzielt? Bitte differenziert nach den verschiedenen Einnahmequellen und deren jeweiliger Höhe auflisten. Die Einnahmen in der Produktgruppe „253.03 Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung“, Produkt „Besondere Hilfen zum Wohnen und zur Unterbringung“ im Zusammenhang mit der Unterbringung in Folgeunterkünften bestehen aus den Gebühren. Von f & w wurden 2017 für eigene Standorte Gebühren in Höhe von 42.222.000 Euro eingenommen und von den Kostenerstattungen durch die BASFI abgesetzt. Zusätzlich wurden für von Dritten betriebene Standorte Gebühren in Höhe von 1.141.000 Euro erhoben und an die BASFI abgeführt. 5. Welche Höhe müssten die Gebühren auf Basis der vorgenannten Zahlen jeweils bei Erstaufnahmeeinrichtungen und bei Folgeunterbringungen haben, um kostendeckend zu sein? Wie sähen die jeweiligen Gebühren bei dem aktuellen Kostendeckungsgrad aus? Siehe Antwort zu 1. 6. Härtefälle: a. Wie viele Härtefälle liegen aktuell vor? Aktuell liegen 145 Anträge mit insgesamt 181 betroffenen Personen bei f & w vor. b. Wie viele Härtefälle wurden bereits entschieden? Die bei f & w eingerichtete Härtefallkommission unter Beteiligung der zuständigen Behörde wird hierüber am 12. April 2018 entscheiden. Bis zur Entscheidung über die Anträge wird lediglich die reduzierte Gebühr von 210 Euro erhoben. c. Wie viele davon wurden positiv entschieden? Bitte aufführen, mit welchem Ergebnis genau. d. Wie viele davon wurden negativ entschieden? Entfällt. 7. Wie viele Selbstzahler/-innen wurden bis jetzt festgestellt? Wie viele davon mit der vollen Gebühr? Wie viele mit der ermäßigten Gebühr? Für die Auswertung der Anzahl der Selbstzahler müssten rund 16.000 Zahlungseingänge im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterkünfte daraufhin überprüft werden, von wem die Zahlung geleistet wurde. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Vereinnahmte Bundesmittel: Den Drs. 21/12244 und 21/12466 lässt sich entnehmen, dass im Jahr 2017 Bundesmittel in Höhe von rund 147 beziehungsweise 159 Millionen Euro flossen, davon 57 Millionen Euro gemäß dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und 50 Millionen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12534 3 Euro Integrationspauschale. Die Drs. 21/12466 gibt insbesondere hinsichtlich der beiden letztgenannten Beträge jedoch nur Antwort auf den Zufluss der Bundesmittel, nicht auf deren genaue Verwendung. a. Wofür genau außer für Hilfen nach dem AsylbLG wurden die 57 Millionen Euro gemäß Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verwendet ? Bitte detailliert aufschlüsseln und den einzelnen Produktgruppen , Produkten und Aufgabenbereichen zuordnen. b. Wofür genau wurden die 50 Millionen Euro Integrationspauschale verwendet? Bitte detailliert aufschlüsseln und den einzelnen Produktgruppen , Produkten und Aufgabenbereichen zuordnen. Im Haushalt gilt das Prinzip der Gesamtdeckung (§ 8 LHO). Alle Erträge dienen zur Deckung aller Aufwendungen. Alle Einzahlungen dienen zur Deckung aller Auszahlungen . Die Bundesmittel werden überwiegend pauschal über die Umsatzsteuerverteilung bereitgestellt. Ein unmittelbarer Bezug der entstandenen Kosten zu den Bundeserstattungen kann auch insofern nicht differenziert hergestellt werden.