BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12536 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 03.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebehaft am Flughafen Hamburg Seit 2017 werden im Ausreisegewahrsam am Flughafen Hamburg auch Abschiebehaftgefangenen inhaftiert. Der Senat hat im Dezember 2017 angekündigt , das Gelände des Ausreisegewahrsams umzubauen, um dort zukünftig Abschiebehaftgefangene für sechs Wochen unterbringen zu können. Der Senat hat dazu einen Gesetz zum Vollzug der Abschiebehaft auf den Weg gebracht (Drs. 21/11639), das am 28.03.2018 gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der FDP verabschiedet wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Haftplätze für den Vollzug der Abschiebehaft sollen auf dem umgebauten Gelände des Ausreisegewahrsams entstehen? Es werden wie bisher 20 Plätze vorgehalten. 2. Wird es eine räumliche Trennung zwischen den im Ausreisegewahrsam und den in Abschiebehaft inhaftierten Personen geben? Nein; dies ist nicht erforderlich, da für beide Personengruppen die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. 3. Welche baulichen Veränderungen wurden oder werden (zukünftig) im inneren und äußeren Bereich des Ausreisegewahrsams vorgenommen? Die baulichen Veränderungen betreffen die Schaffung anderer räumlicher Bedingungen , zum Beispiel für die Freizeitgestaltung, die durch die in den Fällen einer Abschiebungshaft gegebenenfalls längere Haftdauer notwendig geworden sind. Im Innenbereich werden ein Fitness-, ein zusätzlicher Besucherraum sowie ein PC-Raum eingerichtet. Der Außenbereich wird erweitert. Im Außenbereich werden ein Ballspielfeld und eine Tischtennisplatte errichtet. Darüber hinaus wird eine höhere Zaunanlage installiert. 4. Welche Sicherungsmaßnahmen wurden installiert? Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden Gitter an den Fenstern angebracht. Die Errichtung der höheren Zaunanlage soll voraussichtlich ab der 15. Kalenderwoche erfolgen. 5. Wie ist der Stand der baulichen Maßnahmen? Für den Außenbereich wurde mit den Erdarbeiten bereits begonnen. Für den Innenausbau muss noch die Baugenehmigung abgewartet werden. 6. Wann soll nach derzeitigem Planungsstand der Betrieb der Abschiebehaft aufgenommen werden? Nach Inkrafttreten des von der hamburgischen Bürgerschaft am 28. März 2018 beschlossenen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes voraussichtlich am 13. April 2018. Drucksache 21/12536 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Inwiefern ist geplant, dass Personen aus der Abschiebehaft „freiwillig“ ausreisen können? Inwieweit werden dabei Rückkehrhilfen gewährt? Der Abschiebungshaft liegt eine richterliche Anordnung zugrunde, mit der das Vorliegen von Haftgründen festgestellt wurde (§ 62 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz), weil die betreffenden Personen aus von ihnen zu vertretenden Gründen die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise nicht wahrgenommen haben beziehungsweise sie ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind. Eine Beratung zur freiwilligen Ausreise mit dem Angebot von Rückkehrhilfen hat vor der richterlichen Abschiebungshaftanordnung bereits mehrfach stattgefunden. 8. Plant der Senat, in Amtshilfe auch Personen in der Zuständigkeit anderer Bundesländer in Abschiebehaft nehmen? Wenn ja, mit welchen Bundesländern beziehungsweise mit welchen Bundesländern werden Kooperationsgespräche geführt? Dem Land Schleswig-Holstein werden analog der Verwaltungsvereinbarung zum Ausreisegewahrsam fünf Plätze zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Bei freien Kapazitäten ist auch eine Unterstützung anderer Länder in Amtshilfe im Einzelfall möglich. 9. Ist geplant auch Minderjährige in Abschiebehaft zu nehmen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Nein. 10. Wie viel Personal arbeitet aktuell im Ausreisegewahrsam und wie viel weiteres Personal ist für die Abschiebehaft vorgesehen? Bitte aufschlüsseln nach Art des Personals (private Sicherheitsdienste, Justizangestellte , Sozialarbeitende, Seelsorgende et cetera). Zurzeit arbeiten insgesamt 13 Mitarbeiter der Ausländerbehörde Hamburg im Ausreisegewahrsam , die in der Regel belegungsabhängig durch acht bis zehn Personen pro Schicht externes Sicherheitspersonal unterstützt werden. Aufgrund der Umbaumaßnahmen wurde die Zahl der Mitarbeiter des Sicherheitspersonals auf 16 Personen pro Schicht erhöht. Es ist vorgesehen, die Mitarbeiteranzahl der Ausländerbehörde um fünf Stellen zu erhöhen. 11. Welche Kosten entstehen durch den Ausbau des Ausreisegewahrsams zu einer Abschiebehaftanstalt für die bis zu sechswöchige Abschiebehaft ? Die Kosten für den Umbau liegen bei circa 943.000 Euro. 12. Mit welchen laufenden Kosten im Jahr zum Betrieb der Abschiebehaft rechnet der Senat? Wie genau setzen sich die Kosten zusammen? Bitte aufschlüsseln nach Miet-, Neben-, Reinigungs-, Personalkosten et cetera . Für den Betrieb der Einrichtung wird unter Berücksichtigung der bisher angefallenen Kosten sowie insbesondere steigender Personalkosten mit folgenden jährlichen Kosten gerechnet: Personal 1.084.000 Euro Bewachung 1.700.000 Euro Miete inklusive Grundstückspacht 710.000 Euro Verpflegung 82.000 Euro Reinigung 74.000 Euro Bewirtschaftung 85.000 Euro 13. Wie hoch sind die kalkulierten Personalkosten für den Betrieb der Abschiebehaftanstalt? Bitte nach Art des Personals detailliert aufschlüsseln . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12536 3 Die geplanten Personalkosten in Höhe von insgesamt 1.084.000 Euro gliedern sich nach Art des Personals wie folgt auf: Leitungspersonal 182.000 Euro Sachbearbeitung 902.000 Euro 14. Auf welche Weise und gegebenenfalls durch welchen Anbieter wird die Versorgung mit Nahrungsmitteln in der Abschiebehaft sichergestellt? Mit welchen Kosten kalkuliert der Senat diesbezüglich? Der derzeitige Anbieter „Pflegen & Wohnen Catering – Die Speisenmanufaktur“ ist seit Eröffnung des Ausreisegewahrsams mit der Versorgung der sich dort aufhaltenden Personen zuständig. Die derzeit geltende Tageskostensatz beträgt 9,20 Euro. Für die Ausgabe der Mahlzeiten wird pro Tag ein Pauschalsatz für Personalkosten berechnet. In dem Kostensatz sind die Anlieferung der Mahlzeiten inklusive Sonderkostformen, Getränke, Bereitstellung von Einweggeschirr, die Reinigung der Ausgabe sowie die Bereitstellung von Lunchpaketen enthalten. Der Caterer hat im Januar 2018 seinen Vertrag zum 4. März 2018 gekündigt. Für die Beauftragung eines neuen Caterers wurde ein europaweites Vergabeverfahren eingeleitet , das noch nicht abgeschlossen ist. Als Übergangslösung wurden die oben genannten Kostensätze mit dem jetzigen Caterer vereinbart. Die Laufzeit beträgt sechs Monate mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um einen Monat. 15. Zu welchem Datum wurden beziehungsweise werden jeweils welche Mitarbeitenden in der und für die Abschiebehaft eingestellt? Das Bewerbungsverfahren für die Leitung der Rückführungseinrichtung ist noch anhängig. Die vier zusätzlichen Sachbearbeitungsstellen werden demnächst ausgeschrieben .