BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12542 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 03.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Taxifahren für Asylbewerber (II) Bereits 2016 beklagte der Bund der Steuerzahler, dass die Ämter „mehr als locker mit Geldern umgehen“. Unter dem Motto „des Taxiunternehmens Freud´ ist des Steuerzahlers Leid´“ verdeutlichte seinerzeit auch der Mitteldeutsche Rundfunk1, wie Migranten mit dem Taxi von Amt zu Amt, zur Unterkunft oder zum Arzt chauffiert werden. Eine Anfrage der AfD im sächsischen Landtag ergab, dass der Freistaat Sachsen von Anfang 2016 bis Mitte 2017 rund 1,2 Millionen Euro für Transportkosten berappen musste.2 Hamburg habe Taxifahrten in Höhe von 132.356,16 Euro finanziert, allerdings sind dies Zahlen aus dem Jahr 2015 (Bürgerschaftsdrs. 21/3566). Es ist Zeit, wieder einmal nachzufragen, wie sich die Situation entwickelt hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Gründe für die Inanspruchnahme von Taxifahrten sind in der Drs. 21/3566 dargestellt . Dabei wird der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gibt es Verwaltungsvorschriften, die festlegen, wann eine Taxifahrt für Asylbewerber genehmigt beziehungsweise angeordnet wird? Siehe Drs. 21/3566. 2. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für Taxifahrten von Asylbewerbern im Zeitraum Januar 2016 – März 2018? Bitte nach Bezirken gesondert darstellen. Die Kosten bezogen auf Erstaufnahmeeinrichtungen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Eine Erfassung der Kosten nach Bezirken erfolgt dabei nicht, zumal Taxifahrten auch über Bezirksgrenzen hinweg erfolgen können. Zeitraum Kosten (in Tausend Euro) 2016 120 2017 62 2018 (Januar bis März) 19 Darüber hinaus werden die Kosten nicht gesondert statistisch erfasst. Eine nachträgliche händische Auswertung von Tausenden von Einzelakten beziehungsweise aller eingereichten Rechnungen seit 2016 ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 1 https://www.tag24.de/nachrichten/asylbewerber-mit-dem-taxi-zum-amt-43727. 2 http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10211&dok_art=Drs&leg_per= 6&pos_dok=&dok_id=240121. Drucksache 21/12542 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. In wie vielen dieser Fälle berief sich das Amt auf AsylbLG § 6, Absatz 1? Angaben hierzu werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine nachträgliche händische Auswertung von Tausenden von Einzelakten in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für Taxifahrten von Inanspruchnehmern gemäß SGB XII im Zeitraum Januar 2016 – März 2018? Bitte nach Bezirken gesondert darstellen. Grundsätzlich sind Beförderungskosten im Regelbedarf des SGB XII (Abteilung 7 „Verkehr“) berücksichtigt. Die Leistungsberechtigten zahlen die Kosten für Beförderung somit aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Regelbedarf und entscheiden im Rahmen ihrer Dispositionsfreiheit eigenständig über die Höhe der Mittel, welche sie für Beförderung ausgeben. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und zu 3. 5. Können die Mitarbeiter einer Erstaufnahme- oder Folgeeinrichtung eigenständig entscheiden, ob eine Taxifahrt gewährt wird? Und wie wird dies überprüft? Siehe Drs. 21/3566. Die eingereichten Rechnungen werden anschließend nochmals von der zuständigen Behörde geprüft. 6. Existieren Verträge oder sonstige Vereinbarungen mit Taxiunternehmen für den Transport von Asylbewerbern? Bitte das jeweilige Unternehmen benennen und die entsprechenden Vereinbarungen explizit darstellen. Taxifahrten von der Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst nach Hamburg werden über einen Rahmenvertragspartner durch das Land Mecklenburg-Vorpommern beauftragt . Weitere Verträge oder Vereinbarungen im Sinne der Fragestellung sind nicht bekannt.