BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12550 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 04.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Hat der Senat die Großprojekte bei den Bauinvestitionen im Griff? – MIN-Forum und Informatik (2) In der Drs. 21/12014 hatte der Senat dargelegt, dass der Mietvertrag für dieses im Mieter-Vermieter-Modell geplante Bauprojekt im März 2018 unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft unterzeichnet werden soll. Ich frage den Senat: 1. Wurde der Mietvertrag wie vorgesehen im März 2018 unterzeichnet? Wenn nein, warum nicht und wann soll stattdessen die Unterzeichnung stattfinden? Der Mietvertrag wurde noch nicht unterzeichnet, da die Anlagen zum Mietvertrag aufgrund bauordnungsrechtlicher Auflagen überarbeitet werden mussten. Es wird angestrebt , den Mietvertrag inklusive Anlagen als bald danach zu unterschreiben. Nach Abschluss der Anpassung der Anlagen wird der Mietvertrag inkl. Anlagen unterschrieben werden. 2. Was sind die genauen Mietkonditionen im Einzelnen sowie die genaue Laufzeit des Mietvertrages? 3. In welcher Höhe und an welcher Stelle stehen im Haushaltsplan in welchen Jahren Haushaltsmittel oder Verpflichtungsermächtigungen für diesen Mietvertrag zur Verfügung? 4. Welche Gesamtbaukosten, Gesamtprojektkosten und Finanzierungskonditionen und -pläne liegen der Kalkulation des Mietvertrages zugrunde ? Siehe Antwort zu 1. sowie Drs. 21/12513. 5. Welche Anlagen wurden als Bestandteil des Mietvertrages vereinbart? Liegen diese Anlagen bereits alle in der finalen Form vor? Wenn nein, bis wann werden diese Anlagen jeweils fertiggestellt? Siehe Antwort zu 1. 6. Wird der Mietvertrag nach den Regelungen des Transparenzgesetzes im Transparenzportal veröffentlicht? Ja. 7. Mit welchen genauen Regelungen und zeitlichen Fristen wurde der Zustimmungsvorbehalt durch Senat und Bürgerschaft in diesem Mietvertrag vereinbart? Drucksache 21/12550 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Welche weiteren aufschiebenden Bedingungen wurden im Mietvertrag festgelegt? Siehe Antwort zu 1. 9. Ergeben sich aus dem Abschluss dieses Mietvertrages Verpflichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg für den Fall, dass der Mietvertrag nicht wirksam zustande kommt? Nein. Wenn das Projekt nicht realisiert werden sollte, trägt die Freie und Hansestadt Hamburg unabhängig vom Mietvertrag wie bisher auch alle für das Vorhaben bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten für die Planung und die Baureifmachung des Grundstücks. 10. Werden für die Umsetzung dieses Bauprojektes bis zur Entscheidung der Bürgerschaft weitere Rechtsgeschäfte, Verträge, Auftragsvergaben, gesellschaftsrechtliche Änderungen, Grundstücksübertragungen et cetera vorgenommen oder abgeschlossen? Wenn ja, welche Rechtsgeschäfte et cetera sind geplant und stehen diese ebenfalls unter einem Zustimmungsvorbehalt? Nein.