BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12551 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 04.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Feuerwehr stärken – Erschwerniszulage für die Feuerwehr erhöhen Die Hamburger Feuerwehr leistet eine unverzichtbare und großartige Arbeit für die Sicherheit in unserer Stadt. Insbesondere die Einsatzkräfte verrichten ihren belastenden und gesundheitsgefährdenden Dienst rund um die Uhr und an jedem Tag des Jahres. Die langfristigen, gesundheitsgefährdenden Folgen von Schicht- und Nachtarbeit sind in vielen nationalen und internationalen Studien hinlänglich untersucht und veröffentlicht worden. Die CDU hat sich mehrfach dafür eingesetzt, die Erschwerniszulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) deutlich anzuheben (Drs. 21/4665). Leider ist diese Initiative von SPD und GRÜNEN bislang abgelehnt worden. Immerhin hat die Bürgerschaft daraufhin am 16. Juni 2016 einen Prüfauftrag beschlossen, ob eine finanzielle Besserstellung hinsichtlich des an den Wochenenden geleisteten Dienstes möglich wäre. Auf meine Schriftliche Keine Anfrage im Februar 2017 (Drs. 21/7845) zum Sachstand der Prüfung antwortete der Senat, dass dazu mit der Feuerwehrleitung die Diskussion aufgenommen worden sei. Der Senat wolle auf Grundlage der Vorschläge der Feuerwehr diesbezügliche Modelle für Erschwerniszulagen entwickeln. Nach über einem Jahr haben die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr, die tagtäglich für die Sicherheit dieser Stadt sorgen und ihre Gesundheit für das Gemeinwesen opfern, einen Anspruch darauf zu erfahren, wann eine Anhebung der Erschwerniszuschläge bei der Feuerwehr erfolgt. Lippenbekenntnisse zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen reichen nicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der Hamburgischen Erschwerniszulagenverordnung (HmbEZulVO) wird die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse für alle Hamburger Beamtinnen und Beamte geregelt. Im Bereich des Feuerwehrvollzugsdienstes werden unter anderem Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten und für Wechselschicht- und Schichtdienst gewährt, welche die entsprechenden Erschwernisse von Schicht- und Nachtarbeit ausgleichen. Eine Veränderung dieser Zulagen bedarf einer sorgfältigen Begründung und internen Abstimmung, wie auch der langjährige Prozess im Bereich der Polizei gezeigt hat. Der BIS-interne Abstimmungsprozess zur Anpassung der Neugestaltung der Regelungen für den Bereich des Feuerwehrvollzugsdienstes soll zeitnah abgeschlossen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist der Abstimmungsprozess zu Erhöhung der Erschwerniszulage für die Feuerwehr abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Drucksache 21/12551 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, wieso nicht? Siehe Vorbemerkung. 2. Was plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um die Erschwernis von Feuerwehreinsatzkräften beim DuZ angemessen finanziell auszugleichen beziehungsweise wie sehen die erarbeiteten Modelle konkret aus? Damit hat sich der Senat noch nicht befasst, darüber hinaus siehe Vorbemerkung. 3. Wann werden die Ergebnisse offiziell vorgestellt? Die Veröffentlichung von Ergebnissen kann erst nach abschließender Senatsbefassung , inklusive der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände, erfolgen. 4. Gibt es zwischenzeitlich ein Konzept zur umfassenden Stärkung der Feuerwehr, sodass die Schutzziele erfüllt werden können? Wenn ja, bitte vorlegen. Wenn nein, wieso nicht? Grundsätzlich bildet die Feuerwehr Hamburg jährlich 80 Anwärterinnen und Anwärter zu Feuerwehrbeamtinnen und -beamten aus. Personelle Mehrbedarfe entstehen durch die Überdeckelung der A 7 und der personellen Verstärkungen des Einsatzdienstes der Feuerwehr zur Verbesserung der Funktionsbesetzung für die Jahre 2018 bis 2020. Im Vergleich zum Jahr 2016 sollen bis zum Jahr 2021 insgesamt 228 zusätzliche Berufsfeuerwehrleute im Einsatzdienst zur Verfügung stehen. Mit der Einstellungsvoraussetzung „abgeschlossene handwerkliche oder medizinisch/ pflegerische Berufsausbildung“ ging aufgrund der demografischen Entwicklung ein Rückgang der Bewerberzahlen für den bisherigen Einstieg in die Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes einher. Die Feuerwehr öffnet daher durch eine Änderung der Laufbahnordnung den Zugang für alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Darüber hinaus wird neben dem Lehrberuf „Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter“ mit dem im Jahr 2018 neu hinzukommenden Lehrberuf „Berufsfeuerwehrfrau/Berufsfeuerwehrmann (Werkfeuerwehrfrau/-mann IHK)“ eine weitere Einstiegsmöglichkeit in die feuerwehrtechnische Laufbahn geschaffen. Beide Ausbildungen ermöglichen Schulabgängerinnen und Schulabgängern den direkten Einstieg in den feuerwehrtechnischen Dienst ohne vorherige Berufsausbildung. Der Kreis möglicher Bewerberinnen und Bewerber wird damit erweitert. Ab dem Jahr 2018 wird eine deutlich höhere Anzahl von Nachwuchskräften die Feuerwehr Hamburg personell verstärken und damit auch zur Verbesserung der Erfüllung des AGBF-Schutzziels und der Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienst beitragen. 5. Wird der Sanierungsfonds für die Freiwilligen Feuerwehren, um die Feuerwehrhäuser weiter sanieren zu können, verstetigt, um das Ehrenamt stärker zu unterstützen? Wenn ja, bitte ausführen. Wenn nein, wieso nicht? Ein Sanierungsfonds für die Freiwilligen Feuerwehren existiert nicht gesondert. Eine Finanzierung der Sanierung von Häusern der Freiwilligen Feuerwehren aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ erfolgt jeweils auf Grundlage Bürgerschaftlicher Ersuchen (siehe Drs. 20/7422, 20/13966 und 21/7028).