BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12575 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 04.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Landschaftsschutzgebiet „Marmstorfer Flottsandplatte“ – Die Engelbek ist für das aufzunehmende Wasser überfordert Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete, wie etwa die „Marmstorfer Flottsandplatte “ in Hamburg-Harburg, dienen in Deutschland dem gebietsbezogenen Naturschutz und dem Erhalt des allgemeinen Erscheinungsbildes der Landschaft. Insbesondere in den Stadtteilen Sinstorf und Langenbek sterben in dem vorgenannten Gebiet in den vergangenen etwa zehn Jahren – augenscheinlich infolge einer gestörten Entwässerung und zunehmenden Geländevernässung – jedoch zahlreiche, teils sehr alte Bäume (Eichen, Buchen, Birken, Pappeln sowie diverse Nadelbäume) entlang des Gewässerverlaufs der Engelbek mit stark zunehmender Tendenz ab. Auch die bislang vielfältige Fauna in dem Gebiet hat sich seitdem verändert, weil einige Tierarten in den vernässten Wiesen und Waldstücken keinen geeigneten Lebensraum mehr finden. Ein Erhalt des allgemeinen Erscheinungsbildes in dem Landschaftsschutzgebiet ist hier deshalb nicht mehr gegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welchen Stellenwert nehmen in der Freien und Hansestadt Hamburg und deren zuständigen Behörden die Belange der EU-Wasserrahmenrichtlinie gegenüber der hoheitlichen Aufgabe der Siedlungswasserwirtschaft , im Einzugsgebiet von Gewässern den Schutz von Grundstücken und den darauf errichteten Gebäuden vor Überschwemmungen, Kellervernässungen sowie vor hohen Grund- und Stauwasserständen infolge eines gestörten oder reduzierten Abflusses von Oberflächenwasser in den Vorflutern (zum Beispiel an der Engelbek) zu gewährleisten, ein? Was hat in Hamburg derzeit Priorität und warum? Die EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde mit der 7. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 18. Juni 2002 in nationales Recht umgesetzt. Die Ziele, Aufgaben und Verpflichtungen sind dort in den §§ 25 – 42 festgesetzt worden. Die Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung werden in den §§ 50 – 61 WHG geregelt. Alle Regelungen des WHG haben den gleichen Stellenwert und werden ohne Festlegung von Prioritäten gleichermaßen beachtet. 2. Welchen Stellenwert hat die Umsetzung der gesetzlichen Schutzziele von Landschaftsschutzgebieten in der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß dem Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) gegenüber der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie? Was hat in Hamburg Vorrang und warum? Die Umsetzung sowohl der gesetzlichen Schutzziele von Landschaftsschutzgebieten als auch der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben einen sehr hohen Stellenwert in Ham- Drucksache 21/12575 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 burg. Es wird davon ausgegangen, dass sich beides ergänzt und gegenseitig befördert . Insofern ist die Benennung eines Vorrangs nicht angebracht. Östlich der Winsener Straße ist in den Harburger Stadtteilen Rönneburg und Langenbek in den vergangenen 20 Jahren ein großes Neubaugebiet mit entsprechend versiegelten Flächen entstanden. Das hier anfallende Oberflächenwasser von den Straßen, Pkw-Stellplätzen und sonstigen öffentlichen Flächen wird in mehreren sogenannten Dükern unter der Winsener Straße in die Engelbek eingeleitet. Weiteres Oberflächenwasser gelangt aus dem Wohngebiet in Fleestedt in den kleinen Vorfluter. 3. Werden diese verunreinigten Wassermengen (Streugut, abtropfende Betriebsstoffe von Fahrzeugen, Straßenmüll et cetera) vor der Einleitung in den Bach mit geeigneten siedlungswasserwirtschaftlichen Maßnahmen gereinigt und wenn ja, mit welchen? 4. Sind diese Verunreinigungen andernfalls die vorrangige Ursache für die festgestellte schlechte Wasserqualität in der Engelbek, welche zu den daraufhin nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgenommenen wasserbaulichen Maßnahmen (Strömungslenker et cetera) in dem Gewässer und den damit verbundenen Grundstücksvernässungen geführt haben? 5. Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls seitens der zuständigen Hamburger Wasserwirtschaftsbehörden geplant, um die desolate Entwässerungssituation in diesem Gebiet zu verbessern? Das Einleiten von belastetem Niederschlagswasser verursacht in Hamburg einen signifikanten Anteil der Gewässerbelastungen und beeinträchtigt das Erreichen der Zielvorgaben der EG-WRRL. Dies gilt auch für die Engelbek. Die zuständige Fachbehörde ist derzeit in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt und HAMBURG WASSER (HW) mit der Erstellung eines Pilotkonzeptes zur Ermittlung und immissionsseitigen Priorisierung der durch Regenwassereinleitungen bedingten hydraulischen und stofflichen Gewässerbeeinträchtigungen an der Engelbek befasst. Mittels des Konzeptes sollen die Regenwassereinleitungen erfasst, beschrieben und bewertet werden. Zukünftiger Handlungsbedarf zur Reduzierung der hydraulischen und stofflichen Belastungssituation an der Engelbek soll aufgezeigt werden. Im Rahmen des Konzeptes wird auch das Einzugsgebiet im Bereich der Winsener Straße betrachtet. Mit der Fertigstellung des Konzeptes wird bis Ende des Jahres gerechnet. Bezüglich der Vernässungen an der Engelbek wird auf die Beantwortung der Drs. 20-1534 verwiesen, siehe dazu: https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/___tmp/ tmp/45081036716103316/716103316/01029582/82.pdf. Das Waldstück zwischen dem Kleingartengebiet am Sinstorfer Weg und der Moorlage, durch das die Engelbek verläuft, ist für Bürger (hier vor allem spielende Kinder) vorübergehend gesperrt worden, weil hier derzeit Gefahren drohen. Der Wald wird von Bürgern als Naherholungsgebiet für Spaziergänge genutzt. An dem im Tal verlaufenden Bach sind im Sommerhalbjahr gelegentlich Kinder zu beobachten, die dort am Wasser spielen. Im vergangenen halben Jahr sind in dem Wald entlang des Bachs und im Hang etwa sieben große Bäume umgestürzt, die jetzt teilweise über dem Gewässerbett liegen. Zudem sind die beidseitigen Bachauen durch die gestörte Entwässerungssituation inzwischen derart versumpft, dass Kinder hier tief einsinken können und sich aus eigener Kraft möglicherweise nicht mehr befreien können. 6. Wer hat die Sperrung des Gebietes und aus welchen Gründen veranlasst ? Dem zuständigen Bezirksamt sind in dem genannten Gebiet keine Sperrungen bekannt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12575 3 Bei einer Besichtigung aus Anlass dieser Parlamentarischen Anfrage waren keine Absperrungen vorhanden. Sofern in der Vergangenheit tatsächlich Bereiche abgesperrt worden sein sollten, konnte dies durch das zuständige Bezirksamt nicht festgestellt werden. 7. Welche Maßnahmen sind bis wann in Planung und Durchführung, um wieder eine einwandfreie Entwässerung zu gewährleisten? 8. Welche Maßnahmen sind bis wann in Planung und Durchführung, um eine Trockenlegung der Böden zum Erhalt des restlichen Baumbestands zu gewährleisten? Eine ausreichende Entwässerung ist gewährleistet, zur Trockenlegung von Böden sind keine Maßnahmen geplant. Im Übrigen siehe auch: https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/___tmp/ tmp/45081036716103316/716103316/01029582/82.pdf.