BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12578 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 04.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Elbtower Der Elbtower geht mit schnellen Schritten seiner Realisierung entgegen. Nach dem Abschluss der Verträge mit dem Investor, der Vorstellung der Entwürfe wurde nun bereits die Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt. Doch einige Fragen bleiben bisher noch unbeantwortet. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) wie folgt: 1. Bei der Vorstellung der Elbtower-Pläne wird immer wieder ausgeführt, dass Wohnungen aufgrund der Lärmproblematik nicht vorgesehen sind. Gleichzeitig verfolgt der Senat Pläne zur verdichteten Bebauung entlang von Hauptverkehrsstraßen und betont dabei stets, dass es zur Lösung von Lärmfragen technische Lösungen gibt. Außerdem sind auch an Büroarbeitsplätzen entsprechende Lärmgrenzwerte einzuhalten. Ist die Lärmsituation beim Elbtower denn überhaupt schon konkret untersucht worden? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: mit welchen Ergebnissen? Welche Beurteilungspegel ergeben sich denn bei dem Baukörper außen an der Fassade bei 50 m Höhe, bei 100 m Höhe, bei 150 m Höhe und bei 200 m Höhe? Und welche Werte lassen sich dementsprechend innerhalb der Räume ermitteln? Zum Elbtower liegt aus dem Jahre 2015 eine „Schalltechnische Clusterermittlung zu einem möglichen Hochhaus im Quartier Elbbrücken“ vor. Die Untersuchung prognostiziert Fassadenpegel in 50-m-Schritten über Gelände. Dabei wurden jeweils Tag- und Nachtwerte ermittelt. Maßgeblich ist an diesem Standort der Schienenverkehrslärm, sodass auf der Westfassade die höchste Lärmbelastung auftritt. Es ergibt sich folgendes Bild für die Summe aus Schienen- und Straßenverkehrslärm bei einer quadratischen Gebäudegrundfläche: Höhe in m über Gelände Tagespegel in dB(A) Nachtpegel in dB(A) 200 67-75 64-76 150 68-76 64-77 100 69-77 64-77 50 69-77 65-77 Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung liegt tagsüber bei 70 dB(A), nachts bei 60 dB(A). Tagsüber wird diese Schwelle lediglich auf der Ostfassade unterschritten, nachts auf allen Fassaden deutlich überschritten. Es tritt somit keine lärmabgewandte Drucksache 21/12578 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gebäudefassade auf. Angesichts insbesondere der Höhe der nächtlichen Lärmpegel scheiden technische Lösungen zur Einhaltung eines gesundheitsverträglichen Innenraumpegels bei teilgeöffnetem Fenster aus. Für die geplanten Nichtwohnnutzungen gelten weniger strenge Anforderungen. Gesunde Arbeitsverhältnisse können im Gegensatz zum Wohnen auch bei geschlossenem Fenster gewährleistet werden. Erfahrungsgemäß können die für Arbeitsplätze einzuhaltenden Innenraumpegel durch entsprechende Fensterkonstruktionen auch bei sehr hohen Lärmpegeln eingehalten werden. Daher wurde zum gegenwärtigen Planungsstand auf eine Ermittlung von Innenraumpegeln verzichtet. 2. In dem Gebäude sollen – neben den Büros in dem eigentlichen Turm – auch Restaurants, Sporteinrichtungen, Hotel/Boardinghouse und sogenannte publikumsbezogene Nutzungen untergebracht werden. Gleichzeitig sind nach dem derzeitigen Planungsstand insgesamt 560 Stellplätze vorgesehen. Wie verteilen sich die Stellplätze auf die einzelnen Nutzungen und hält der Senat die Anzahl für ausreichend? Die Stellplätze ermitteln sich in der Gesamtzahl und in der Verteilung gemäß Fachanweisung 1/2013 „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“ für Abminderungsgebiete . Nach der vorläufigen Nutzungsverteilung werden je 168 Stellplätze für die Hotel- und Sonderflächen sowie 224 Stellplätze für die Büro-, Einzelhandels- und Gastronomieflächen vorgesehen. 3. Wo werden die Stellplätze untergebracht? Das Verkaufsgrundstück wird vollständig „überbaut“. Die Stellplätze sollen sich ausschließlich in mehreren Untergeschossen befinden. 4. Wie wird die Umgebung des Elbtowers gestaltet, sind hier auch noch öffentliche Parkplätze vorgesehen? Zwischen der Bahntrasse, der Bundesstraße und nördlich der Zweibrückenstraße verbleiben keine Flächen in öffentlichem Eigentum. Südlich der Zweibrückenstraße ist eine Grünfläche vorgesehen. Straßenbegleitend werden sich an der Zweibrückenstraße keine Stellplätze einrichten lassen, weil die Straße zur Leitung des Verkehrsflusses zwischen HafenCity und dem angebundenen Verkehrsraum aufgeweitet werden muss. 5. Für Anreisende aus entfernteren Gegenden und dem Ziel Elbtower (und das werden über die 3.000 dort beschäftigten hinaus ja weitere Tausende Menschen sein) besteht aufgrund der geringen Stellplatzzahl ja praktisch nur die Möglichkeit der Nutzung der S-Bahn. Hat die S-Bahn noch Kapazitäten für eine derartige Fahrgastzahl offen, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten beziehungsweise welche Maßnahmen sollen getroffen werden, um die Leistungsfähigkeit der S-Bahn bis zur Eröffnung des Elbtowers entsprechend zu steigern? Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Schnellbahnen im Bereich der Station U/S Elbbrücken ist bei der Realisierung des Elbtowers gegeben. Die Station „Elbbrücken“ wird nach Inbetriebnahme zum Jahresende 2018 als Umsteigestation zwischen den Linien S3, S31 und U4 fungieren. Dabei stehen bei der S-Bahn die Kapazitäten der zwischen Neugraben und Altona ganztägig im Zehn-Minuten-Takt verkehrenden Linie S3, der tagsüber zwischen Harburg Rathaus und Altona im Zehn-Minuten-Takt verkehrenden Linie S31 sowie der zwischen Elbbrücken, HafenCity und Billstedt zunächst ebenfalls im Zehn-Minuten verkehrenden neuen Linie U4 (mit zusätzlichen Kapazitäten für bis zu 4.000 Fahrgäste pro Stunde und Richtung) zur Verfügung. Nach baulicher Fertigstellung der östlichen HafenCity einschließlich des Elbtowers mit entsprechender Nachfrageentwicklung könnte die Taktfrequenz der Linie U4 auf einen Fünf-Minuten-Takt zum Umsteigebahnhof Elbbrücken erweitert werden, sodass allein auf der U4 zusätzliche Kapazitäten für bis zu 8.000 Fahrgästen pro Stunde und Richtung angeboten werden können. Zur Auslastung der S-Bahn zwischen Hauptbahnhof und Harburg siehe Drs. 20-3312 der Bezirksversammlung Harburg. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12578 3 6. Sind unter „publikumsbezogene Nutzungen“ auch Einkaufsmöglichkeiten zu verstehen? Ja. Es kann auch kleinflächiger, nicht Zentren schädigender Einzelhandel entstehen. 7. Ein wichtiges Anliegen der bisherigen Meinungsäußerungen der Bürger war es stets, eine öffentliche Zugänglichkeit zu den obersten Stockwerken zu erreichen. In anderen vergleichbaren Gebäuden, zum Beispiel beim Empire State Building in New York, ist dies ja auch möglich. Warum kann dies in Hamburg demgegenüber nicht realisiert werden? Bei circa 70.000 qm Bürofläche spielt die Vermietbarkeit für die Finanzierbarkeit des Vorhabens eine zentrale Rolle. Es könnte sicherheitssensitive Büromieter geben, die den notwendigen Mietpreis bereit sind zu zahlen und eine öffentliche Nutzung des Gebäudes in den obersten Etagen ablehnen, da sie dadurch die Sicherheitsbelange ihres Unternehmens als gefährdet ansehen. Um kein Vermietungshindernis für herausragende Gebäude zu produzieren, findet man in privaten Bürohochhäusern daher mittlerweile nur noch selten eine öffentliche Aussichtsplattform. Insbesondere, wenn das Vermietungsrisiko eines Hochhauses wie im Falle des Elbtowers allein von privaten Eigentümern getragen wird, ist es wichtig, nicht durch frühzeitige Vorfestlegungen eine erfolgreiche Vermietung zu behindern. Insofern ist bei der Bedeutung der Büromieter für die Realisierung dieses Hochhaus-Projekts die Frage der uneingeschränkten Vermietbarkeit eine fundamentale Anforderung. Nichtsdestotrotz ist mit dem Bauherrn , der SIGNA Prime Selection AG, vereinbart, dass die Erschließung einer möglichen Aussichtsplattform (unter anderem ein separater Aufzug und eine separate Lobby ) baulich zumindest vorgehalten wird, um diese bei Entfall von Sicherheitsbedenken einrichten zu können. 8. Einige Bürger befürchten zudem, dass die Ansiedlung des Elbtowers die Gentrifizierung des Stadtteiles Rothenburgsort bewirken könnte. Wie bewertet der Senat Rothenburgsort in seiner derzeitigen Struktur? Gibt es konkrete Ausgangsdaten, etwa zur Zahl der Gebäude und Wohnungen , den aktuellen Miethöhen und der Bewohnerstruktur? Wenn ja: bitte ausführlich dazu berichten. Wenn nein: ist es nicht notwendig über dementsprechende Daten zu verfügen , um die Auswirkungen der Elbtoweransiedlung beurteilen zu können ? Rothenburgsort ist traditionell geprägt durch die Mischung von Wohnen und Gewerbe. Der Stadtteil hat Potenziale sowohl für weitere gewerbliche Entwicklungen wie auch weiteren Wohnungsbau. Die Informationen zu Rothenburgsort sind in den Stadtteilprofilen des Statistikamts Nord sowie im Sozialmonitoring veröffentlicht, siehe https://www.statistik-nord.de/ fileadmin/Dokumente/NORD.regional/NR19_Statistik-Profile_HH_2017.pdf und http://www.hamburg.de/sozialmonitoring/10271228/sozialmonitoring-bericht-2017/. 9. Welche Auswirkungen auf Rothenburgsort sind nach der Auffassung des Senats durch die Elbtoweransiedlung zu erwarten? Werden die Auswirkungen positiv oder negativ bewertet? Der Elbtower unterstreicht die zentrale Lage des Stadtteils Rothenburgsort und wird die in Angriff genommenen Entwicklungen weiter verstärken. Dies wird positiv bewertet .