BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12580 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 04.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Wohndauer in staatlichen Studierendenwohnheimen In der Großen Anfrage 21/4416 wurden vom Senat bereits einige Fragen zur allgemeinen Situation der Studierendenwohnheime, die vom Studierendenwerk betrieben werden, beantwortet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat erhebt keine eigenen statistischen Daten zu den unten angegebenen Fragen und beantwortet diese auf der Grundlage der Auskünfte des Studierendenwerks Hamburg (StW). 1. Wie hat sich die Anzahl an Wohnheimen und jeweiligen Wohnheimplätzen des Studierendenwerks seit der Großen Anfrage 21/4416 entwickelt ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Seit der Großen Anfrage 21/4416 hat sich die Anzahl der Wohnanlagen und Plätze, die vom Studierendenwerk Hamburg betrieben werden, wie folgt entwickelt: in 2016 23 Wohnanlagen mit 3.957 Wohnheimplätzen und in 2017 24 Wohnanlagen mit 4.223 Wohnheimplätzen. 2. Gibt es über die in der Großen Anfrage 21/4416 geplanten Vorhaben hinaus weitere Pläne, neue Wohnheime zu schaffen? Der Senat äußert sich nicht zu behördeninternen Planungen, die ihm bisher nicht vorgelegen haben. 3. Wie hoch ist die durchschnittliche Mietdauer in den Wohnheimen? Bitte nach Wohnheimen aufschlüsseln. 4. Wie hoch ist der Anteil an Studierenden, die die Wohnanlagen bis zur maximalen Mietdauer nutzen? Bitte nach Wohnheimen aufschlüsseln. 5. Wie hoch ist der Anteil an Studierenden (ausgenommen Programmstudierende und Kurzzeitmieter), die weniger als ein Jahr im Wohnheim wohnen? Die Wohnzeit in den Wohnheimen des Studierendenwerks Hamburg ist begrenzt und beträgt 48 Monate, in Häusern mit dauerhaft geringerer Nachfrage 60 Monate. Studierende haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen, ihre Wohnzeit zu verlängern. Die Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien können der Homepage des Studierendenwerks Hamburg entnommen werden. Im Übrigen führt das StW keine entsprechenden Statistiken. 6. Wie viele neue Mietverträge wurden in den Wohnheimen seit 2010 abgeschlossen? Bitte nach Jahren und Wohnheimen aufschlüsseln Drucksache 21/12580 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sowie ob der Mietvertrag eine Erstvermietung oder eine Folgevermietung war. In der Wohnheimverwaltung des StW wird nicht zwischen Erst- und Folgevermietungen unterschieden. Des Weiteren wird nicht unterschieden, ob es sich um Festmieterverträge , Programm- oder Kurzzeitvermietungsverträge handelt.