BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12581 21. Wahlperiode 10.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Dirk Nockemann und Harald Feineis (AfD) vom 04.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Ereignisse rund um die Montags-Demo (II) Am Montag, dem 26.03.2018, fand zum wiederholten Male die Demonstration unter dem Motto „Merkel muss weg“ in Hamburg statt. Wie auch in den vergangenen Wochen gab es gegen diese Gegendemonstrationen. Massive Polizeipräsenz sorgte dafür, dass die Teilnehmer der Demonstrationen weitestgehend nicht aufeinander trafen und der Abend daher einigermaßen friedlich verlief. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zu den erfragten Sachverhalten hat der Senat zuletzt mit nachfolgend genannten Drucksachen berichtet: 21/12416, 21/12454, 21/12508. Zu inhaltlichen Aspekten der Versammlungen unter dem Tenor „Merkel muss weg!“ beziehungsweise der Gegenversammlungen berichtet das Landesamt für Verfassungsschutz anlassbezogen unter http://www.hamburg.de/verfassungsschutz/. Zu wesentlichen Einzelheiten der Versammlungen beziehungsweise ihres Verlaufs berichtet die Polizei Hamburg regelmäßig nach Abschluss mit einer ausführlichen Pressemeldung unter https://www.presseportal.de/blaulicht/nr/6337. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat es rund um die Demonstration Verletzte gegeben? Wenn ja, wie viele? Wie viele davon mussten im Krankenhaus behandelt werden und wie viele der Verletzten sind jeweils der „Merkel-muss-weg“- Demonstration und wie viele der Gegendemonstration zuzuordnen? Die erfragten Daten werden im Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) statistisch nicht erfasst. Eine Abfrage mit den im Rahmen der Versammlungsanmeldungen relevanten Ortsangaben ergab zu dem erfragten Datum keine Rettungsdiensteinsätze. 2. Von welcher Seite („Merkel-muss-weg“-Demo oder Gegendemonstration ) gingen welche von der Polizei registrierten Gewalttätigkeiten aus? 3. Kam es zu auch zu Gewalttätigkeiten, Widerstandshandlungen oder Beleidigungen gegenüber der Polizei beziehungsweise einzelnen Polizisten ? Wenn ja, von welcher Seite gingen diese aus? 4. Wurden im Rahmen der Demonstration und der Gegendemonstration Straftaten begangen? Wenn ja, welche und von welcher Seite? Drucksache 21/12581 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Laufen in der Folge Ermittlungsverfahren? Wenn ja, wegen welcher Taten und welcher Seite werden die Tatverdächtigen zugeordnet? Der Polizei ist (Stand 5. April 2018) eine Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch zum Nachteil ehemaliger Versammlungsteilnehmer der „Merkel muss weg“- Demonstration durch einen ehemaligen Teilnehmer des Aufzugs „Aufstehen gegen Nazis und Rassisten!“ bekannt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. 6. Welches sind die Anmelder der Gegendemonstrationen gewesen? Siehe Vorbemerkung. 7. Laufen gegen diese strafrechtliche Ermittlungen? Entsprechende Erkenntnisse liegen derzeit (05.04.2018) nicht vor. 8. Für welche Orte wurden die Gegendemonstrationen angemeldet? Siehe Vorbemerkung. 9. Gab es seitens der Behörde Überlegungen, die Gegendemonstration von Auflagen abhängig zu machen beziehungsweise gab es Auflagen? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Der Senat hat vor einer Teilnahme an der Kundgebung „Merkel-mussweg “ mit dem Hinweis gewarnt, dort würden auch Rechtsextremisten und Nazis teilnehmen. Wie hoch schätzt der Senat den Anteil derartiger Personen (Nazis und Rechtsextreme) an der Gesamtzahl der Teilnehmer dieser Kundgebung ein? Siehe Vorbemerkung.