BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12585 21. Wahlperiode 13.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 05.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Immer stärkere Differenzierung der Förderlandschaft für freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, im Sport und in der Kultur? Seit jeher spielen die freien Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, im Sport und in der Kultur eine große Rolle in der Angebotslandschaft der Stadt. Für die vielfältigen Aufgaben sind die Träger auf institutionelle Fördermittel sowie Sondermittel angewiesen. Die benötigten Fördermittel und Sondermittel der öffentlichen Hand verteilen sich inzwischen auf die verschiedensten Fördertöpfe und Fonds. Die stetig wachsende Zahl der unterschiedlichen Fördermaßnahmen hat dazu geführt, dass der Beantragungsaufwand und der Verwaltungsaufwand , der vor wenigen Jahren noch auf einige wenige Formulare beschränkt war, sich mittlerweile auf viele notwendige Formulare und Vergabekriterien durch die starke Differenzierung ausgeweitet haben. Infolge der fortschreitenden Differenzierung der Fördermittellandschaft und der zugehörigen haushälterischen Produktkonten ist es somit für die freien Träger immer undurchsichtiger, welche Fördermittel auf welche Art und Weise beantragt werden können. Während es früher etwa fünf Fördertöpfe gab, sei nun die Rede von etwa 40 verschiedenen Fördermöglichkeiten. Es liegt nah, dass in den zuständigen Fachämtern der Verwaltungsaufwand durch die zunehmende Differenzierung steigt. Nicht nur die Erstellung der notwendigen Antragsformulare bindet Kapazitäten, sondern auch die künftige Bewilligung und Abrechnung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Träger können bei den jeweils zuständigen Behörden Zuwendungsmittel für geplante Maßnahmen in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Sport- und Kulturförderung beantragen. Die Voraussetzungen für eine Beantragung werden durch Interessenbekundungsverfahren oder Förderrichtlinien bekannt gemacht. Bei der Beantragung ist es nicht erforderlich, dass Träger die haushalterische Grundlage einer Förderung angeben. Die Antragstellung ist grundsätzlich formlos möglich. Das gilt jedoch nicht für das Landessportamt, wo besondere Formvorschriften gelten. Zusätzlich erfolgt eine staatliche Sportförderung auf der Grundlage des Sportfördervertrags mit dem Hamburger Sportbund e.V. Zudem vergibt die Hamburgische Investitions - und Förderbank AöR Kredite für den Neubau, Umbau, die Erweiterung, die Grundinstandsetzung oder die Modernisierung von vereinseigenen Sportstätten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auf wie viele und welche Fördermittel, Sondermittel und -fonds können die freien Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, im Sport und in der Kultur in Hamburg zurückgreifen? Bitte auch die einzelnen Produktkonten benennen. Drucksache 21/12585 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die von den zuständigen Behörden gewährten Zuwendungen werden aus den in der Anlage ersichtlichen Produktgruppen geleistet. Die Höhe der jeweils verfügbaren Fördermittel kann von den in Drs. 21/5000 angegebenen Haushaltsansätzen abweichen, wenn die Mittel, wie in der Produktbezeichnung ersichtlich, nicht nur für Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit, des Sports und der Kulturförderung zur Verfügung stehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wann wurden die „Fördertöpfe“ derartig differenziert aufgegliedert? 3. Aus welchen Gründen wurde die Förderlandschaft derartig differenziert aufgegliedert? Die Schaffung neuer Fördermöglichkeiten ist ein fortwährender Prozess, der sich im Haushalt widerspiegelt. Entscheidungen werden, ausgelöst durch sich verändernde gesellschaftliche Bedarfe, über Förderprogramme mit entsprechender fachpolitische Schwerpunktsetzung getroffen. Die jeweiligen Aufgaben werden in der Regel bestehenden Produktgruppen und Ortsprodukten im geltenden Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg zugeordnet oder es werden durch Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft Änderungen im Haushaltsplan vorgenommen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Existieren für alle Fördermaßnahmen unterschiedliche Antragsformulare oder werden unterschiedliche Fördertöpfe mit den gleichen Antragsformularen abgerufen? Wie viele Antragsformulare gibt es in Hamburg? Sind diese Formulare in allen Bezirken identisch? Siehe Vorbemerkung. Die jeweils für die Entscheidung über den Zuwendungsantrag zuständige Behörde kann Vordrucke zur Antragstellung entwickeln, in denen die entscheidungserheblichen Tatsachen je nach Förderprogramm und Art der Förderung erfragt werden. Die jeweiligen Antragsvordrucke für gleiche Förderprogramme können sich zwischen den Bezirksämtern unterscheiden. Zur Anzahl der Antragsformulare in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Sport- und Kulturförderung haben die zuständigen Behörden folgende Angaben gemacht: Behörde bzw. Bezirksamt Anzahl der unterschiedlichen Antragsformulare Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) 2 Behörde für Kultur und Medien (BKM) 3 Behörde für Inneres und Sport (BIS) 4 Bezirksamt Hamburg-Mitte 5 Bezirksamt Altona 14 Bezirksamt Eimsbüttel 5 Bezirksamt Hamburg-Nord 3 Bezirksamt Wandsbek 9 Bezirksamt Bergedorf 4 Bezirksamt Harburg 3 Die Förderung auf Grundlage des Sportfördervertrags beim Hamburger Sportbund e.V. kann mit 13 weiteren Vordrucken beantragt werden. 5. Gibt es für die einzelnen Fördermaßnahmen eine Übersicht? Wenn nein, ist eine solche geplant? Alle gewährten Zuwendungen sind im Transparenzregister auf der Internetseite http://transparenz.hamburg.de/ in der Rubrik „Zuwendungsvorgänge_Jahr_Quartal“ einsehbar. 6. Wie werden die Träger über die Fördermöglichkeiten informiert? Siehe Vormerkung. Die Informationen werden über verschiedene Gremien, wie der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur, den bezirklichen Arbeitsgemeinschaften zu § 78 SGB VIII und Jugendhilfeausschüsse, das Internet, gezielte Ansprache von Trägern oder andere geeignete Formen der Veröffentlichung zugäng- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12585 3 lich gemacht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden, dem Hamburger Sportbund e.V. und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR Auskunft zu erhalten und beraten zu werden. 7. Gibt es in der Übersicht der Fördermittel auch eine Übersicht über die Förderbedingungen? Wenn nein, ist eine solche geplant? Siehe Vorbemerkung. 8. Welche Erfahrungen wurden mit der Differenzierung der Förderlandschaft bislang gemacht? Grundsätzlich erleichtert die Differenzierung die Zuordnung der gesetzlichen oder sonstigen programmatischen Aufgaben zu den hierfür verausgabten Mitteln. Die Förderprogramme zielen auf aktuelle Bedarfe in Hamburg ab und werden von den verschiedensten Trägern regelmäßig intensiv genutzt. Neu hinzugekommene Förderprogramme sind von der Verwaltung bekannt zu machen, Verwaltungsverfahren müssen entwickelt und Träger verstärkt beraten werden. Auch die Träger müssen sich zunächst auf neue Programme und deren Fördervoraussetzungen einstellen. Die zuständigen Behörden pflegen deshalb einen Fachaustausch mit potenziellen Antragstellenden – direkt wie in Gremien (zum Beispiel Netzwerk Kulturelle Bildung, Landesarbeitsgemeinschaften Kinder- und Jugendkultur sowie Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit). Drucksache 21/12585 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Behörde Produktgruppe Behörde für Kultur und Medien (BKM) Theater, Museen und Bibliotheken 251.01 Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft 251.02 Behörde für Arbeit, Soziales , Familie und Integration (BASFI) Kinder- und Jugendarbeit 254.02 Behörde für Inneres und Sport (BIS) Sport 272.03 Finanzbehörde (FB) Zentrale Ansätze I 283.01 Zentrale Ansätze II 283.02 Zentrale Programme und Projekte 283.03 Bezirksamt Hamburg- Mitte Zentraler Ansatz Bezirksversammlung 205.03 Sozialraummanagement 207.02 Jugend-, Familienhilfe 207.03 Fremdbewirtschaftung aus der Produktgruppe Erziehungshilfen der BASFI 254.04 Bezirksamt Altona Zentraler Ansatz Bezirksversammlung 209.03 Sozialraummanagement 211.02 Jugend-, Familienhilfe 211.03 Fremdbewirtschaftung aus der Produktgruppe Erziehungshilfen der BASFI 254.04 Bezirksamt Eimsbüttel Zentraler Ansatz Bezirksversammlung 213.03 Sozialraummanagement 215.02 Jugend-, Familienhilfe 215.03 Fremdbewirtschaftung aus der Produktgruppe Erziehungshilfen der BASFI 254.04 Bezirksamt Hamburg- Nord Zentraler Ansatz Bezirksversammlung 217.03 Sozialraummanagement 219.02 Jugend-, Familienhilfe 219.03 Fremdbewirtschaftung aus der Produktgruppe Erziehungshilfen der BASFI 254.04 Bezirksamt Wandsbek Zentraler Ansatz Bezirksversammlung 221.03 Sozialraummanagement 223.02 Jugend-, Familienhilfe 223.03 Fremdbewirtschaftung aus der Produktgruppe Erziehungshilfen der BASFI 254.04 Bezirksamt Bergedorf Zentraler Ansatz Bezirksversammlung 225.03 Sozialraummanagement 227.02 Jugend-, Familienhilfe 227.03 Fremdbewirtschaftung aus der Produktgruppe Erziehungshilfen der BASFI 254.04 Bezirksamt Harburg Zentraler Ansatz Bezirksversammlung 229.03 Sozialraummanagement 231.02 Jugend-, Familienhilfe 231.03 Fremdbewirtschaftung aus der Produktgruppe Erziehungshilfen der BASFI 254.04