BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12586 21. Wahlperiode 13.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Dr. Jens Wolf (CDU) vom 05.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Hat Hamburg einen schlechten Draht zu den Nachbargemeinden? Seit Dezember 2017 sorgt die Errichtung eines Funkturms in der Gemeinde Bönningstedt direkt an der Grenze zu Hamburg für Empörung und Unverständnis bei betroffenen Anwohnern in Schnelsen. Der 30-Meter-Radius des Funkturms, innerhalb dessen sich keine Schulen, Kindergärten oder Kindertagesstätten befinden dürfen, reicht auf das Gebiet der Stadt Hamburg und bezieht auch einen Teil eines Wohnhauses ein. Die anliegenden Bewohner wurden nicht über die geplante Baumaßnahme informiert. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat auf Anfrage mitgeteilt, dass es weder an der Planung noch an der Genehmigung des Funkmasts beteiligt war. Die Baugenehmigung der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Pinneberg erfolgte bereits am 31.08.2017. Die Gemeinde Bönningstedt wurde laut Auskunft des Kreises Pinneberg ordnungsgemäß beteiligt. Die Nicht-Beteiligung unmittelbar betroffener Hamburger Bürger wirft nun eine Reihe von Fragen auf. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für Bauvorhaben in anderen Ländern nehmen die jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörden den Vollzug der dort geltenden Vorschriften einschließlich einer danach vorgesehene Beteiligung Betroffener in eigener Verantwortung war. Es bedarf keiner einzelfallbezogenen Information der Freien und Hansestadt Hamburg über die dortigen Bauvorhaben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welchen gegenseitigen Austausch pflegt die Stadt Hamburg mit Nachbargemeinden bei Bauvorhaben im Grenzbereich? Es finden unabhängig von konkreten Bauvorhaben Abstimmungen mit den Umlandkreisen und Umlandgemeinden zum Beispiel zu Bebauungsplänen statt. Auch findet ein regelmäßiger Austausch in verschiedenen Foren statt, siehe auch Drs. 21/5145. 2. Wurde die Stadt Hamburg über das Bauvorhaben in Bönningstedt informiert ? Falls ja, warum wurden die betroffenen Hamburger Anwohner nicht von der Stadt Hamburg informiert? Falls nein, welche Konsequenzen zieht der Senat aus dieser nicht erfolgten Kommunikation? Nein, die Freie und Hansestadt Hamburg war weder an der Planung noch an der Genehmigung des Funkmastes beteiligt. Konsequenzen ergeben sich nicht, siehe im Übrigen Vorbemerkung. Drucksache 21/12586 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Falls keine Hamburger Behörde über das Bauvorhaben informiert war, wie wurde die Überprüfung des 30-Meter-Radius auf dem Gebiet der Stadt Hamburg durchgeführt? Siehe Vorbemerkung. 4. Sind dem Senat weitere Bauvorhaben in Nachbargemeinden bekannt, über welche die Stadt Hamburg und die Anwohner nicht rechtzeitig informiert wurden? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Stadtteilen. Nein.