BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12590 21. Wahlperiode 13.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 05.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Mietwucher, Überbelegung und Verwahrlosung von Wohnraum (II) Ende Oktober 2017 hatte ich einige Fragen zu den Themen Mietwucher, Überbelegung und Verwahrlosung von Wohnraum an den Senat gerichtet (Drs. 21/10782 vom 3.11.2017). Laut dessen Antwort hat es – entgegen vermehrter Berichterstattung und Kritik an bestimmten negativen Erscheinungen – in den letzten Jahren zum Beispiel keine signifikanten Veränderungen , geschweige denn Anstiege zum Beispiel bei den Ermittlungsverfahren nach § 291 StGB (Mietwucher) gegeben. Überhaupt fällt auf, dass das Instrumentarium zur Ahndung von Vergehen aller Art teilweise drastisch rückläufig angewendet wird. Unbewohnbarkeitserklärungen, Zwangs- und Bußgelder , Ersatzvornahmen oder Klagen bewegen sich zumindest im Untersuchungszeitraum 2013 bis 2016 sowieso nur im einstelligen Bereich. Einige Angaben in der der Drs. 21/10782 angefügten Tabelle machen besonders hellhörig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Jahr 2015 wurde die Statistik präzisierend und differenzierend angepasst, um eine stärkere Vereinheitlichung der Erfassung zu erreichen. Das hat dazu geführt, dass die einzelnen Fallkategorien stärker voneinander abgegrenzt sind und sich weniger Überschneidungen ergeben. Dadurch ergeben sich für das Jahr 2015 zum Teil niedrigere Zahlen als im Vorjahr. So wurden noch 2014 nicht nur Mängel/Missstände nach §§ 3, 4 erfasst, sondern außerdem Unbewohnbarkeitserklärungen nach § 6, öffentlich-rechtliche Verträge nach § 14 Absatz 1 und Erledigungen durch mündliche Vereinbarung/Aufklärung hinzuaddiert . Auch wurden nicht nur Anordnungen bezüglich Mängelbeseitigungen/Mindestanforderungen erfasst, sondern alle Anzeigen hinsichtlich Instandsetzungen/Mindestanforderungen , Überbelegungen und Verwahrlosungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie erklärt sich der drastische Rückgang der angezeigten Mängel beziehungsweise Missstände hinsichtlich von Instandsetzungen/Mindestanforderungen – von 1.214 Wohneinheiten (WE) in 2014 auf lediglich 322 in 2015? Die Zahl der Mängelanzeigen wird nicht statistisch erfasst, in Drs. 21/10782 wurde die Zahl der Wohneinheiten genannt, die von angezeigten Mängeln/Missständen betroffen ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/12590 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie erklärt sich der drastische Rückgang erteilter Anordnungen/Maßnahmen von 2014 auf 2015 – von 279 WE in 2013 beziehungsweise 269 in 2014 auf nur noch 16 in 2015 beziehungsweise 45 in 2016? Die Zahl der Maßnahmen korrespondiert mit dem Anzeigenaufkommen. Ein Teil der bekannten Mängel wird zudem beseitigt, ohne dass es einer Maßnahme oder Anordnung bedarf. Dieser Anteil unterliegt natürlichen Schwankungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie erklärt sich der drastische Rückgang öffentlich-rechtlicher Verträge nach § 14 HmbWoSchG von 113 WE 2014 auf lediglich 2 in 2015? Die im Jahr 2014 im Vergleich zu den übrigen Jahren höhere Zahl geht überwiegend auf die Tätigkeit eines Bezirks zurück, der jedoch festgestellt hat, dass der Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen im Zuge einer freiwilligen Abhilfe verwaltungsökonomisch nicht sinnvoll ist und durch mündliche Absprachen und Verhandlungen bei Ortsterminen eine zügigere Einigung erzielt werden kann. 4. Wie erklärt sich der drastische Rückgang der Vereinbarungen/Aufklärungen nach § 14 (1) HmbWoSchG von 1.036 WE in 2014 auf 408 in 2015? Eine Überprüfung durch die zuständige Behörde hat ergeben, dass die Zahlen für 2015 und 2016 Spalte „Vereinbarung/Aufklärung (Anzahl WE) § 14 (1) ***“ der Tabelle in der Anlage zur Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/10782 korrigiert wie folgt lauten : Jahr Vereinbarung/Aufklärung (Anzahl WE) 2013 1.012 2014 1.036 2015 911 2016 987 5. Wie viel Personal (Vollzeit-Äquivalenzstellen) ist Ende 2014 und Ende 2015 mit den jeweiligen, in der Tabelle aufgeschlüsselten Bereichen des Wohnraumschutzes befasst gewesen? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und zusammengefasst für ganz Hamburg. Vollzeitäquivalente Stellen (VZÄ) am 31.12.2014: Bezirk Wohnraumschutz insgesamt Wohnungspflege Von der zuständigen Fachbehörde finanzierte Stellen Leitungsanteil Hamburg- Mitte 4 (besetzt: 3) 2 (besetzt 1) 1 0,4 Altona 4,5 2 0,5 1 (besetzt 0) Eimsbüttel 3,5 1 0,5 0,5 Hamburg- Nord 4 2 0 Wandsbek 1 Keine Differenzierung 0 0,05 Bergedorf 0,55* 0,2 0 0 Harburg 1,5 0,5 0 0,5 Vollzeitäquivalente Stellen (VZÄ) am 31.12.2015: Bezirk Wohnraumschutz insgesamt Wohnungspflege Von der zuständigen Fachbehörde finanzierte Stellen Leitungsanteil Hamburg- Mitte 4 2 1 (besetzt 0) 0,4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12590 3 Bezirk Wohnraumschutz insgesamt Wohnungspflege Von der zuständigen Fachbehörde finanzierte Stellen Leitungsanteil Altona 4,5 (besetzt: 3,5) 2 0,5 1 Eimsbüttel 3 (besetzt: 2) 1 0,5 (besetzt: 0) 0,5 Hamburg- Nord 4 2 0 Wandsbek 2 Keine Differenzierung 0 0,05 Bergedorf 0,55* 0,2 0 0 Harburg 1,5 0,5 0 0,5 *) Abweichend von Drs. 21/12402 waren im Berichtszeitraum im Wohnraumschutz 0,55 VZÄ vorhanden.