BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12594 21. Wahlperiode 13.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 05.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Belegung der Flüchtlingsunterkunft Suurheid Ende März 2018 Für diesen Standort nach der „Perspektive Wohnen“ sind bis zu 497 Wohnungen in Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern geplant, allerdings nur rund 80 als öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU). Dank engagierter Anwohner konnte hier von Beginn an auf eine starke Durchmischung gesetzt werden. In einer Pressemitteilung vom 20. Februar 2018 teilte der Senat mit, dass in dem für Anfang März als bezugsfertig benanntem Quartier inzwischen nur noch 300 Flüchtlinge als Bewohner vorgesehen seien. Ich frage den Senat: Der Standort Suurheid befindet sich aktuell im Belegungsaufbau. Es werden schwerpunktmäßig Daten zur Belegungssteuerung erfasst. Diese Daten werden erstmalig zur Monatsmitte April 2018 erhoben, siehe Drs. 21/11504. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wie folgt: 1. Wie viele Wohnungen entstehen nun endgültig in dem Quartier im ersten Bauabschnitt, wie viele im zweiten Bauabschnitt und wie viele insgesamt ? Wann ist jeweils die Fertigstellung geplant? Im 1. Bauabschnitt wurden 139 Wohneinheiten genehmigt und teilweise schon fertiggestellt . Im 2. Bauabschnitt sind circa 350 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilienund Reihenhäusern geplant. Der Fertigstellungstermin hängt von verschiedenen Faktoren ab, die nicht immer vom Senat beeinflusst werden können. Aus diesem Grund sieht der Senat davon ab, darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt konkrete Termine zu benennen. 2. Wie viele davon sind je Bauabschnitt und insgesamt örU, wie viele Sozialwohnungen und wie viele frei finanziert? Die 77 Wohneinheiten der Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen des 1. Bauabschnitts werden als öffentlich-rechtliche Unterkunft genutzt. Die weiteren 62 Mietwohnungen des 1. Bauabschnitts sind frei finanziert. Es ist vorgesehen, im 2. Bauabschnitt 24 Wohneinheiten als Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen zu errichten, die als öffentlich-rechtliche Unterkunft genutzt werden können. Darüber hinaus sind im 2. Bauabschnitt bis zu 104 öffentlich geförderte Wohneinheiten geplant. Ebenfalls im 2. Bauabschnitt sollen 230 Mietwohnungen frei finanziert realisiert werden. 3. Welche soziale Infrastruktur (Kita, EKiZ, Gemeinschaftsräume, Einkaufsmöglichkeiten ) ist in dem Quartier vorgesehen und wie ist der Umfang (Platzzahl, Quadratmeter)? Drucksache 21/12594 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im 2. Bauabschnitt ist eine Kita mit circa 80 Plätzen und EKiZ vorgesehen. Die Kita benötigt eine Nettogrundfläche (NGF) von circa 560 m² und ein direkt angebundenes Außengelände von 480 m², das EKiZ benötigt eine NGF von circa 80 m². Weiterhin wird im 1. Bauabschnitt ein Kinder- und Familienzentrum (Kifaz) geplant. Zur weiteren Infrastruktur siehe http://geoportal-hamburg.de/geoportal/geo-online/#. Angaben zu Nahversorgern werden nicht erhoben, da diese Daten nur kurz valide sind. Darüber hinaus sind die Planungen derzeit noch nicht abgeschlossen. 4. Wie viele Flüchtlinge waren in der örU Suurheid Ende März 2018 untergebracht ? 5. Wie viele davon sind erwachsene Männer, erwachsene Frauen, wie viele davon Kinder (Anteil Jungen, Mädchen)? Wie ist die Altersstruktur (Jüngste/r, Älteste/r, Durchschnittsalter)? 6. Wie viele davon sind Familien, wie viele alleinstehende Männer und alleinstehende Frauen? 7. Wie viele Wohnungen der örU sind bereits insgesamt belegt und mit wie vielen Personen sind sie jeweils belegt? Wie viele davon sind ausschließlich mit Angehörigen einer Familie belegt? Siehe Vorbemerkung. 8. Aus welchen Ländern kommen sie? Die Staatsangehörigkeit der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Staatsangehörigkeit Personen Afghanistan 39 Syrien 35 Irak 17 Ägypten 12 Somalia 3 ungeklärt 2 9. Aus welchen Unterkünften kommen die in diesem Monat hinzugekommenen ? Der überwiegende Teil ist aus der örU Sieversstücken, ein weiterer Teil aus anderen örU des Bezirks Altona zugezogen. 10. Welchen Aufenthaltsstatus haben die Bewohner der Unterkunft? Der Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsstatus Personen Aufenthaltserlaubnis 99 Duldung 5 Aufenthaltsgestattung 4 Differenzen zwischen der unter 8. und der hier genannten Anzahl der Personen sowie derjenigen zur Belegung können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Daten aus unterschiedlichen Datensystemen ausgewertet werden müssen. 11. Gab es in diesem Monat Einsätze der Feuerwehr beziehungsweise Polizei ? Wenn ja, wie viele Beamte wurden jeweils eingesetzt, wann waren diese (Datum, Uhrzeit) und wer löste den Einsatz aus? Was war der Grund der Einsätze? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Uhrzeit angeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12594 3 Für die Polizei wird die Frage auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. Im Zeitraum 1. März bis 31. März 2018 sind keine Polizeieinsätze im Sinne der Fragestellung registriert. Zu den Einsätzen der Feuerwehr müssten die Daten für den Standort Suurheid manuell ausgewertet werden, da diese noch nicht im Einsatzleitsystem erfasst wurden. Dies ist bei derzeit mehr als 20.000 Rettungsdiensteinsätzen monatlich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 12. Befinden sich unter den Bewohnern Personen, die wegen Gewalttaten oder Drogendelikten in den Fokus der Polizei gerieten? Zur Beantwortung der Frage müssten alle in der Folgeunterbringung wohnhaft gemeldeten Personen dahin gehend überprüft werden, ob diese durch einen polizeilich relevanten Vorgang im Sinne der Fragestellung aktenkundig geworden sind oder Straftaten im Sinne der Fragestellung begangen haben. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Darüber hinaus stellt die Nutzung einer Vielzahl von personenbezogenen Daten durch die Inanspruchnahme polizeilicher Auskunftssysteme zur Beantwortung der Frage einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, der deswegen nicht mehr von der Ausnahmevorschrift des § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen gedeckt ist. 13. Wie viele Mitarbeiter sind in der bzw. für die Unterkunft tätig in der a) Verwaltung? b) Betreuung? Insgesamt arbeiten sieben Beschäftige in der Unterkunft, davon sechs Personen im Unterkunfts- und Sozialmanagement sowie dem technischen Dienst. 14. Wie viele Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter gibt es und wie viele besuchen davon bereits eine Kita? Siehe Vorbemerkung. 15. Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es und wo werden sie jeweils unterrichtet ? Die zuständige Behörde erfasst die Kinder am Ort der Schule, deswegen kann eine Auswertung nach Wohnort nicht vorgenommen werden. Folgende Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) für Grundschüler befinden sich in der Nähe der Einrichtung: Iserbrook Schule Schenefelder Landstraße IVK 1/2 11 SuS Iserbrook Grundschule Iserbrook IVK 3/4 4 SuS Die IVK 1/2 wird zum kommenden Schuljahr von der Schule Schenefelder Landstraße an die Schule Marschweg verlegt. Weiterführende Schulen können in einem weiten Umkreis über den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Zu Schülerinnen und Schülern in Regelklassen siehe Drs. 21/12038. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 16. Welche Angebote werden den Flüchtlingen zu jeweils welchen Zeiten in welchen Räumen gemacht (Bildung, Freizeitgestaltung)? 17. Wie viele Ehrenamtliche sind eingesetzt und wie helfen sie? Siehe Vorbemerkung. Eine Erfassung der Anzahl der Ehrenamtlichen erfolgte bisher nicht. 18. Die AWO betreibt die örU. Da die AWO bei der Ausschreibung mit einer anderen Zahl an örU und Flüchtlingen gerechnet hat: Gab es infolge der vorgezogenen Reduzierung bei den Flüchtlingszahlen Änderungen bezüglich des Leistungspaketes der AWO? Drucksache 21/12594 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, welcher Art waren die Änderungen und welche finanziellen Folgen waren damit verbunden? Wenn nein, warum nicht? Eine vorgezogene Reduzierung hat es nicht gegeben. Gemäß den Ausschreibungsunterlagen ist im 1. Bauabschnitt die Realisierung von 300 Plätzen vorgesehen mit einer Option zur Übernahme von weiteren 100 Plätzen im 2. Bauabschnitt bis Ende 2019, siehe http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource1 00/GetRessource100.svc/5df8810d-3e0b-41c9-83e3-8b97257865d4/Akte_F.101.02- 032.pdf. 19. Bei den Sozialwohnungen übernimmt die SAGA die Vermietung und somit auch die Belegung. Gibt es hier Vorgaben, auch bei der Belegung der Sozialwohnungen auf eine Durchmischung zu machten? Wenn es diese Vorgaben gibt, wie lauten sie? Wenn es sie nicht gibt, warum gibt es sie nicht? Die SAGA wird nach den Vereinbarungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages Rissen- Suurheid die öffentlich geförderten Wohnungen gemäß den Vorgaben des Kooperationsvertrags belegen und mit Blick auf das Ziel der Quartiersstabilisierung und der Vermeidung überforderter Nachbarschaften Möglichkeiten der flexibilisierten Belegung nutzen. Im Übrigen siehe öffentlich-rechtlicher Vertrag Rissen Suurheid, http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/bezirk-altona-drucksache-20- 3779?forceWeb=true. 20. „In Rissen hat in den letzten Jahren eine signifikante Bautätigkeit eingesetzt “, so die Bürgerinitiative VIN Rissen. „Alleine das Bauvorhaben Suurheid bringt es auf ca. 500 Wohneinheiten“, lautet der Hinweis. VIN Rissen kritisiert daher, dass die Schulbehörde „keinen Plan für den Ausbau und die Schaffung der notwendigen schulischen Infrastruktur für Rissen bereit“ halte. Medienberichten zufolge gibt es zwar Ausbaupläne für die Schulen in Hamburg, allerdings keine für Rissen. „Aus einem einfachen Grund“, wird der Pressesprecher der Schulbehörde zitiert: „Dort sind ja noch nicht einmal die vorhandenen Schulen voll.“ a) An welche Schulen sieht der Senat noch freie Kapazitäten welchen Umfangs für welche Schulform und welche Jahrgangsstufe? b) Von welchen zusätzlichen Schülerzahlen für welche Schulformen und Jahrgangsstufen geht der Senat aufgrund der genannten Bauvorhaben für die nächsten fünf Jahre jeweils aus? c) Wieso ist der Senat der Meinung, dass die Kapazität aufgrund der zu erwartenden Schülerzahlen ausreicht? Für den Einzugsbereich in und um den Stadtteil Rissen stehen drei Grundschulstandorte zur Verfügung, Marschweg, Iserbarg und Lehmkuhlenweg. Nach dem 2017 durchgeführten Ausbau der Schule Lehmkuhlenweg stehen mindestens elf Grundschulzüge für die Einschulung von Erstklässlern zur Verfügung. 2012 wurden 208 Erstklässler angemeldet; zum kommenden Schuljahr 2018/2019 sind es nach derzeitigem Stand 213 Erstklässlerinnen und Erstklässler, die sich auf zehn Eingangsklassen sehr gut verteilen lassen. Der zu erwartende Wohnungsbau in den nächsten Jahren in Rissen und Sülldorf lässt einen dauerhaften Mehrbedarf von etwa einem Zug erwarten. Eine schülergenaue Verteilung auf Jahrgänge und Schulformen ist vor Bezug der Wohnungen nicht möglich . Das Gymnasium Rissen und die Stadtteilschule Rissen laufen derzeit durchgängig sechszügig. Beiden Schulen zusammen stehen 71 Unterrichtsräume (inklusive Fachräume ) sowie 15 Gruppen- und Differenzierungsräume zur Verfügung. Für eine temporäre Aufnahme weiterer Klassen bestehen daher noch Spielräume. Da sich im Bereich der weiterführenden Schulen die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer größeren Mobilität erfahrungsgemäß großflächig auch auf die benachbarten Stadtteile Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12594 5 und darüber hinaus verteilen, ist darüber hinaus die Gesamtlage der weiterführenden Schulen in der Region zu betrachten. 21. Auch bezüglich der Versorgung mit Kita-Plätzen gibt es Unstimmigkeiten . Welche Maßnahmen hat der Senat zur besseren Versorgung mit Kita-Plätzen ergriffen und wie soll die im Bürgervertrag zugesagte Durchmischung realisiert werden? Siehe Antwort zu 3. Darüber hinaus liegen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde zwei weitere Kitaplanungen im Stadtteil vor, für die die Betriebserlaubnis beziehungsweise die Baugenehmigung noch ausstehen. Die erste geplante Kita wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Betrieb gehen, die zweite voraussichtlich Ende 2019. Diese Kitas werden auch den Kindern aus dem Quartier zur Verfügung stehen. Bis zur Umsetzung der vorstehenden Planungen wird geprüft, ob am Standort Suurheid selbst oder in der Nähe eine Halboffene Betreuung (HOB) angeboten werden kann. Eine Durchmischung in den Kitas kann dadurch erreicht werden, dass alle Kitas den Kindern des Stadtteils und des Neubaugebietes gleichermaßen zur Verfügung stehen. 22. Welche aktuellen Planungen gibt es bezüglich des Verkehrskonzeptes, warum gab es hieran Änderungen gegenüber der vorherigen Planung und bei welchen Punkten gibt es aus welchen Gründen diesbezüglich noch Meinungsverschiedenheiten mit der Bürgerinitiative vor Ort? Das Bezirksamt Altona bereitet derzeit in Abstimmung mit dem Altonaer Verkehrsausschuss sowie der Bürgerinitiative VIN (Vorrang für Integration und Nachhaltigkeit) Rissen die Aufgabenbeschreibung für das im Bürgervertrag vereinbarte Verkehrsgutachten vor. Hierfür soll im April 2018 ein Verkehrsgutachter beauftragt werden, sodass nach einer circa halbjährigen Bearbeitungszeit mit einem Ergebnis gerechnet werden kann. 23. Zu wann ist die Einrichtung eines Quartiersbeirats geplant? Die seit Langem bestehende „Rissener Runde“ agiert in der Funktion des im Bürgervertrag vereinbarten Quartiersbeirats seit dem 11. April 2018. 24. Welche Maßnahmen zur Stärkung der örtlichen Sportvereine sind bereits ergriffen, welche in Planung? Im Umfeld des Standortes Suurheid in Rissen/Sülldorf befinden sich die folgenden Schulen, an denen Zubauten von Sporthallen kürzlich fertiggestellt wurden oder noch im Bau befindlich sind: • Schule Lehmkuhlenweg – Baubeginn 2016/Baufertigstellung erfolgt 2018, • Schule Iserbarg – Zubau einer Sporthalle ist fertig gestellt, • Schule Marschweg – Baubeginn 2018/Baufertigstellung 2020. Die Bestandshallen an den genannten Schulstandorten sind vollumfänglich nutzbar und bedürfen hinsichtlich des baulichen Zustands keiner Sanierung gemäß Rahmenplan Schulbau. Darüber hinaus konnte der Neubau der öffentlichen Sportanlage Marschweg im Januar 2017 abgeschlossen werden. Die Sportanlage mit ihren zwei Kunststoffrasenspielfeldern , Umkleide- und Vereinsräumlichkeiten wurde vom Rissener Sportverein in Betrieb genommen. 25. Welcher Art ist und welchen Umfang hat die zugesagte polizeiliche Verstärkung für das PK 26 für das Jahr 2018? Das örtlich zuständige Polizeikommissariat 26 setzt die vorhandenen personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen ein. Die polizeiliche Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort ist seit Beginn der Belegung des Standortes gewährleistet. Eine personelle Verstärkung ist aufgrund aktueller Lagebewertungen derzeit nicht erforderlich. Im Übrigen wird die Verteilung des zur Verfügung stehenden Personals auf Basis einer Drucksache 21/12594 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 gesamtpolizeilichen Betrachtung ständig überprüft. Darüber hinaus siehe Antwort zu 11. 26. Es war zugesagt worden, die medizinische Versorgungslage vor Ort zu überprüfen. Zu welchen Erkenntnissen ist der Senat diesbezüglich gekommen? Für den Standort Suurheid ist die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg gebeten worden , die haus- und kinderärztlichen Versorgungslage entsprechend der Anlage zum Hamburger Bedarfsplan „Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung in Hamburg“ zu prüfen. Entsprechend den dort beschriebenen Kriterien sind im Umkreis von drei Kilometern 17 Hausärzte und -ärztinnen und im Umkreis von vier Kilometern fünf Kinderärzte und -ärztinnen vertragsärztlich tätig. Dies entspricht einem lokalen Versorgungsgrad von jeweils 87,6 Prozent und 131,7 Prozent. Außerdem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Einrichtung das Asklepios Westklinikum Hamburg mit seinen vielfältigen voll- und teilstationären Versorgungsangeboten einschließlich der Teilnahme an der Notfallversorgung (Chirurgie, Innere Medizin, Geriatrie, Psychosomatik, Psychiatrie). 27. Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit waren Rissen 23.000 Euro zugesagt worden. Auch sollten aus dem Quartiersfonds weitere Mittel fließen. Gelder in welcher Höhe für welche Maßnahmen sind diesbezüglich bereits geflossen beziehungsweise werden im Jahr 2018 fließen? Aus der Drs. 21/3692 wurde 2017 eine 0,5-Stelle für das Jugendzentrum Rissen umgesetzt. Diese Stelle ist 2018 in die Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) übergeleitet und auf eine 1,0-Stelle aufgestockt worden. Aus Mitteln des Quartiersfonds III soll das Jugendzentrum Rissen in Höhe von 400.000 Euro baulich ertüchtigt werden. Darüber hinaus wird dem Jugendzentrum Rissen eine weitere 0,5-Stelle zur Umsetzung eines Beteiligungsverfahrens bis 31. Dezember 2018 zur Verfügung gestellt. Aus dem Quartierfonds II wird 2018 der Stadtteilmanager Rissen mit 84.000 Euro finanziert. Ab voraussichtlich August 2018 wird das geplante Kifaz im Quartier Suurheid 11 mit 48.000 Euro gefördert.