BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12595 21. Wahlperiode 13.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 05.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Wofür werden die Mittel aus dem Integrationsfonds bei der Hacker School verwendet? Drs. 21/12412 informiert darüber, dass die mit bis zu 206.400 Euro konsumtiv und bis zu 138.400 Euro investiv geförderte Hacker School bisher in zwei Kursen mit einmal 90 und einmal 66 Teilnehmern bereits 134.900 Euro konsumtiv und knapp 3.000 Euro investiv erhalten hat. Da die Inspirer, die die Kurse durchführen, ehrenamtlich tätig sind, ist nicht im Detail nachvollziehbar , wofür die Gelder verwendet wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das mit der Hacker School PLUS verfolgte Ziel, Geflüchtete mit IT-Kenntnissen als Co-Inspirer in den Hacker-School-Kursen einzusetzen, sie so in Kontakt mit Software- Entwicklern aus Hamburger Unternehmen zu bringen, die sich an den Kursen mit sogenannten Inspirern beteiligen, und über diese Kontakte einen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten leisten, ist ein ambitioniertes Vorhaben. In der bisherigen Projektumsetzung hat sich gezeigt, dass alle erforderlichen Aspekte für eine erfolgreiche Projektarbeit deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als erwartet. So konnte das Team der Hacker School PLUS erst im 4. Quartal mit einer Mitarbeiterin vervollständigt werden, die sehr gut in der Flüchtlingshilfe vernetzt ist, was wiederum eine zentrale Voraussetzung ist, um geeignete Geflüchtete akquirieren zu können . Auch der wegen des Umzugs des Hauptmieters für die Hacker School notwendig gewordene Umzug zum 1. Januar 2018 hat den Projektfortschritt verzögert, weil so für eine gewisse Zeit keine Räumlichkeiten für die Durchführung von Kursen zur Verfügung standen. Im Übrigen siehe Drs. 21/12412. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Angaben des Trägers i3 e.V. wie folgt: 1. Wie viele Stunden umfassten die beiden Lehrgänge im Oktober und März jeweils insgesamt? Eine sogenannte Hacker School besteht aus vier bis zehn Kursen mit jeweils zehn teilnehmenden Kindern. Ein Kurs umfasst jeweils acht Stunden zuzüglich einer Stunde Einführung und einer Stunde Präsentation. Im Übrigen siehe Drs. 21/12412. 2. Welche Aufgaben und Lernfortschritte sollen in diesen Stunden erreicht werden? Die an einem Kurs der Hacker School teilnehmenden Kinder erlangen erste Programmierkenntnisse und durch die spielerische Anwendung vor allem Interesse und Begeisterung für das Thema IT. 3. Inwieweit stehen die erwähnten Praktikumsplätze in Verbindung mit dem jeweils zweitägigen Kursen? Wie viele Flüchtlinge wurden jeweils in Drucksache 21/12595 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 jeweils wie lange andauernde Praktika bei welchen Unternehmen vermittelt ? Durch die Teilnahme von Geflüchteten als Co-Inspirer an Hacker-School-Kursen sollen Kontakte zu den lokalen Inspirern entstehen und die Arbeitsmarktfähigkeit der Geflüchteten im IT-Bereich soll eingeschätzt werden. Die Praktikumsplätze mit dem Ziel der Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung sollen Unternehmen die Möglichkeit geben, den Geflüchteten besser kennenzulernen. Da die IT-Vorkenntnisse bei den Geflüchteten sehr heterogen sind und von reinem Interesse an IT-Fragen bis hin zu abgeschlossenen Informatikstudien reichen, stellen Praktika nur eine von mehreren möglichen Vermittlungsmöglichkeiten dar. Einem Geflüchteten wurde nach der Teilnahme als Co-Inspirer in der ersten Hacker School ein sechswöchiges Praktikum bei der Firma Cellular angeboten, das bereits nach zwei Wochen in eine Vollzeit-Festanstellung umgewandelt wurde. Für den anderen Geflüchteten aus der ersten Hacker School hatte zunächst ein Deutschkurs Priorität , sodass er das angebotene Praktikum nicht angetreten hat. Der dritte, für diese Veranstaltung geplante Teilnehmer hat eine Ausbildung begonnen und aus diesem Grund das Praktikum kurz vor Beginn abgesagt. Aus der zweiten Hacker School Ende März haben sich noch keine Vermittlungen ergeben; für alle fünf Geflüchteten, die als Co-Inspirer an der Session Ende März 2018 teilgenommen haben, zeichnen sich jedoch Anschlussperspektiven ab. Parallel erarbeitet die Hacker School mit großen Firmen wie zum Beispiel Otto strukturierte Vorgehensweisen, um junge Geflüchtete in IT-Ausbildungen zu bringen. Weitere Firmen haben Interesse signalisiert; hier sucht die Hacker School die passenden Kandidaten . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wieso wird die Information, wie viele der Teilnehmer über einen Fluchthintergrund verfügen, nicht erfasst? Da die Zielgruppe der Förderung Flüchtlinge sind, stellt sich die Frage: Wie will der Senat überprüfen, ob das Geld auch für die angestrebte Zielgruppe verwendet wurde und diese erreicht hat? Die Hacker School PLUS verfolgt das Ziel, Geflüchtete als Co-Inspirer zu gewinnen und darüber zu deren Arbeitsmarktintegration beizutragen. Die Kurse selbst richten sich nicht speziell an Geflüchtete, sondern an alle interessierten Kinder und Jugendlichen ; der Zugang soll niedrigschwellig sein. Das Merkmal „Migrationshintergrund“ könnte nur auf freiwilliger Basis erhoben werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/12412. 5. Wie werden wo die Teilnehmer für die Lehrgänge rekrutiert? Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen in Hamburg werden schwerpunktmäßig über die eigene Website, Facebook, E-Mail und Empfehlungsmarketing gewonnen. Systematische Kontakte zu den Schulen werden derzeit aufgebaut. Die Co-Inspirer werden über Empfehlungen aus dem Netzwerk und aus Unterkünften gefunden. Zudem ist es die Hauptaufgabe des Projektpersonals, konsequent alle Unterkünfte, Träger und Netzwerkpartner zu kontaktieren und die Informationen über die Hacker School PLUS zu verbreiten. 6. Warum stehen die Termine für das zweite Quartal noch nicht? Erschwert eine spontane Terminierung nicht die Besetzung der Kurse? Die nächste Hacker School ist für Ende Mai geplant. Sobald Termin und Umfang der Veranstaltung abschließend geklärt und abgestimmt sind, wird diese ausgeschrieben. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen reicht ein Vorlauf von vier Wochen aus, um auch eine Hacker School komplett zu füllen. 7. „Mit Stand vom 22. März 2018 sind Mittel in Höhe von 134.900 Euro abgeflossen“, so Drs. 21/12412. Diese beinhalteten Personalkosten für Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12595 3 die Organisation der Kurse, Betreuung der Inspirer und Co-Inspirer, Akquisition und Pflege der Unternehmenskontakte, Öffentlichkeitsarbeit und Pflege der Website sowie Sachkosten (Miete, Telekommunikation, Hard- und Software, Ausstattung und Lehrmaterialien für die Kurse). Wie genau verteilen sich die Kosten auf die hier genannten Positionen? Bitte detailliert auflisten. Die für die Projektlaufzeit bewilligten Gesamtausgaben verteilen sich wie folgt auf die im Zuwendungsbescheid vorgesehenen Positionen: Personalkosten: 59,6 Prozent Sachkosten: 40,4 Prozent Die für Sachkosten bewilligten Ausgaben sind in die folgenden Positionen unterteilt (die Prozentangaben beziehen sich auf die bewilligten Gesamtausgaben): Betriebs- und Geschäftsausstattung: 10,2 Prozent Externe Dienstleistungen: 10,2 Prozent Raumkosten: 10,5 Prozent Verwaltungsbedarf: 0,7 Prozent Öffentlichkeitsarbeit: 8,7 Prozent Die tatsächliche Verteilung der Ausgaben auf die einzelnen Positionen ist der zuständigen Behörde erst mit der Vorlage des nach Abschluss des Projektes vom Zuwendungsempfänger einzureichenden Verwendungsnachweises bekannt. 8. Wo wurden welche Räumlichkeiten zu welchen Konditionen angemietet? Zum 1. Juli 2017 wurden Räumlichkeiten am Cremon 36, 20457 Hamburg zur Untermiete bei der zwhy GmbH angemietet (zwei bis drei Arbeitsplätze, Nutzung der gesamten Räume an bis zu 20 Wochenenden im Jahr). Die von der Hacker School hierfür zu zahlende Miete belief sich auf 1.499,40 Euro pro Monat. Zum 1. Januar 2018 ist die Hacker School zusammen mit dem Hauptmieter (zwhy) in den Zeughausmarkt 33, 20459 Hamburg umgezogen. Die Höhe der zu zahlenden Miete hat sich gegenüber dem Standort am Cremon 36 nicht verändert. 9. Wurden, wie in Drs. 21/7614 vorgesehen, zwei Stellen für die Organisation und Betreuung der Kurse neu besetzt? Wenn ja, wann wurden die Stellen ausgeschrieben und wann besetzt? Wenn nein, warum nicht? Ja, die zwei Stellen für die Organisation und Betreuung der Kurse wurden neu besetzt. Die Besetzungen der Stellen erfolgten zum 1. August 2017 (ein VZÄ), zum 15. August 2017 (0,5 VZÄ) und 1. Oktober 2017 (0,5 VZÄ). Die Rekrutierung erfolgte über die Netzwerke der Hacker School. 10. Und wieso werden für die Betreuung von bisher zwei zweitägigen Lehrgängen zwei Stellen benötigt? Die zwei Stellen sind notwendig, um den i3 e.V. organisatorisch aufzubauen, die Kurse zu organisieren, die Geflüchteten zu betreuen, den Kontakt zu den kooperierenden Unternehmen zu halten und neue zu akquirieren, die Website zu pflegen, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und für die Zeit nach Auslaufen der Förderung durch den Hamburger Integrationsfonds alternative Finanzierungsquellen zu erschließen. Wichtige Aufgaben stellen zudem die regelmäßige Durchführung sowie die Steigerung der Frequenz von halbjährlichen auf monatliche Hacker-School-Sessions dar. Die organisatorischen Voraussetzungen dafür werden derzeit geschaffen. 11. An welchem Termin im Oktober fand der Kurs statt und war es wie bei dem zweiten Termin, der am 24. und 25. März stattfand, ebenfalls an einem Wochenende? Drucksache 21/12595 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Herbstveranstaltung 2017 der Hacker School fand ebenfalls am Wochenende statt (7. und 8. Oktober 2017). 12. Es heißt in Drs. 21/12412, die Komplementärfinanzierung der Unternehmen erfolge in Form von Freistellung ihrer ehrenamtlich als Inspirer tätigen Mitarbeiter. Wenn die beiden Kurse aber am Wochenende stattfanden , wieso war dann eine Freistellung notwendig? Handelte es sich dann nicht vielmehr um eine von den Mitarbeitern in ihrer Freizeit ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit? Die Unternehmen stellen die Inspirer für die Vor- und Nachbereitung der Kurse frei. Im Übrigen siehe Drs. 21/12412.